Die Bundesregierung will beim Unterhaltsvorschuss sparen. Besonders umstritten ist der Plan, die Leistung künftig nur noch bis zum 16. statt bis zum 18. Geburtstag zu zahlen. Ich halte das für den falschen Weg. Wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, sollte nicht beim Kind gespart werden. Deshalb unterstütze ich die Petition „Unterhaltsvorschuss nicht streichen!“ und die Forderungen der Mütter- und Väterverbände.
Was beim Unterhaltsvorschuss geplant ist
Für Kinder von Alleinerziehenden gibt es den Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt. Nach geltendem Recht kann die Leistung grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt werden.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will das ändern. Nach ihren im Juli 2026 bekannt gewordenen Plänen soll der Anspruch künftig bereits mit dem 16. Geburtstag enden. Nach Angaben des Familienministeriums wären davon etwa 80.000 Kinder betroffen; der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) kommt auf Grundlage der Geschäftsstatistik des Ministeriums auf rund 110.000 Jugendliche. Die unterschiedlichen Zahlen zeigen schon, dass die konkrete Ausgestaltung noch nicht abgeschlossen ist.
Fest steht aber: Im Bundeshaushalt 2027 sind bereits erheblich geringere Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss vorgesehen.
Und die geplante Altersgrenze ist noch kein geltendes Recht. Innerhalb der Regierungskoalition gibt es inzwischen deutlichen Widerstand. Die SPD lehnt die Absenkung auf 16 Jahre ab und fordert stattdessen, säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung zu nehmen.
Unterhaltsvorschuss ist keine Sozialleistung für den betreuenden Elternteil
In der Debatte geht mir ein entscheidender Punkt zu schnell verloren.
Der Unterhaltsvorschuss ist nicht einfach zusätzliches Geld, das der Staat einer alleinerziehenden Mutter oder einem alleinerziehenden Vater schenkt.
Es geht um den Unterhalt des Kindes.
Eigentlich ist der andere Elternteil verpflichtet, diesen Unterhalt zu leisten. Tut er oder sie das nicht oder nicht in ausreichender Höhe, springt der Staat ein. Anschließend soll versucht werden, das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzuholen.
2025 erhielten nach Angaben des VAMV 856.083 Kinder Unterhaltsvorschuss. Rund 3,27 Milliarden Euro wurden ausgezahlt, aber lediglich etwa 585 Millionen Euro von Unterhaltspflichtigen zurückgeholt. Das entspricht einer Rückholquote von nur 17,9 Prozent.
Genau hier liegt für mich eines der eigentlichen Probleme.
Nicht bei den Kindern sparen, sondern Unterhalt konsequenter einfordern
Wenn der Staat zu wenig Geld von säumigen Unterhaltspflichtigen zurückholt, kann die Antwort doch nicht sein, den Anspruch der Kinder zu kürzen.
Die bessere Frage lautet: Warum gelingt es uns nicht besser, diejenigen in die Verantwortung zu nehmen, die für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich sind?
Und ausdrücklich: Das betrifft Mütter wie Väter.
In der Praxis sind zwar sehr viel häufiger Väter unterhaltspflichtig, weil Kinder nach einer Trennung häufiger überwiegend bei ihren Müttern leben. Aber die familienpolitische Regel muss geschlechtsunabhängig sein: Wer ein Kind hat und unterhaltspflichtig ist, trägt Verantwortung.
Der betreuende Elternteil übernimmt seinen Teil dieser Verantwortung jeden Tag – durch Wohnen, Essen, Betreuung, Organisation, Zeit, Zuwendung und einen erheblichen Teil der Kosten des täglichen Lebens.
Der andere Elternteil kann sich aus seiner Verantwortung nicht verabschieden, nur weil der Staat vorübergehend einspringt.
Gerade mit 16 werden Kinder nicht plötzlich billiger
Auch die Altersgrenze von 16 Jahren überzeugt mich nicht.
Ein 16-jähriger Jugendlicher braucht nicht plötzlich weniger Geld als ein 15-jähriger. Eher im Gegenteil.
Kleidung, Lebensmittel, Mobilität, Schule, digitale Ausstattung, Freizeit, Klassenfahrten und gesellschaftliche Teilhabe kosten Geld. Viele Jugendliche besuchen mit 16 oder 17 weiterhin die Schule oder befinden sich in Ausbildung.
Der 16. Geburtstag beendet weder die Elternschaft noch die Unterhaltspflicht.
Warum sollte er also ausgerechnet die staatliche Absicherung beenden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung nicht nachkommt?
Der Staat hatte eigentlich Verbesserungen versprochen
Besonders widersprüchlich ist die aktuelle Diskussion vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages.
CDU, CSU und SPD hatten dort vereinbart, säumige Unterhaltsschuldner stärker zur Verantwortung zu ziehen. Auskunftspflichten sollten verschärft, Pfändungsfreigrenzen überprüft und die Rückgriffquote verbessert werden.
Darüber hinaus sollte eine seit Langem kritisierte Regelung verändert werden: Beim Unterhaltsvorschuss sollte das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte angerechnet werden.
Genau das wäre eine Verbesserung für Alleinerziehende und ihre Kinder.
Nun stattdessen ausgerechnet den Kreis der anspruchsberechtigten Kinder zu verkleinern, halte ich für den falschen Kurs.
Die Petition „Unterhaltsvorschuss nicht streichen!“
Gegen die Kürzungspläne haben der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und zahlreiche weitere Organisationen die Petition „Unterhaltsvorschuss nicht streichen!“ gestartet.
Sie fordert:
Keine Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss.
Unterhaltsvorschuss für alle Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt – auch beim Bezug anderer Sozialleistungen.
Das Kindergeld soll beim Unterhaltsvorschuss nur noch zur Hälfte angerechnet werden.
Und vor allem soll der Staat den ausstehenden Unterhalt konsequenter bei den eigentlich Unterhaltspflichtigen einfordern.
Die Petition hat längst erhebliches Gewicht bekommen. Am 23. Juni 2026 wurden fast 139.000 Unterschriften vor dem Deutschen Bundestag übergeben. Am 20. Juli meldete die Petition bereits das Überschreiten der Marke von 150.000 Unterstützerinnen und Unterstützern.
Kinder sind nicht die richtige Stelle für Haushaltskürzungen
Ich unterstütze diese Petition und die Haltung der Mütter- und Väterverbände ausdrücklich.
Man kann über Sozialausgaben diskutieren. Man kann staatliche Leistungen überprüfen, Verwaltungsstrukturen effizienter machen und darüber streiten, welche Aufgaben Bund, Länder und Kommunen übernehmen sollen.
Aber beim Unterhaltsvorschuss wird etwas Entscheidendes verwechselt.
Hier geht es nicht darum, Alleinerziehenden eine besondere Vergünstigung zu gewähren. Es geht um Kinder, deren Unterhalt von einem Elternteil nicht oder nicht ausreichend gezahlt wird.
Wenn der Staat Geld sparen möchte, sollte er deshalb zuerst dafür sorgen, dass bestehende Unterhaltsansprüche konsequenter durchgesetzt werden.
Die Rechnung stattdessen den Kindern zu präsentieren, halte ich familienpolitisch für falsch.
Ein Kind kann nichts dafür, wenn seine Mutter oder sein Vater keinen Unterhalt zahlt.
Und Verantwortung für Kinder endet nicht mit ihrem 16. Geburtstag.
Petition unterstützen
Die Petition läuft weiterhin. Wer ebenfalls der Meinung ist, dass der Unterhaltsvorschuss nicht auf Kosten der Kinder gekürzt werden sollte, kann sie hier unterzeichnen:
Petition: „Unterhaltsvorschuss nicht streichen!“
Die Petition hat bereits am 20. Juli die Marke von 150.000 Unterschriften überschritten. Der VAMV beziffert außerdem die Rückholquote für 2025 auf nur 17,9 Prozent und fordert ausdrücklich, den Rückgriff auf Unterhaltspflichtige zu verbessern, statt den Anspruch der Kinder zu beschneiden. Die von Prien geplante Altersgrenze von 16 Jahren ist weiterhin politisch umstritten; die SPD hat sich im August dagegen positioniert.



