Die Benachteiligung von Vätern durch den Staat

Nachweisbare, steuerliche Benachteiligung von Vätern

Nicht alle sind im öffentlichen Dienst. Nicht alle Väter wollen Karriere machen. Manche haben einfach Glück und schlagen sich durch. Ihnen allen entgeht wahrscheinlich, wie unser Staat die Benachteiligung von Vätern zementiert – in der Steuergesetzgebung und im Familienrecht.

Ja, und dann kucken wir ins Gesetz und finden ein „Benachteiligungsverbot“. Na toll. Aber damit sind „Arbeitnehmer“ gemeint. Die dürfen nämlich nicht wegen ihrer „ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ benachteiligt werden. Aber wenn du Vater bist und Gleichbehandlung, Gerechtigkeit willst – dann kuckst du dumm aus der Wäsche, mein Lieber.

Ich will nicht um den heißen Brei herumreden und tue Butter bei die Fische, wie wir in Hamburg sagen. Als Freelancer, als Freiberufler, als Einzelselbstständiger bin ich schon benachteiligt. Ich zahle bei geringem Einkommen prozentual mehr Einkommensteuer als die sogenannten (angestellten) Leistungsträger. Die meist nur das Glück hatten, z.B. in die richtige Familie geboren zu sein.

Ich habe weder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch Anspruch auf Arbeitslosengeld; ich habe weder bezahlten Urlaub noch Anspruch auf Bildungsurlaub; ich kann weder vermögenswirksame Leistungen beanspruchen noch eine vernünftige Rentenversicherung abschließen; ich erhalte kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und genau NULL steuerliche Vergünstigungen. Um es auf den Punkt zu bringen: Ich habe nichts.

Einzelselbstständige haben keine Lobby, deshalb werden wir einfach vergessen. Einzig und allein Ver.di kümmert sich um uns und versucht uns nach Kräften zu unterstützen.

Als wäre das nicht genug, kommt noch die…

Benachteiligung von Vätern durch unser Steuerrecht

Das Titelbild bringt es auf den Punkt: Ich bin Trennungsvater. Meine Tochter lebt einen Großteil des Jahres bei mir, auch wochentags. Wir haben zwar keine 50/50-Regelung, weil die Mutter aus konservativen Gründen und aus Angst ums Geld nicht mitmacht.

Um einen friedlichen Umgang zu gewährleisten, habe ich mich nach einem langen Kampf um die Teilhabe am täglichen Leben meiner Tochter damit abgefunden, dass wir in etwa eine 60:40-Regelung haben. Aber die Ferien und Feiertage teilen wir uns.

Ich halte ein Zimmer frei und wenn meine Tochter alle 2 Wochen von Mittwoch bis Montagmorgen bei mir wohnt, habe ich alle Kosten, die auch die Mutter hat. Nur ohne jegliche Unterstützung. Ich bekomme nur den normalen Kinderfreibetrag für ein Kind. Das ist alles.

Ich habe alle Kosten, die die Mutter auch hat. Das ist klar. Die Mutter bekommt das Kindergeld, weil die Tochter bei ihr gemeldet ist. Das hat zur Folge, dass sie auch den höheren Kinderfreibetrag bekommt, wie mir mein Finanzamt ausführlich bescheinigt hat. Dazu bekommt die Mutter von mir Kindesunterhalt – und ist auch noch Beamtin mit allen Vorteilen. Und ich habe wieder: nichts, rein gar nichts. Wenn das keine echte Benachteiligung ist, dann weiß ich auch nicht.

Nur zur Klarstellung: Unserer Tochter geht es (mit der Trennung) sehr gut, soweit wir das beurteilen können. Weil wir als Eltern und auch als Freunde nach wie vor sehr gut zusammenarbeiten. Wir unternehmen sogar manchmal etwas zusammen, was unser gutes Verhältnis unterstreicht. Nur beim Geld ist und bleibt die Situation ungerecht und schafft dauerhaft schlechtes Karma. Es wäre Aufgabe des Staates, die Realität von Trennungseltern auch im Steuerrecht abzubilden. Tut er aber nicht. Von wegen.

Jetzt habe ich bei meiner letzten Steuererklärung einfach „Kind von teilweise im Jahr mit im Haushalt“ angekreuzt, um den entsprechend höheren Freibetrag zu bekommen. Das wurde vom Finanzamt abgelehnt. Den höheren „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ bekommt nur die Kindesmutter, bei der das Kind wie beschrieben gemeldet ist. Sie ist aber nicht alleinerziehend. Steuerlich bin ich es. Ich habe Einspruch eingelegt. Gegen die Benachteiligung von Vätern.

Das Finanzamt hat mir nahe gelegt, den Einspruch zurückzunehmen , weil der Einspruch sowieso keine Aussicht auf Erfolg haben würde. Ich habe geschrieben: Nein, ich will, dass ihr das dann begründet und ablehnt, damit ich das schwarz auf weiß habe. Und das kann ich dann unseren Politikern schicken, damit die mal konkret sehen, wie ungerecht das ist, wie das deutsche Steuerrecht uns Väter benachteiligt. Das Ergebnis ist als Bild zum Beitrag hier zu sehen.

Traurig.

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