Sorgerecht Vater – Was Väter bei einer Trennung mit Kind wissen sollten

Sorgerecht Vater

Das Sorgerecht hat in den letzten Jahren eine stärkere Berücksichtigung in Gesetzesreformen erfahren. Dabei stehen heute sowohl unverheirateten Vätern als auch Vätern nach dem Scheidungsantrag mehr Möglichkeiten zur Verfügung, ihr „Sorgerecht Vater“ auch vor einem Gericht zu behaupten. In diesem Beitrag wollen wir auf die wichtigsten Grundlagen zum Thema Sorgerecht für Väter eingehen und dabei wichtige Fragen beantworten, wie z. B. „Was ist das gemeinsame Sorgerecht?“, „Wie gestaltet sich das Sorgerecht bei unverheirateten Paaren?“, „Wann kann ein Sorgerecht einem Vater aberkannt werden?“

Das „Sorgerecht Vater“ und die Sorgepflicht der Eltern


Das Sorgerecht und die Sorgepflicht der Eltern eines Kindes sind in § 1626 Abs. 1 S. 1 BGB benannt. Danach sind die Eltern verpflichtet, für ein minderjähriges Kind die Personensorge und Vermögenssorge zu gewährleisten sowie als rechtliche Vertretung für ihr Kind zu handeln.

Das gemeinsame Sorgerecht


Bei miteinander verheirateten Eltern steht diesen das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam zu. Bei unverheirateten Paaren mit gemeinsamen Kindern wird das Sorgerecht Vater unverheiratet durch eine sogenannte Sorgeerklärung am Jugendamt oder einem Notar dokumentiert. Jedoch kann die Erklärung zum Sorgerecht Vater erst abgegeben werden, wenn die Vaterschaft rechtlich bestätigt wurde. Dabei spielt es für das Sorgerecht Vater keine Rolle, ob die juristischen Eltern des Kindes zusammenleben. Das Sorgerecht für Väter ist auch für den Fall gültig, wenn die Eltern bereits mit neuen Partnern verheiratet sind.

Ledige Väter können das Sorgerecht einfordern


Bis 2013 war das Sorgerecht Vater bei unverheirateten Paaren von der Zustimmung der Mutter abhängig, ein gemeinsames Sorgerecht beantragen zu können. Seit der Gesetzesreform aus dem Jahre 2013 kann ein Vater auf Antrag bei einem Familiengericht eine gemeinsame Sorge verlangen. Dabei überträgt ein Familiengericht dann den Eltern die Sorge für das Kind gemeinsam, wenn dies nicht im Widerspruch zum Kindeswohl steht. Für den Fall, dass keine Gründe ersichtlich sind und auch keine Gründe vorgebracht werden, wird das Gericht eine gemeinsame Sorge der Eltern befürworten. Dabei besteht ein gemeinsames Sorgerecht und damit auch das Sorgerecht der Väter nach einer Trennung weiterhin fort. Hierbei hat ein getrennt lebender, sorgeberechtigter Vater also ein Auskunftsrecht bei Behörden sowie Institutionen und auch Ärzten. Deshalb gewährleistet das Sorgerecht Vater auch einen Auskunftsanspruch in Schulen oder Kindergärten über die Entwicklung ihres Kindes.

Gründe für die Aberkennung des Sorgerechts des Vaters


Gibt es schwerwiegende Gründe, warum die Eltern eines Kindes nicht ein gemeinsames Sorgerecht wahrnehmen können, wird die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil geprüft. Dabei können eine Zerrüttung der Beziehung zwischen den Eltern oder grundlegend verschiedene Meinungen über Erziehungsfragen ausschlaggebend sein, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet scheint. Jedoch müssen die Gründe so schwerwiegend sein, dass das Wohl des Kindes deutlich beeinträchtigt wird. Hierbei sind z. B. die Ausübung von Gewalt oder Vernachlässigung relevant. In diesen Fällen kann einem Elternteil und somit auch einem Vater das Sorgerecht Vater entzogen werden.

Prüfung des Sorgerechts durch das Familiengericht


Auf Antrag eines Elternteils für alleinige elterliche Sorge wird das zuständige Familiengericht prüfen, ob das gemeinsame Sorgerecht vollständig aufzuheben oder in Teilen aufzuheben. Dabei kann es z. B. auch nur einen Teil der Personensorge oder Vermögenssorge für das Kind einem Elternteil entziehen, wie z. B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Für den Fall, dass das Jugendamt die Überzeugung gewonnen hat, dass beide Elternteile nicht in der Lage sind, ihre Sorgerechtspflichten voll zu erfüllen, kann auch ein Vormund für das Kind bestellt werden. In diesem Fall wird beiden Elternteilen das Sorgerecht entzogen.

Grundsätzlich wird das Familiengericht bei einer Sorgerechtsentscheidung immer versuchen, herauszufinden, was dem Kindeswohl am ehesten dienlich ist und kann dabei auch ein alleiniges Sorgerecht Vater in Betracht ziehen.

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5 Kommentare

  1. Gut zu wissen, dass eine Zerrüttung der Beziehung zwischen den Eltern oder grundlegend verschiedene Meinungen über Erziehungsfragen ausschlaggebend für die Übertragung des Sorgerechts auf den einen Elternteil sein können. Mein Onkel möchte das alleinige Sorgerecht über seinen Sohn bekommen. Er hofft, dass die Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und seiner Exfrau im Endeffekt dazu führen, dass er das alleinige Sorgerecht bekommen würde.

    1. Ja, es gibt solche Fälle, in denen es nichts hilft. Wenn einer der Eltern einen Dachschaden oder sehr schlechten Charakter hat – nicht selten eine ernsthafte Persönlichkeitsstörung wie Borderline – versucht er den anderen Elternteil auszuboten oder ist tatsächlich nicht in der Lage, die Kinder verantwortungsbewusst zu betreuen. Das ist nicht einfach und ich wünschte, es gäbe diesen Mist nicht.

  2. Vielen Dank über den informativen Bericht über das Sorgerecht als Vater. Ich denke, dass durch die Zeiten des Feminismus sich glücklicherweise auch mehr Rechte für den modernen Vater etabliert haben. Leider bin ich da noch nicht so sehr informiert, jedoch habe ich bei meinem aktuellen Prozess eine Anwaltskanzlei fürs Familienrecht an meiner Seite, die mich dabei unterstützen, das Sorgerecht einzufordern.

  3. Dieser Beitrag zeigt gut, was Väter bei einem Sorgerechtsstreit wissen sollte. Gut zu wissen, dass seit 2013 das Familienrecht novelliert wurde und auch bei unverheirateten Paaren jetzt das Sorgerecht an beide Elternteile geht. Ich finde das gut, da die Sorge um ein Kind nicht vom Trauschein abhängt.

  4. Meine beste Freundin ist gerade in einer sehr schwierigen Phase des Lebens, der Scheidung. Gut zu wissen, dass verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Dass hier alles gut abläuft, werden wir uns demnächst bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht erkundigen. Danke schonmal für den Hinweis!

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