Kinderrechte ins Grundgesetz

Kinderrechte ins Grundgesetz

Die UN-Kinderrechtskonvention feiert dieses Jahr 30. Geburtstag! Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass es Kindern in unserem Teil der Welt wesentlich besser geht, als anderswo. Dennoch fehlt etwas: Die Kinderrechte im Grundgesetz.

Zum 30 Geburtstag der UN-Kinderrechte findet in Deutschland ein wichtiger politischer Prozess statt: die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen, die Grundrechte von Kindern ins Grundgesetz in dieser Legislaturperiode aufzunehmen. Vertretende aus allen demokratischen Parteien unterstützen dieses Anliegen. Es ist Zeit, diese historische Chance laut und deutlich mit Aktivitäten aus der Zivilgesellschaft zu begleiten, der Politik die Wichtigkeit zuzurufen und auch allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bekannt zu machen!

Bitte unterstützt dazu die Aktion des Kinderhilfswerk am 22. Mai 2019!

Initiert wurde diese Aktion von der Initiative Rechte von Kindern ins Grundgesetz, die aus über 50 Organisationen besteht, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVK), der Bundeselternrat und das internationale Kinderhilfswerk UNICEF. Als prominente Gesichter der Aktion sind zudem u.a. TV-Moderatorin Nazan Eckes und ehemalige Boxweltmeisterin Regina Halmich dabei.

Am 22. Mai twittern, posten, instagrammen oder bloggen

So unkompliziert geht´s:

  1. Vervollständigen Sie den Satz Kinderrechte ins Grundgesetz, damit…
  2. Setzen Sie diesen Satz am 22. Mai 2019 online – auf Facebook, auf Twitter, in Ihren Blog, auf Instagram oder wo Sie sonst auf Social Media unterwegs sind!
  3. Bitte verwenden Sie dabei die Hashtags #kigg19 und/oder #KinderrechteinsGrundgesetz

Macht mit! Die Initiative braucht viele Unterstützerinnen und Unterstützer, um von der Politik gehört zu werden!

5 Gründe, warum die Kinderrechte ins Grundgesetz gehören

  1. Kinder stärken: Der Zebrastreifen soll auf dem Schulweg zugunsten des Verkehrsflusses abgeschafft werden? In sozialen Netzwerken werden gezielt private Daten von Kindern und Jugendlichen abgegriffen? Kinder und Jugendliche können ihre Belange weder durch ihre Stimme bei der Bundestagswahl noch durch eine starke Lobby, wie sie zum Beispiel Autokonzerne oder die Pharmaindustrie haben, durchsetzen. Mit den Kinderrechten im Grundgesetz können ihre Belange besser eingefordert und sogar rechtlich eingeklagt werden.
  2. Eltern stärken. Die Kinderrechte sorgen, verkürzt gesagt, für ein gerechtes und gesundes Aufwachsen. Ist dies gesetzlich verankert, können Eltern im Sinne ihres Kindes die Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen besser einfordern. Zudem wären Eltern vom Staat in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt. Denn die Fürsorgepflicht und Verantwortung der Eltern gegenüber ihrem Kind sind in den Kinderrechten festgeschrieben.
  3. Kinder lernen Demokratie. Welches Spielgerät soll für die Kita angeschafft werden? Was sollte die Stadtverwaltung beim Umbau der Skateranlage beachten? Kinder und Jugendliche sind DIE Expertinnen und Experten, wenn es um ihre Angelegenheiten geht! Aber vor allem haben sie das Recht, bei allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden. Beteiligung ist also Demokratie. Und die zu üben, kann nicht früh genug losgehen.
  4. Bessere Umsetzung in Rechtsprechung und Verwaltung. Kinder sind im deutschen Grundgesetz nur ein „Regelungsgegenstand“. Tatsächlich sind sie ja aber Träger eigener Rechte! Diese lassen sich bisher jedoch nur durch komplizierte Auslegung herleiten – was Gerichte oder Behörden meist nicht tun. Mit den Kinderrechten im Grundgesetz wären sie schlicht dazu verpflichtet. Könnte es nicht so einfach sein?
  5. Kinderfreundliche Gesellschaft. Dass Kinder eigenständige Persönlichkeiten sind, bestreitet heute fast niemand mehr. Aber ihre Belange spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle. Kinderfreie Cafés, Schließung von Jugendzentren oder kinderfeindliche Bebauung zeigen, dass wir noch lange keine kinderfreundliche Gesellschaft sind. Kinder sind – genau wie Sie und wir – Mitglieder unserer Gesellschaft. Dass ihre speziellen Rechte dort niedergeschrieben sind, wo sich Rechte, Pflichten und Werte der Gesellschaft wiederfinden – im deutschen Grundgesetz – sollte ganz selbstverständlich sein.
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2 Kommentare

  1. Jetzt machst Du auch noch Reklame für die verlogenen Kinderrechtsfeinde, ja, geht’s noch?

    Die UNkrk ist voll im GG integriert, wurde vom BVerfG festgestellt und ausdrücklich bestätigt, steht im Rang eines einfachen Bundesgesetzes und hat vorrangig vor den gesetzlichen Vorschriften für adulte Personen Beachtung zu finden!

    Diese menschenverachtende Kampagne, die Du da unterstützt, richtet sich GEGEN die Kinderrechtskonvention!
    Und das schon seit Anfang des Jahrtausends. Seit dem wird versucht, mittels selbstphantasierter Pseudorechte, die UNkrk aus dem GG wieder zu entfernen!

    Mensch, mach Dich doch erstmal schlau, bevor Du miese rotgrünbraune Reklame gegen Kinder und ihre Familien auch noch multiplizierst!
    Und unterstütze lieber die Umsetzung des GG und der UNkrk, damit die geheimen Sonderrichter FG mal abgeschafft und durch anständige Juristen ersetzt werden.

    Wo ist Dein Einsatz pro Ombudsstellen?
    Wo Dein Einsatz gegen lebenslängliche Strafurteile in Zivilverfahren?
    Wo ist Dein Einsatz für die strafrechtliche Verfolgung von Familienstraftaten?
    Wo ist Dein Einsatz, für Angeklagte, für Verteidiger, für Staatsanwälte, für Zeugen, für Beweismittelerhebung, für faire Verfahren, für durchgehende Protokollierung?
    Wo ist dein Einsatz für einen Studiengang Familienrecht?

    1. Ich will das mal diplomatisch ausdrücken, „Fiete“. Solche Leute, wie du, machen mir Angst und entlarven sich eigentlich selbst. Der Sache, die du angeblich vertrittst „UNkrk ins GG“ – Hä? Was ist das denn für ein Fachspeech? – leistest du einen Bärendienst. Ich distanziere mich ausdrück von einem solchen Kommentar-

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