Elternschaft bedeutet: Gleiche Pflichten – Gleiche Rechte!

Ich bin Vater

Diesen Text drucke ich mit freundlicher Genehmigung von Aktion Kinderschuhe Sorgerecht und www.internationalervatertag.de ab.

Vater und Mutter: Gleiche Pflichten – Gleiche Rechte! Alleinerziehend = schwarzes Kapitel = gescheiterte Familienpolitik. Heute wissen wir, ein Kind gedeiht nur dann wirklich gut, wenn es mit seinem Vater und mit seiner Mutter gleichermaßen aufwächst.

Erstrangig hat ein leiblicher Vater durch Betreuung seiner elterlichen Verantwortung nachzukommen. Das Wechselmodell 50:50 in der Praxis wünschen sich Kinder von sich aus, weil es ihren Bedürfnissen am nächsten kommt und entspricht.

Kein Kind würde sich freiwillig darauf einlassen, mit einem Elternteil weniger Zeit zu verbringen, als mit dem anderen. Insofern können andere Zeitaufteilungen abseits einer 50:50 Regelung nur Ausnahmen für Einzelfälle sein. Konsequenz: Kein Anlass mehr zum Streit, worunter die Kinder und Eltern am meisten leiden.

„Unsere Kinder dürfen nicht als Erpressungsmittel und Geisel verwendet werden“! Der Staat hat in den Elternschaften in Form von Gerichten und Jugendämtern nichts zu suchen. Schluss mit der Diskriminierung. Für ein Kind macht es KEINEN Unterschied ob Papa und Mama einen Trauschein haben. Vater und Mutter ist man ein Leben lang, von Anfang an.

Keine Anträge mehr für Menschenrechte! Keine Väterausgrenzungspolitik mehr, statt dessen Förderung einer friedlichen Elternkultur auf Augenhöhe.

Regelfall Wechselmodell/Doppelresidenz so wie es der Europarat am 2.10.15 einstimmig für alle EU Länder beschlossen hat (Resolution 2079).

Kein Vater darf mehr an der Betreuung seines Kindes gehindert werden, weder von Behörden noch von einer uneinsichtigen Mutter. Elternentfremdung muss bestraft und sanktioniert werden!

„Die Erfüllung der Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern bei gleicher Betreuungsleistung und gemeinsamer Unterhaltsleistung, ist zweifellos die beste Lösung“.

Langzeit-Studien Report als Basis des Europaratsbeschlusses:
Europarat Regelfall Doppelresidenz, 50:50 Doppelresidenz EU 10 2015

Siehe auch: Gleichberechtigung für Väter

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Ein Kommentar

  1. Ein toller Blick auf das alte Problem! Danke für den Artikel! Unsere Nachbarn haben sich scheiden lassen https://www.ad-voc.at/
    Eine streitige Ehescheidung! Dem Kindeswohl nach wurde, Gott sei dank, ein Wechselmodell vorgeschlagen. Ich meine, die beiden sollen sich erst gründliche Überlegungen vor der Scheidung gemacht haben:) Danke für den Erfahrungsaustausch!

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