Deutsches Familienrecht: Wechselmodell als Regelfall und die Scheinargumente seiner Gegner

Vater mit Töchtern: Für sie könnte das Wechselmodell als Regelfall sinnvoll sein

Wechselmodell als Regelfall. Sehr oft habe ich an dieser Stelle für das Wechselmodelle Position bezogen. Ich habe Leserbriefe geschrieben, Bundestagsabgeordneten gemailt, ich habe Rechtsanwälte beschimpft, mich mit Müttern gestritten und einem Staatssekretär im Familienministerium im Namen von 1000 gedemütigter und leidender Väter ins Gesicht gesagt, dass dieser Irrsinn, nämlich das Residenzmodell als Regelfall in diesem Land aufhören muss.

Beim erzwungenen Residenzmodell, dass im Gericht IMMER gegen ein Elternteil und meistens auch zulasten des Kindes und der Allgemeinheit durchgesetzt wird. Folgekosten dieser Praxis von Suiziden, Psychotherapien, Klinkaufenthalten, Verdienstausfällen und schweren Krankheiten im Zuge familiengerichtlicher Auseinandersetzungen wurden bisher nicht erhoben. Die schrecklichen seelischen Folgen aller Beteiligter durch die gängige Praxis eines erzwungenen Residenzmodells und der brutal erzwungen Unterhaltszahlungen des gedemütigten und entrechteten Elternteils interessiert die verantwortlichen Politiker nicht. Die psychologischen Gutachter oder die Rechtsanwälte interessiert das auch nicht. Dabei wäre die Lösung dieses Elends klar und einfach: Die gesetzliche Einführung des Wechselmodells als Regelfall.

Das Wechselmodell als Regelfall und die Scheinargumente seiner Gegner

Seit über 40 Jahren sind die Argumente der Befürworter einer einseitigen, zerstörerischen, ungerechten gerichtlich erzwungenen „Residenz-Lösung gleich. Und sie sind noch genauso unwissenschaftlich, substanzlos, ungesetzlich, entrechtend, scheinheilig, beziehungsschädigend, demütigend, vaterentsorgend, entfremdend, verletzten und ideologisch verbrämt wie seinerzeit. Mit dem Wohl und den Rechten unsere Kinder habe alle Argumente vielleicht mal im Einzelfall, aber in der Regel nichts zu tun. Ich für meinen Teil würde ohne eine gesetzliche Regelfall-Verordnung nicht wieder vor ein Familiengericht gehen, um mein Recht und das meiner Tochter einzufordern. Die Brutalität, die Verlogenheit, der Krieg, die Menschenverachtung, die dort an der Tagesordnung ist, ertrage ich nicht an mich und mein Kind in große Gefahr bringen. Mein Vertrauen in die deutsche Familiengerichtsbarkeit ist absolut Null. Und damit stehe ich ja nicht allein.

Im ARD-Morgenmagazin war am 13. Februar 2019 aus aktuellen Anlass der Schwerpunkt der Sendung das Thema Wechselmodell als Regelfall. In dem kurzen Video Zu Mama oder zu Papa? kommen zwei Politiker mit ihren Scheinargumenten gegen ein Wechselmodell als Regelfall zu Wort. Der Widerstand gegen ein vernünftiges Familienrecht kommt von konservativer Seite – von Links wie von Rechts. „Wenn die Eltern getrennt sind, dann wohnen Kinder in Deutschland meist bei ihrer Mutter. In vielen anderen Ländern ist das anders: Da geht es zum Beispiel eine Woche zu Mama, die nächste Woche zu Papa. Wäre so ein Wechselmodell sinnvoll?“

Hier, bei uns im jederzeit moralisch überlegenen Deutschland, glaubt man eine Sonderrolle einnehmen zu müssen. Da wird schnell schwadroniert vom Kindeswohl, Kindeswillen, „gelingender Elternschaft“ und all diesem ganzen Bullshit. An ihren Taten erkennt man sie, aber in diesem Fall auch an ihren – leeren – Worten. Sich einer gleichberechtigten Elternschaft von vorn herein und erst mal zu versperren, ist eine typische Haltung konservativer Realitäts-, Grundrechts- und Vernunftverweigerer. Wobei wir verstanden haben, dass auch LINKE sehr „konservativ“ sein können und an überholten Rollenmodellen und Gesellschaftsentwürfen festhalten

Alle Kinder haben das Recht auf beide Eltern … und zwar im Alltag. Dem haben die Gerichte gefälligst zu entsprechen. Tun sie nicht, weil sie in Ideologien gefangen sind, von falschen Annahmen ausgehen und Vaterschaft grundsätzlich geringschätzen. So, wie die Befürworter des Residenzmodells – das übrigens i.d.R. nicht weniger Wechsel hat als die 50/50-Lösung und selbst dann brutal Unterhalt erzwingt, wenn Frau Mama wieder anständig vermählt ist und doppeltes Einkommen im Haushalt verwaltet, plus Kindergeld und Steuervergünstigungen.

Und wenn dann die Linke von Gleichberechtigung schwadroniert, schließt das natürlich die Elternschaft aus. Hier darf es keine Gleichberechtigung geben. Kinder gehören zur Mutter und Feierabend. Was für eine Irrsinn, was für ein Schaden für die Kinder. Die Befürworter/innen einer Unrechtslösung kommen nicht mal im Ansatz auf die Idee, dass Väter für die Karriere der Mütter von großer Bedeutung sein können, in dem sie diese auch nach der Trennung … entlasten und durch Kinderbetreuung und Übernahme der Hälfte der Kosten (ohne Kost und Logis) fürs Kind tragen. Nein, das ist GRUNSÄTZLICH nicht erwünscht. Weshalb, begreift niemand. Aus meiner Sicht stimmt da bei den Vaterausgrenzer/innen nicht nur im Kopf nicht – auch im Herzen muss es ziemlich finster aussehen. Vermutlich wissen die nicht einmal, was ein guter Vater ist, weil sie selber niemals einen hatten. Und genau damit haben wir es zu tun. Wir Väter und … unsere Trennungskinder.

Oder die Scheinargumente von der ehemalien Familienministerin und aktuellen Justizminister Katarina Barley (SPD), die sich unmissverständlich gegen das Wechselmodell und gegen die Interessen unserer Kinder stellt. Das damals SPD-geführte Familienministerium war mit der Studie „Gemeinsam getrennt erziehen“ auf einem guten Weg hin zu Menschlichkeit, Hilfe und Vernunft. Zum Wechselmodell. Der eigentlich Schüssel dabei liegt aber im Justizinisterium. Aktuell machen die Richter mehr oder weniger, was sie wollen. Helfen tun sie in der Regel nicht. Und es ist glasklar und für jeden erkennbar: Die Juristen, die Rechtsanwälte, die Gutachter und bestimmte Helferkreise haben kein Interesse daran, die Konflikte von Trennungseltern anders, als vor Gericht zu verhandeln.

In einem Tagesthemen-Interview mit Ingo Zamperoni bringt Frau Barley (SPD) im wesentlichen zwei Argumente gegen Das Wechselmodell vor. Die Floskel, das jede Familien anders wäre, zählt hier nicht. Denn wenn jede Familie eine individuelle Lösung benötigt, warum ist dann das Residenzmodell Standard, weshalb verlieren Kinder einen Elternteil, warum gibt es keine Chance auf ein anderes Betreuungsmodell wenn Frau Mama es nicht will?

Angesprochen auf die gesetzliche Verankerung des Wechselmodells als Regelfall in vielen anderen europäischen Ländern – Belgien etwa, wo das sehr gut funktioniert – bringt Ministerin Barley, die selber das Wechselmodell lebt, zwei Scheinargumente vor, die eindeutig politisch motiviert sind, um bestimme Wählerinnen nicht zu vergraulen, und sich eben nicht an Realität und Humanität orientieren. Bei uns in Deutschland es eben anders, da wäre die Kinderbetreuung nicht so ausgebaut und auch mehr Gleichberechtigung (was Frauen im Beruf= anginge, als bei uns. Und das sollen Argumente GEGEN ein Wechselmodell sein? Genau das Gegenteil ist der Fall. Warum wird das von einer ehemaligen Familienministerein nicht verstanden? Weshalb wird von der SPD nicht kapiert, dass es um Gleichberechtigung und Gleichwürdigkeit beim Weschelmodell geht. Dass es darum geht, die juristischen Streitigkeiten auszuschließen oder zu minieren? Jeder Familie kann sich doch regelungen ausdenken, wie sie möchten, da hat kein Gericht, kein Staat etwas zu suchen. Aber wenn es Streitigkeiten gibt und der Vater seiner Verantwortung mit 50% Betreuungszeit gerecht werden möchte, dann VERHINDERT und behindert das der Staat. Ein Irrsinn ist das. Juristen und Gutachten haben verdammt noch mal nichts verloren bei der Einschätzung, was für UNSER KINDER das Beste ist. Daher gibt es ja auch den Familienrat.

Ein weiteres wirres Argument gegen das Wechselmodell, ist das einen viel arbeitenden Vaters, der sich plötzlich 50% ums Kind kümmern müsste. Der hätte gar nicht das Wissen, müsste für Betreungsplätze sorgen und würde seinen Job vernachlässigen, das könne nicht gut sein für das Kind. Oder das Die Mutter sich nach Jahren der Hausarbeit nun plötzlich Arbeit suchen müsste, würde nicht gehen. Alles totaler wirr und hat nichts mit dem Elternrecht und den rechten der Kinder auf eine gesunde Beziehung zu beiden Eltern zu tun.

Die Haltung Barleys und der SPD ist unwürdig und inhuman. Von der Union und der Familienminsterin Franziska Giffey (CDU) erwarte ich nichts anderes. Hier gefällt man sich in den alten Rollenbildern, obwohl die vor der Brandt-Ära anders waren: Da hatte die Frau keine Rechte. Jetzt aber ist die Zeit der konsequenten Gleichberechtigunng und deren staatliche Durchsetzung gegen den Willen der Mütter. Das Familienrechtssystem und Deutschland ist krank, ist ein zutiefst kranken, ungerechtes und unmenschliches System. Viele Bürger wissen das. Wenn weiter Juristen und Gutachter entscheiden, was ür unser armen Trennungskinder das beste wird, wird der Krieg und die Menschenverachtung in den Familiengerichten nie aufhören. Wird es weiter Opfer geben, Tote, Kranke, einsame, beschädigte, traumatisierte Menschen.

Ich habe Katarina Barley eine „Protestnote“ wegen ihrer Scheinargumente geschickt:

Liebe Frau Barley,

mit Erschrecken habe ich so eben ihr Interview mit Ingo Zamperoni in den Tagesthemen zum Thema Wechselmodell zur Kenntnis genommen. Ich bin betroffener Trennungsvater und habe traumatisierende Erfahrungen im Familiengericht machen müssen. Wie Zehntausende Väter vor und offenbar auch nach mir.

Ihre Haltung – und damit die der SPD – ist mutlos, gestrig und für uns Väter vollkommen inakzeptabel. Wir MÜSSEN deshalb die FDP wählen und werden es auch. Sie haben absolut nicht verstanden, worum es hier eigentlich geht. Und ich erinnere an Resolution 2079 des Europarats. Es geht unter anderem darum, den Machtmissbrauch (bestimmter Eltern/Mütter/Rechtsanwälte usw) zu stoppen und die Juristen, die Gerichte und Gutachter usw., aus den Konflikten der Eltern herauszuhalten. Weil das alles schlimmer macht.

Es geht darum, Eltern zur Kooperation zu zwingen. Und es geht darum, ein wohlbekanntes Verfahren wie den Familienrat zu stärken. Mein Beitrag dazu:

Der Familienrat – Netzwerktreffen und Konferenz in Hamburg

Ich arbeite unter anderem als Elternblogger mit dem Presseausweis Nr. 24-01-13399
Als Elternrat und Vorstand des KER21 in Hamburg-Altona werde ich den Familienrat in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Jugendamt anderen Eltern vorstellen. Das sind Initiativen in dieser Sache, wenn man schon zu feige ist, den Trennungskindern und (in der Regel) ihren Vätern nachhaltig per Gesetz zu helfen.

Sie sagen, in anderen Ländern gäbe es bessere (öffentliche) Betreuung der Kinder und mehr Gleichberechtigung, und deshalb geht dort das Wechselmodell bzw. hier in Deutschland geht es nicht. Es ist der familienpolitische Offenbarungseid. Eine Schande. Ich bin nun echt sauer auf die SPD! Es kann nicht sein, dass Kinder deshalb auf ihren Vater im Alltag verzichten sollen und Mütter bevorzugt werden. Der Staat hat sich hier rauszuhalten und die Grundrechte zu wahren. Er soll und muss DRINGEND, den Eltern dabei helfen, nach Trennung eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Das geht nur ohne Gutachter und Gerichte und mit einer klaren Festlegung im Streitfall: 50/50. Wenn die Eltern etwas anderes wollen, haben sie gefälligst mit Hilfe von Mediatoren zu verhandeln. Norwegen macht es vor wie es gut und richtig, human und im Sinne ALLE funktioniert.

In meinem Fall etwa, stimmt alles, aber es nicht möglich, das Wechselmodell vor Gericht zu erzwingen. Ich bin der Mutter meiner Tochter praktisch hilflos ausgeliefert. Wie viele andere Väter auch. Offenbar ist das von der Politik, der großen Koalition samt LINKE so gewollt. Ein Irrsinn!

Hier in Deutschland springen seit 40 Jahren wir Väter über die Klinge. Aus Kosten der Vaterbindung, die immer noch unterbewertet ist. Das ist jenseits von Umständen, die ständig wechseln. Es muss etwas Grundsätzliches sein, nämlich das jede Kind ein vom Staat geschütztes Recht auf seinen Vater im Alltag hat. Natürlich gibt es Fälle, wo das nicht funktioniert, etwa bei zu großer Entfernung der Eltern zueinander oder einer komplett fehlenden Bindung der Kinder an einen Elternteil. Aber es kann nicht sein, es darf nicht sein, dass man das den Gerichten überlässt. Dann geht das Elend weiter, die Falschbeschuldigungen, die fehlerhaften Gutachten, die Demütigungen, die Gewalt in den deutschen Familiengerichten. Im Namen meiner Tochter, unzähligen vaterlosen Kindern, in Namen aller zu Unrecht beschuldigten Väter, im Namen der Zukunft einer fortschrittlichen Gesellschaft, fordere ich Sie und die SPD dazu auf, die Resolution 2079 des Europarats aus 2015 vorbehaltlos umzusetzen.

Es gibt noch so viel mehr zu sagen, das tue ich, das machen wir. Aber ihr Interview, auf das ich mich bezog, ist ein Offenbarungseid der Hilflosigkeit und gegen die Rechte unserer Kinder auf eine gute Vaterbeziehung gerichtet. Dahinter steht jede soziale Idee der SPD zurück, sie ist unwählbar geworden.

Vielen Dank für Ihr Aufmerksamkeit.
Mit freundlichem Gruß

Wohlgemerkt reden wir von der Resolution 2079 der parlamentarischen Versammlung des Europarats 2015, die sich eindeutig und unmissverständlich zur Rolle des Vaters bekannt hat und für alle Mitgliedsländer das Wechselmodell als Regelfall empfiehlt. Wie übrigens einzig und unmissverständlich die FDP in ihrem Antrag im deutsche Bundestag sich für das Wechselmodell ausspricht.

Resolution 2079 (2015) des Europarats zum Doppelresidenz-Modell

Resolution 2079 (2015)
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Der Hamburg Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der CDU, betrachtet es als unmöglich das Wechselmodell als Regelfall gesetzlich zu verankern, weil es auch Familien gibt, bei denen ein Elternteil in München und einer in Hamburg oder Berlin lebt. Ein Scheinargument, die niemand, der sich für ein Wechselmodell ausspricht, hat behauptet, dass hier ein die paritätische Betreuung des Kindes möglich oder sinnvoll ist. Niemand behauptet, dass wenn der leibliche Vater nach sechs Jahren aus dem Knast, dem Ausland oder einen zweiten kaputten Ehe kommt, sein Kind plötzlich hälftig betreuen muss. Entsprechende Anträge lassen sich gut begründet von jedem Familiengericht zurückweisen. Diese Argument kann es also nicht sein. Denn man muss ja das Prinzip verstehen, das hinter dem gesetzlich verankerten Wechselmodell steht: Gleichberechtigung, Gleichwertigkeit, Gleichwürdigkeit, das Recht des Kindes auf beide Eltern im Alltag, den Ausschluss von konfliktverstärkenden Rechtsanwälten und Gutachtern. Durch Staat und Gesellschaft gedemütigte Väter sprechen auch von der Scheidungsindustrie oder Helferinnenindustrie.

Ein weiteres Scheinargument gegen das Wechselmodell als Regelfall trägt die familienpolitsche Sprecherin DIE LINKE Katrin Werner vor: Sie will die Jugendämter stärken, Mediationsverfahren stärken, Richterinnen und Richter besser ausbilden, bringt Unterhaltszahlungen und Meldepflicht ins Spiel. All das ist ja gut und schön, spricht aber nicht gegen das Wechselmodell, dass ein Richter auch gegen den Willen (meistens der Mutter) durchsetzen kann. Es muss ja darum gehen, dass die Konflikte zwischen den Eltern, die meistens ja durch die Ungleichheit und die Herabwürdigung eines Elternteils erst entstehen, verhindert, eingedämmt und bearbeitet werden. Das allein ist im Sinne der Kinder. Und hier steht ganz oben drüber, dass Rechtsanwälte und Gutachter nichts verloren haben bei diesen Konflikten. Aber das verstehen diese Leute alle nicht. Und sie haben sicher auch noch nicht von dem Verfahren durch und mit dem Familienrat gehört.

Nebenbei bemerkt, pendelt ein Trennungskind ja auch beim Residenzmodell – und zwar in der Regel ebenso oft. Die Väter müssen mehr beteiligt werden, das ist dringend erforderlich. Dass das nicht immer klappt, wie gewünscht, ist klar. Aber diese Politiker dürfen nicht den anderen Vätern, uns engagierten, liebevollen Väter den Alltag mit unseren Kindern verweigern. Aber das tun sie sehr konkret und mit einer unfassbaren Selbstverständlichkeit.

Als Vater keine Chance auf das Wechselmodell gegen den Willen der Mutter

Genau das muss sofort aufhören. Eltern müssen vom Staat gezwungen werden, miteinander zu kooperieren. Das geht und das haben Fachleute wie Familienrichter Jürgen Rudolph und vor allem Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf. Alleine meine Geschichte, die ich demnächst noch einmal an dieser Stelle erzählen werden, macht klar, dass die gängige Rechtsprechung nicht geeignet ist, den Kindern und den Eltern zu helfen, und auch nicht den Willen der Bevölkerung nach Gleichwürdigkeit entspricht.

Schlimm wird es immer dann, wenn die Gegner einer vernünftigen Lösung bei Terminkonflikten mit dem Begriff des Kindeswohls jonglieren. Ich behaupte, dass es dem Kindeswohl nicht zuträglich ist, einen von Staatswegen gedemütigten, entrechteten und manchmal auch entsorgten Vater zu haben. Das aber geschieht in unseren Familiengerichten im Namen des Kindeswohls jeden Tag.

In meinem Fall, nach einer furchtbaren Auseinandersetzung im Familiengericht, mit einer aus meiner Sicht grausamen Rechtsanwältin, die mir mehrfach Kindeswohlgefährdung unterstellen wollte, womit sie aber scheiterte, ist ein Wechselmodell vom Staat her nicht vorgesehen. Aus meiner Sicht entgegen meiner Grundrechte und der meiner Tochter.

Nur mal kurz: Ich bin selbstständiger und muss jeden Monat in einem extrem konkurrenzstarken Umfeld ALLEIN neue Aufträge generieren, um mein Lebensunterhalt und die Steuern zu bezahlen. Mit diesem Geld muss ich alles bezahlen, denn die Mutter meiner Tochter ist Lehrerin und das Kind wohnt gegen meinen Willen im Residenzmodell bei ihr. Wir haben zwar eine gute Regelung, aber das hat gedauert. Und zahlen muss ich trotzdem, was nicht nur extrem ungerecht ist, sondern geradezu ruinös. Als Lehrerin hat sie alles: 3 Monate Urlaub, volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Pensionsanspruch, vermögenswirksame Leistungen, Privatkrankenversicherung, deutlich mehr Netto bei weniger Arbeitsstunden, das Kindergeld und die Steuervorteile. Und ich darf das Geld dafür erwirtschaften und habe nichts zu melden. Meine Tochter hat also einen von Staatswegen her gedemütigten Vater. Damit wird sie groß.

Obwohl ALLE Bedingungen, die die Gegner des Wechselmodells gebetsmühlenartig als Voraussetzung für gleichwertige Elternschaft anführen, habe ich nicht die Spur einer Chance, die hälftige Betreuung gegen den Willen meiner Ex-Partnerin vor Gericht durchzusetzen. Oder auf Deutsch gesagt: Ich will 100% Verantwortung für meine Tochter und für sie in zu 50% in ihrer Kindheit betreuen, begleiten und bereichern – aber der Staat verhindert das. Das ist das Darma und der Irrsinn und dagegen hilft nur das Wechselmodell als Regelfall im Sinne des Antrags der FPD im Gesetz zu verankern.

Weiterbildung zum Thema Wechselmodell im Video

Ich führe gerne die Videos noch einmal an, die exakt beschreiben, was ich schreckliches im Familiengericht erleben und erleide musste und die klar die Lösungen dieser Konflikt definieren: Das Wechselmodell.

Forschungsergebnisse zum „Wechselmodell“ – Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf im Vortrag

Familienrichter Jürgen Rudolph, „Vater“ der Cochemer Praxis, über kindgerechte Sorgerechtsverfahren

Mehr zum Theme in diesem Beitrag: Entsorgte Väter, besorgte Mütter – die Katastrophe vor den deutschen Familiengerichten

Auch DER SPIEGEL hat in dieser Woche das Thema Wechselmodell als Regelfall auf dem Titel. Denn wir leben verdammt noch mal in anderen Zeiten. Viele Väter wollen Verantwortung auch und gerade nach einer Trennung und ihre Kinder betreuen. Der Staat darf dem nicht im Wege stehen. Macht er aber. Und wenn es Väter gibt, die Scheiße sind, gewalttätig oder schädigend – dann gibt es auch solche Mütter. Die Konflikte zwischen den Eltern, den Trennungseltern, dürfen nicht durch den Gesetzgeber geschürt und verfestigt werden. Im Gegenteil. Der ist verpflichtet zu helfen, was er immer noch höchst unzureichend tut. Daher ist ein gesetzlich verankertes Wechselmodell ein wichtiger Schritt in einer richtige, humaner, gerechtere Richtung – und eine bessere Welt. Lasst uns den bösartigen Leuten, mit denen es Eltern in den Familiengerichten zu tun haben, so schwer wie möglich machen und ihnen ihr Instrument aus der Hand schlagen. Der Staat hat zu helfen und sich nicht einzumischen. Eltern sind immer zwei, jedes Elternteil ist 100% verantwortlich und daher wird nach der Trennung geteilt, wenn sich die Eltern nciht auf etwas anders einigen können und die Umstände es möglich machen: Im Sinne unsere Kinder und unserer Zukunft: Wechselmodell jetzt!
Hier die aktuelle Petition unterzeichenen: Petition 89358: Sorgerecht der Eltern – Zugrundelegung der Doppelresidenz (Kindern zwei Zuhause geben) als gesetzliches Leitbild vom 22.12.2018

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21 Kommentare

  1. Vielen Dank, dass du auf die „Folgekosten“ Krankheit etc. die aus der seelischen Beladung bei fehlendem Umgang thematisierst.
    Das Familienrecht sollte überarbeitet werden. Bei einer Trennung, wenn die Kinder klein sind oder in einer merkwürdigen Phase, dann verstehe ich, dass das Wechselmodell schwierig sein kann. Wir haben uns für das Nest -modell entschieden mit getrennten Schlafzimmern. Das geht aber nur, da wir uns mittlerweile wieder gut verstehen.

    1. Das geht vor allem nur, wenn man genug Geld hat. Also ein Haus – und keine neue Partner die darin wohnen – oder sich DREI große Wohnungen leisten kann. Aus meiner Sicht ist alles gut, auf dass sich die Eltern als verantwortungsbewusste, liebende Menschen freiwillig einigen. Auf keinen Fall darf man das den Juristen überlassen. Never ever!

  2. Ich bin echt dankbar, dass ich diesen Beitrag zum Thema Familienrecht gefunden habe. Mit meiner Nachbarin habe ich mich schon viel darüber unterhalten. Ihre familiäre Situation war in letzter Zeit aufgrund von Streitigkeiten mit ihrem Ehemann schwierig, und sie denkt darüber nach, rechtlichen Beistand zu erhalten. Ich denke, den Beitrag werde ich ihr mal schicken.

    1. Der Anwalt ist fast irrelevant. Verfahrensbeistand für das Kind, Vertreter vom Jugendamt und vor allem der richtige Richter muss es sein. Ich hatte erst gestern eine Verhandlung. So viel Inkompetenz, gepaart in so einem kleinen Verhandlungssaal habe ich auch noch nie erlebt. Ganz besondere Vorsicht ist bei Pädagogen jeglicher Art geboten. Werden gern vom Jugendamt oder als Verfahrensbeistand für das Kind bestellt. Diese Menschen haben von Psychologie oder empirischen Studien keinen blassen Schimmer, weil diese einfach nicht Teil ihres Curriculums sind. Veraltete, sich in jedem zweiten Satz selbst widersprechende Thesen werden von jenen vorgetragen, dass es mir als Psychologen nur so die Haare aufgestellt hatte. Ich werde in die nächste Instanz gehen. Gerechtigkeit ist ein Gut dass durch Streit wächst, durch Resignation dahin schwindet.

  3. Die Betreuung der Kinder nach einer Scheidung ist ein sehr heikles Thema. Jede Situation ist anders und das Familienrecht muss auf jeden Fall angepasst werden, wie Ihre persönliche Erfahrung zeigt. Wichtig ist es, dabei einen guten Anwalt zu haben.

  4. Ich finde es schade, wenn Elternteile eine schwere Scheidung haben. Mein Bruder trennt sich von seiner Frau und das alles ist manchmal schwer zu verstehen. Ich werde ihm aber erwähnen, dass er den richtigen Anwalt finden muss, um die beste Lösung für ihn und seine Ex-Frau zu finden. Er will selber keine schwere Scheidung und will nur Zeit mit ihren Kindern haben.

  5. Danke, dass Sie diesen Blog über Familienrecht mit uns teilen. Mein Bruder und seine Frau streiten sich seit Jahren, und es ist so weit gekommen, dass sie beide die Scheidung wollen. Ich werde sie bitten, mit einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt zu sprechen.

  6. Ich musste als Kind vier Jahre lang das Wechselmodell mitmachen. Damals nannte man es noch nicht so. Es war grausam. Der Trennungsschmerz machte mich innerlich tot. Ich wollte nicht bei meinem Vater sein und zählte die Stunden, bis ich wieder nach Hause durfte. Ich verletzte mich regelmäßig selbst und war als Siebenjährige wegen Panikattacken in Therapie.
    Lasst euren Kindern ihr Zuhause! Nehmt es ihnen nicht, nur weil ihr es könnt.

    1. Liebe Joanna, vielen Dank für deinen Beitrag. Es tut mir Leid, dass du eine solche traumatisierende Erfahrung machen musstest. Aber du kannst deine Erfahrung nicht generalisieren. Mir scheint, als hätte dein Vater es nicht hinbekommen, sich um dich liebevoll, annehmend und einfühlend zu kümmern. Manchmal ist es nicht nur Unfähigkeit, sondern auch Rache, also unverarbeitete Vergangenheit/Trennung, die für solch ein Versagen ursächlich sind. Schau dir also deinen Vater näher an.

      Es gibt andere Väter, ich bin einer. Bei dem hättest du diese Erfahrung nicht gemacht. Denn es kann nicht angehen, dass die Familiengerichte der Mutter automatische die Voll-Betreuung zusprechen und wir Väter nur Beiwerk sind, Zahlväter, Besuchsväter. Dagegen wehren wir uns. Auch im Sinne unsere Kinder. Dass du offenbar keine innige und liebevolle Beziehung zu deinem Vater aufbauen konntest, liegt nicht an dir und auch nicht an den Familiengerichten. Es liegt an den Erwachsenen, die die Verantwortung für die Entwicklung der Beziehung zu ihren Kindern allein zu tragen haben.

  7. Tut mir leid zu hören, dass dir das Residenzmodell aufgezwungen wurde. Ich gebe dir recht, dass ein Wechselmodell Sinn macht, damit die Kinder auch beide Elternteile genug sehen können. Ich rede viel über dieses Thema mit meiner Schwester, die in einer Anwaltskanzlei für Familienrecht arbeitet.

  8. Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Fachanwalt für Familienrecht. Dabei ist es gut zu wissen, dass das Wechselmodell zur Zeit die Regel in Deutschland ist. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.

  9. Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Scheidungsanwalt. Dabei ist es gut zu wissen, was unter dem Wechselmodell zu vestehen ist. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.

  10. Ein Freund von mir hat sich scheiden lassen und jetzt geht es um das Aufenthaltsrecht. Interessant, dass man als Vater keine Chance auf das Wechselmodell gegen den Willen der Mutter hat. Sie haben sich jetzt einen Anwalt für Familienrecht genommen.

  11. Jetzt verstehe ich auch wie das Wechselmodell richtig funktioniert. Ich finde es gar nicht so schlecht, dass es mehrere Modelle gibt. Manchmal passt ein Modell einfach nicht zu einer Familie. Aber um das noch besser argumentieren zu können, müsste ich mal mit einem Anwalt für Familienrecht sprechen.

  12. Mein Mann und ich werden uns scheiden lassen. Daher ist es gut zu wissen, wie dies in anderen Ländern gehandhabt wird. Ich denke, ich werde solch ein Wechselmodell bei unserem Rechtsanwalt für Familienrecht vorschlagen.

  13. Ich finde, dass du sehr gute Argumente für das Wechselmodell bringst. So genau habe ich mich mit der Thematik noch nicht befasst. Mein Schwager kennt sich gut mit Eherecht aus, ich werde ihn mal zu seiner Meinung befragen.

  14. Eine Freundin von mir ist derzeit auch auf der Suche nach einem passenden Anwalt für Familienrecht für eine Scheidung. Allerdings wusste ich auch gar nicht, dass das Wechselmodell als Regelmodell gilt. Ich werde ihr einmal davon erzählen.

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