Tag der Kinderrechte – 25 Jahre UN-Kinderrechte

Kinderrechte und Bildung

Während gestern der Internationale Weltmännertag war, begeht die Welt heute den Tag der Kinderrechte und feiert 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention. Und das in dem Jahr, in dem Malala, die sich für die Rechte von Mädchen und Kindern einsetzt, den Friedensnobelpreis zusammen mit Kailash Satyarthi aus Indien verliehen bekam.

Kürzlich fragte ein deutschen Magazin auf seiner Facebookseite, ob Kinder geschlagen werden dürften. Eine junge Frau antwortete mit der bei dieser Frage üblichen Plattitüde, dass ein kleiner Klaps noch niemanden geschadet hätte. War aber nicht die Frage. Natürlich dürfen Kinder unter keinen Umständen von Erwachsenen geschlagen werden, wie auch immer. Dass dem einen oder anderen mal die Hand ausrutscht, ist ein anderes Thema. Ein sehr subtiles Problem, wenn man sich die Zustände in anderen Ländern ansieht.

Grundsätzlich aber sollte es selbstverständlich sein, dass man Schwächere, Hilflose und Abhängige nicht schlägt und Kinder schon gleich gar nicht. Es gibt weder einen Grund dafür noch eine Rechtfertigung. Diese Haltung – die Einhaltung und Gewährleistungs des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und Art. 1 Abs. 1 GG „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ – ist eine der wichtigsten Errungenschaften der Zivilisation und ein Kinderrecht. In Ländern, in denen es allgemeiner Konsens ist, das Kinder auch mal geschlagen werden dürfen, blühen Korruption, Gewaltätigkeit und Krieg.

kinder-in-krisengebieten
Foto: Bestimmte Rechte vorbehalten von DFID – UK Department for International Development

Was sind die wesentlichen UN-Kinderrechte?

  1. Nichtdiskriminierung: Alle Rechte gelten ausnahmslos für alle Kinder.
  2. Schutzrechte: Rechte auf Schutz der Identität, der Privatsphäre, Schutz vor Trennung von den Eltern gegen den Willen des Kindes, Schutz vor Schädigung durch Medien, vor Gewaltanwendung, Misshandlung oder Vernachlässigung, vor wirtschaftlicher Ausbeutung, vor Suchtstoffen, vor sexuellem Missbrauch, vor Entführung, Schutz von Kinderflüchtigen und Minderheiten, Schutz bei bewaffneten Konflikten, Schutz in Strafverfahren und Verbot der lebenslangen Freiheitsstrafe!
  3. Förderrechte: Recht auf Leben und Entwicklung, auf Familienzusammenführung, auf Versammlungsfreiheit, Recht auf beide Eltern, auf Förderung bei Behinderung, auf Gesundheitsvorsorge, auf angemessenen Lebensstandard, auf Bildung, auf kulturelle Entfaltung, auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Entfaltung, auf Integration geschädigter Kinder, Zugang zu Medien!
  4. Beteiligungsrechte: Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Informationsbeschaffung und –weitergabe sowie Recht auf Nutzung kindgerechter Medien.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderrechte

Zwangsheirat von Kindern verhindern
Foto: Increase in education = decrease in child marriage Bestimmte Rechte vorbehalten von DFID – UK Department for International Development

AUDIO;Deutschlandradio Kultur: Kinderrechte Collage Was wünscht Du allen Kindern auf der Welt?

Das Problem der USA mit den Kinderrechten

Wie zu erfahren ist, tun sich die USA besondern schwer mit den Kinderrechten und der UN-Kinderrechtskonvention. Denn sie rekrutieren schon 16-Jährige für ihre Armee. Außerdem arbeiten – meist illegal – sehr viele Kinder aus Lateinamerika als Erntehelfer in den USA. Wenn die Regierung die Kinderrechte ernstnehmen würde, müsste sie dagegen etwas tun – und, wie es sich gehört, nur Volljährige in die US-Armee aufnehmen.

Eric WardFoto: Bestimmte Rechte vorbehalten von „a4gpa“

Lese- und Hörtipps:

  • Mehr Infos zum Tag der Kinderrechte bei der Deutschen Welle unter Kinderrechte: 25 Jahre UN-Konvention
  • Ein lesenswerter Beitrag vom 13.01.2014 auf Deutschlandradio Kultur KINDERRECHTE IN DEUTSCHLAND Wir wollen mehr!

Titelbild: Bestimmte Rechte vorbehalten von DFID – UK Department for International Development

(Visited 72 times, 1 visits today)

Du magst vielleicht auch

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert