Vorbereitung auf das Familiengerichtsverfahren mit dem Workshop: Fiese Tricks von Anwälten und Richtern

Schlechte Gesetze töten. Gerade in der Familiengerichtsbarkeit

Ich persönlich rate dringend jedem, ob Mann oder Frau, vor einen Gang vor ein deutsches Familiengericht ab. Frei nach den Inschriften beim Orakel zu Delphi: Erkenne dich selbst – nichts im Übermaße – gehe nie vor Gericht (aus TITAN von Robert Harris). Aber wenn man gezwungen wird, etwa weil der Ex-Partner einen Antrag gestellt hat oder durch Umgangsverweigerung, sollte man sehr gut vorbereitet sein. Wie, das erfährt man in dem Workshop „Fiese Tricks von Anwälten und Richtern“ aus der Reihe „Strategie und Taktik der Verfahrensführung“ mit Manfred Herrmann des Väteraufbruch für Kinder – Kreisverein Köln e.V.. Ich veröffentliche das auf meinem Blog hier, obwohl der Workshop in Essen stattfindet und nur 25 Teilnehmer zulässt, weil ich einen Teil meiner Kraft und meiner Zeit dafür investieren werde, das Unrecht und die Menschenverachtung in den Familiengerichten aufzuhalten und zu bekämpfen.

Obwohl es eigentlich nicht sein kann, denn es geht ja um die Zukunft von Kindern, muss man im Familiengericht mit allem rechnen. Und ich meine wirklich: mit allem! Ich wurde wie ein Schwerverbrecher behandelt, nur weil ich sauer geworden bin und einige blöde Äußerungen – aber keine Drohungen! – gegen die Bosheit einiger Verfahrensbeteiligter gemacht habe. Antrag auf „Begleiteten Umgang“. Nach sechs fröhlichen Jahren mit meinem Töchterchen. Die Hölle. Ich hatte nur eine kleine Chance im Gericht, doch wäre nie im Traum darauf gekommen, dass sich der Richter und der Verfahrensbeistand meiner Tochter so tief und so unglücklich in die Umgangsregelungen einmischen würden. Das hat mir das Genick gebrochen. Vielleicht wollte man mir helfen, aber das Verfahren war von Anfang bis Ende absolut intransparent, zutiefst ungerecht und im Nachklang zu 100% unwürdig.

Meine Persönlichkeitsrechte, ja, meine Grundrechte ruhten während der insgesamt 4 Sitzungen in 1,5 Jahren. Hat niemanden auch nur einen Zentimeter interessiert. Insofern ist der Titel des Workshops „Fiese Tricks von Anwälten und Richtern“ sehr gut gewählt. Vor allem wenn man es in Hamburg mit Rechtanwälten wie Anke Weidner-Hinkel, Ernst Meyer und Sandra Tiemann zu tun bekommt, wenn Psychologinnen wie Andrea Pargätzi oder Tina Mannfeld im Spiel sind oder auch der Psychiater Dr. Christoph Lenk einen Auftritt im Gerichtssaal hat, ist äußerste Vorsicht geboten. Dass die Sache schiefgeht ist bei diesen Probanden geradzu zwangsläufig. Ich nenne an dieser Stelle die Namen der Verfahrensbeteiligten, weil die agieren können, wie sie wollen, machen dürfen, was immer ihnen beliebt, keine Belege, keine Wissenschaft, keine Moral brauchen und niemals in Gefahr sind für den Scheiß, den sie inszenieren, zur Verantwortung gezogen werden. Das geschieht ja alles unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Ich hatte versucht auf einen Rechtsanwalt zu verzichten und am Ende eben nicht die nötige Sorgfalt walten lassen, um auf das Schlimmste vorbereitet zu sein. Bei mir kam es – aus meiner Sicht – zum Schlimmsten, ich habe gelitten wie ein Hund, weil die Zukunft meiner Tochter – sie wurde 5 mal befragt bzw. begutachtet – auf dem Spiel stand. Bluthochdruck war bei mir wie auch bei Jörg Kachelmann nur eines von vielen Symptomen durch das unfassbare Familiengerichtsverfahren. Und ich möchte nicht wissen, wie viele Menschen in den Ruin, den Selbstmord oder schlimme chronische Erkrankungen von diesem System getrieben werden.

Insofern kann ich nur jedem raten, der mit dem Familiengericht in Kontakt kommt und Essen erreichen kann: Macht diesen Workshop und hört genau zu. Diese Leute dort kennen sich aus und können euch wirklich wirklich helfen. Euch und euren Kindern!

Deshalb hier die Workshop-Beschreibung von Väteraufbruch Köln und ich kann die beschriebenen Erfahrungen genaus so unterschreiben. Wie kommt es, dass sich diese Sachen so ähneln? Dann liegt es nicht an mir, nicht an euch, liebe Väter, sondern am System. Der Workshop findet in Essen statt:

Ursache für diese – oftmals – sehr negativen Überraschungen ist nicht nur, ja nur zu einem geringen Teil das spezielle Verfahrensrecht des familiengerichtlichen Verfahrensrecht, das FamFG. Hauptursache ist, wie man – meistens viel zu spät – realisiert, daß
  • der Ex-Partner, also der Gegner des Rosenkrieges, und damit im familiengerichtlichen Verfahren, oftmals gegenüber Jugendamt und auch Familiengericht, und häufig auf ausdrücklichen Rat seines/r Rechtsanwalts/-anwältin,
  • die schlimmsten Schauermärchen „ins Blaue hinein“ behauptet, also z.B. den ungeheuerlichen Vorwurf erhebt, man habe sein eigenes Kind sexuell mißbraucht, obwohl es für eines solche Tatsachenbehauptung keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gibt,
  • und solche schlimmen Beschuldigungen über Jahrzehnte sogar auch dann immer wieder neu gegenüber Jugendamt, Familiengericht und ansonsten wiederholt, obwohl durch gerichtlich beauftragte Sachverständigenhutachten festgestellt wurde, daß es für die solchermaßen aufgestellten Tatsachenbehauptungen (z.B. Beschuldigung, das eigene Kind sexuell mißbraucht zu haben) keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gibt;
  • der/die Familienrichter/in selbst in der mündlichen Gerichtsverhandlung nicht gegen das Erheben solch ungeheuerlicher Falschbeschuldigungen einschreitet, sondern sogar das ständige Wiederholen solcher –sogar nachgewiesen wahrheitswidriger – Behauptungen in seinem/ihrem Gerichtsbeschluß zur „Begründung“ heranzieht, demjenigen, der schon Opfer dieser Falschbeschuldigungen geworden ist, auch noch (sogar ausdrücklich gegen das Gesetz) zu Lasten legt (z.B. Verurteilung zum Unterhalt, obwohl Verwirkung vorliegt) und/oder Sanktionen (z.B. Umgangsausschluß; Verhängung einer Bannmeile) auferlegt,
  • der/die eigene Rechtsanwalt/-anwältin weder in seinen Schriftsätzen zum gerichtlichen Verfahren, noch in der mündlichen Verhandlung solchen ständig wiederholten ungeheuerlichen Falschbeschuldigungen entgegenstritt, sondern einfach schweigt.

Oftmals erlebt man, daß

  • der/die eigene Rechtsanwalt/-anwältin es unterläßt, wichtige Sachverhalte vorzutragen, und wichtige Rügen betreffend die Verfahrensführung zu erheben (die spätestens für das ggf. folgende Rechtsmittelverfahren wichtig wären), und
  • der/die Familienrichter/in die Dinge, die einem selbst – und auch tatsächlich für die zu treffende gerichtliche Entscheidung – wichtig sind, einfach ignoriert.
    Wie kann man solchem Verhalten von Prozeßgegner/in, gegnerischen/r Rechtsanwalt/-anwältin, Familienrichter/in, und eigenem/r Rechtsanwalt/-anwältin begegnen?

Man muß sich – in Kenntnis der Tatsache, daß Rechtsanwälte in familiengerichtlichen Verfahren (leider) oftmals den eigenen Mandanten wie ein unmündiges Kind behandeln, seine tatsächlichen Interessen überhaupt nicht zur Kenntnis nehmen und es unterlassen, das Mandanten-Interesse im familiengerichtlichen Verfahren umfassend zu vertreten – den/die eigene/n Rechtsanwalt/-anwältin sehr sorgfältig aussuchen, und selbst den eigenen familiengerichtlichen Prozeß umfassend (d.h. auch in Bezug auf die materiellrechtlichen sowie verfahrensrechtlichen Fragen hin) vorbereiten und immer wieder auch und gerade dem/r eigenen Rechtsanwalt/-anwältin deutlich machen,

  • was das eigene Ziel ist,
  • aufgrund welcher Rechtsgrundlagen und welcher Rechtsprechung dieses erreicht werden kann und soll,
    wie die mündliche Verhandlung geführt wird, und
  • welche Verfahrensrügen schon in der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und in der mündlichen Verhandlung selbst aufgrund welchen Verhaltens der Gegenseite oder des/s Richters/-in zu erheben sind.

Man muss weitgehend das „Spiel selbst aktiv spielen“, auch wenn man einen Anwalt mandatiert hat …

Ich konnte dieses menschenverachtende Spiel nicht mitspielen und hätte mich auf nichts weniger als auf das Wechselmodell einlassen sollen. Aber ich war dem Machtmissbrauch und der Unfähigkeit der GutachterInnen nicht gewachsen, den Lügen nicht und den fiesen Spielchen. Ich hätte jeden Vergleich ablehnen soll, keiner Begutachtung zustimmen sollen, sondern nur darauf bestehen sollen, meine Tochter angemessen sehen zu können. Aber das wollte mir keiner im Gericht zugestehen, bis die Mutter – die ebenfalls einen hohen Preis für diesen Irrsinn bezahlen muss – endlich einlenkte. Ich muss gleich wieder kotzen, wenn ich das schreibe. So eine bösartige Scheiße wie im Familiengericht kannte ich bis dahin nur aus dem Fernsehen. Und ich blicke mit tiefer Verachtung zurück auf die Verfahrensbeteiligten.

Am 04.03.2017 Workshop VII – Fiese Tricks von Anwälten und Richtern

Die Boje
Elisenstr. 64
45139 Essen

Foto: © Bestimmte Rechte vorbehalten von AZVorpal

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