Wer Trennungskindern und auch manchen hilflosen Eltern helfen möchte – und selber mit „sorgerechtlichen Problemen“ zu tun hat oder hatte – kann hier an der KiMiss Studie 2016/17 teilnehmen. Die letzte Studie aus 2012 machte die unfassbare Katastrophe in den deutschen Familiengerichten deutlich. Und ich prophezeie, dass es nicht besser geworden ist.
Wie manche wissen, wurde ich Opfer falscher Beschuldigungen und habe es mit üblen Gegnern im Famliengericht Altona zu tun – latent kriminille Jugendamtsvertreter, bösartige Rechtsanwälte, vollkommen unfähige GutachterInnen. Das ist in diesen Verfahren eher die Regel, wie diese Studie der Universität Tübingen schon 2012 belegte. Die deutsche Familiengerichtsbarkeit ist ein einzige Katastrophe, rückständig und inhuman. Sie traumatisiert Kinder, schadet bescholtenen Bürgern und verzweifelten Eltern. Ich fordere alle Mitbürger zum Widerstand und uneingeschränkter Solidarität auf.
Wir fassen die Quintessenz des Unrechtes und des unwissenschaftlichen Familienrechts noch einmal zusammen: Aufgrund der Ablehnung von gleichberechtigter Elternschaft kommt es zur Ausgrenzung eines Elternteils. Meist des Vaters. Der darf zahlen und Besuchsvater spielen. Mehr Rechte hat er nicht. Dadurch kommt es zum Streit mit der Mutter seiner Kinder, die ihm diesen Mist eingebrockt hat. Er fordert Hälftelung der Betreuungszeiten – das Wechselmodell, das der gesunde Menschenverstand als natürlich ansieht und mit dem viele andere Eltern und übrigens andere Länder sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Es geht vor Gericht. Dort heißt es, untermautert von verachtenswerten Rechtsanwälten, dilletantischen Jugendamtsvertretern und Gutachtern: Weil die Eltern sich streiten, kann kein Wechselmodell installiert werden. Der Bock wird zum Gärtner gemacht, Ursache und Wirkung vertauscht. Das ist Ideologie. Nicht weit entfernt von Faschismus, dessen Hauptmerkmale Diffamierung, Ausgrenzung und Absolutismus ist.
Hier noch mal zum Mitschreiben das Ergebnis der KiMiss Studie 2012 der Uni Tübingen in einer kurzen Zusammenfassung:
KiMiss-Studie 2012: Ergebnisse
… in 80% der Fälle geben Elternteile an, dass ihnen jede Form einer fairen und gleichberechtigten Verteilung und Wahrnehmung der Elternrollen verweigert werde. Vorenthaltung relevanter Informationen über das Kind, Unterbindung des Kontakts zum Kind und Behinderung von Umgangsregelungen treten in über 70% der Fälle auf. Viele dieser Probleme lassen sich auf eine monopolisierte Sorgerechtsregelung zurückführen.
75% der Befragten sehen ihr Kind in der geschilderten Trennungs- oder Scheidungssituation einer Form von Kindesmissbrauch oder -misshandlung durch den anderen Elternteil ausgesetzt, 49% verwenden diese Begriffe auch in ihrer direkten Form. Etwa 20% der Befragten geben an, dass das Kind infolge der Trennungs- und Scheidungssituation vollständig von ihnen entfremdet sei, bzw. keinen Kontakt mehr mit ihnen habe oder wolle.
Unter den als ‚kritisch‘ geführten Faktoren wird in fast jedem zweiten Fall genannt, dass der andere Elternteil als Kind in einem Zuhause aufgewachsen sei, in dem er körperlich und/oder emotional missbraucht worden sei. Die Vererbung elterlichen Missbrauchsverhaltens muss sich demnach nicht auf sexuellen Missbrauch beschränken, sondern könnte in vergleichbarer Weise auch auf andere psychologische oder emotionale Missbrauchsformen zutreffen.
Die Studienergebnisse verlangen, die Begriffe Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung zu definieren. Insbesondere erscheint die Klärung der Frage notwendig, in welchem Ausmaß die bestehende Rechtslage oder Rechtspraxis einen Sorgerechtsmissbrauch erlaubt, der im Grunde einem Missbrauch oder einer Misshandlung des anderen Elternteils gleichkommt und in seiner Relevanz für das Kind und dessen psychosoziale Entwicklung beurteilt werden müsste.
Einen Vorgeschmack auf die Fragestellungen des neuen Studie (nie, manchmal, oft, grundsätzlich): „Die Mutter verweigert jede Form einer fairen und gleichberechtigten Verteilung der Elternrollen und gibt solchen Überlegungen nicht einmal die Gelegenheit einer übergangsweisen Erprobung, wenn dies vom Vater und dem Kind gewünscht wird.“
Oder: „Die Mutter beschuldigt den Vater in Gerichtsdokumenten wegen nicht gesetzeswidriger Aktivitäten, welche den Vater bei Gericht in ein schlechtes Licht rücken oder in eine Rechtfertigungslage abdrängen sollen (sog. Nebelbomben werfen).“
Auch dies trifft in meinem Fall 100% zu: „Die Mutter lehnt professionelle Unterstützung oder die Vermittlung durch Mediatoren oder andere Berater ab, die Eltern in der Kommunikation und in der Ausübung der gemeinsamen Sorge unterstützen können.“
Und dieser Satz eben auch: „Die Mutter erzwingt (gerichtlich oder anderweitig) betreuten Umgang zwischen dem Vater und dem Kind, wobei die Notwendigkeit hierfür hochfraglich erscheint oder den altersgemäßen Wünschen des Kindes widerspricht.“
Mitmachen bei der Studie um die unhaltbaren Verhältnisse, die Unwissenschaftlichkeit, Brutalität und Unvernunft der deutschen Familiengerichtsbarkeit aufzuhalten: