Offener Leserbrief an die FAZ zum Thema Wechselmodell nach dem BGH-Urteil

Leserbrief an die FAZ

Die ist ein offener Leserbrief an die FAZ, den ich am 10. März 2017 an die Redaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung geschickt habe. Er bezieht sich auf den Beitrag Scheidungskind – Gehen wir zu Mama oder zu Papa? der Journalistin Daniela Gassmann (@elagassmann), die noch nie ein Familiengericht von innen gesehen hat und ziemlich jung ist. Ihr Beitrag erschien am 5. März 2017 in der Franfurter Allgemeinen Sonntagszeitung erschien, meiner aktuellen Lieblungsplikation. Hier meine Antwort auf den genannten Artikeln.

Guten Tag,
 
als betroffener Vater möchte ich auf einige Umstände zum genannten Thema aufmerksam machen, die schlichtweg unterbelichtet sind.

Es betrifft das deutsche Familienrechtssystem, das auf unwissenschaftlichen Erkenntnissen aus den 70er Jahren beruht. Normalerweise haben Sie als Vater keine Chance auf gehälftete Betreuung nach einer Trennung. Das hat viele Gründe. Wissenschaftliche, vernünftige, menschliche und sinnvolle sind es dabei leider nicht.

Grundlage für die Haltung, das Residenzmodell staatlicherseits zu bevorzugen, bildet das längst überholte und unwissenschaftliche Machwerk „Jenseits des Kindeswohls“ von Anna Freud und J. Goldstein (von 1974, als nun nicht mehr der Vater das alleinige Betreuungs- und Sorgerecht nach Trennung zugesprochen bekam. Übrigens: Eine gesetzliche Umgangsregelung gibt es erst seit Ende der 80er-Jahre!) Wenn Sie das lesen, fällt es Ihnen wie Schuppen von den Augen.

Was für ein Elend man jahrzehntelang den Eltern und ihren Kindern durch die Familiengerichtsbarkeit zugemutet hat, ist direkt menschenverachtend zu nennen. Hat man je Forschung darüber angestrengt, wie viele Selbstmorde und schwere Krankheiten es nach dem Einsatz eines deutschen Familiengerichts und der zuweilen am Rande der Kriminalität operierender Familienrechsanwälte gegeben hat? Welche gesundheitlichen Folgen die Praxis des Residenzmodells für die Scheidungskinder hat? Das ist nie untersucht worden. Was da zum Vorschein käme, wäre vermutlich der Offenbarungseid der Familienpolitik in diesem Land.

Was alleine die Familienrechtsanwälte hier anrichten dürfen (!), das können sich unbescholtene Bürger beim besten Willen nicht vorstellen. Sie brauchen nur mal die entsprechenden Beratungsstellen danach zu befragen. Da gibt es keine Ethik, keine Moral, da werden Eltern brutal gegeneinander aufgehetzt anstatt gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.
Wenn sie als Vater Fehler machen, betreten Sie mit dem Familiengericht ein Ort des Grauens. Nicht selten werden Väter wie Verbrecher behandelt, sie werden denunziert, diffamiert und falsch beschuldigt. Die Verfahren ziehen sich monatelang hin, obwohl das vom Gesetzgeber anderes verlangt wird. Und so weiter und so fort. Es ist eine einzige Katastrophe.
Die KiMiss-Studie der Universität Tübingen benennt erstmals die bitteren Konsequenzen der rückständigen deutschen Familiengerichtsbarkeit. Siehe: KiMiss-Studie Uni Tübingen

Dabei wissen wir heute eigentlich, wie diese Umgangskonflikte – die u. U. zu Sorgerechtsprozessen werden – zwischen den Eltern zu regeln wären. Das „Cochemer Modell“ des Familienrichters a.D. Jürgen Rudoplh, das neue „Rosenheimer Modell“ betreffs des Unterhalts, die Erkenntnisse der Wissenschaftlerin Prof. Sünderhauf oder die Arbeit der Psychologin Ursula Kodjoe finden bislang in den deutschen Gerichten kaum eine nennenswerte Berücksichtung. Und genau das ist das Problem. Nicht wann man das Wechselmodell durch ein Gericht installieren kann.

So hat denn auch das BGH nur die Tatsache benannt, dass es ja gar nicht im Gesetz steht, wie viel Umgang Trennungseltern mit ihren eigenen Kindern (!) haben dürfen; und dass das Residenzmodell – das meistens erzwungen wird und nur Verlierer gebiert – nicht im Gesetz verankert ist; nirgend steht im Gesetz, dass das Wechselmodell nicht funktioniert, wenn die Eltern zerstritten sind. Das ist (tendenziöse) Meinung, nicht Tatsache!

Sie glauben doch nicht, dass all die vielen Eltern, die vernünftigerweise das Wechselmodell freiwillig leben, keine Konflikte haben, keine Kommunikationsstörungen, Schwierigkeiten und Uneinigkeit kennen!

Dabei wird die Frage völlig außer Acht gelassen, weshalb die Eltern, die wir vor Gericht finden, überhaupt zerstritten sind. Diese Frage ist aber entscheidend. Nicht selten, weil einer die Sache bestimmen will und sagt: Das Kind lebt nun bei mir, du darfst es alle 14 Tage besuchen.

Eltern sind im Residenzmodell nicht mehr auf Augenhöhe und das befördert ein dauerhaftes Zerwürfnis – von Staatswegen zementiert. Das geteilte Sorgerecht ist in diesen Fällen das Papier nicht wert, auf dem es steht. Im Zweifel wird es dem Besuchselternteil aberkannt. Soziale Vaterschaft, eine Beteiligung beider Eltern am Alltag, an Schule und Freizeitgestaltung ihrer Kinder ist nicht vorgesehen. All das ist der Residenz nachgeordnet. Das Residenzmodell scheint der deutschen Familiengerichtsbarkeit wichtiger als die sichere Bindung, als die Vaterbeziehung im Alltag, als die wertvolle, unwiederbringliche Lebenszeit, die ein Kind mit seinen Eltern hat. Das ist grausam, unwissenschaftlich und auch unmenschlich. Viele Eltern werden diese Praxis niemals verstehen und lehnen sie ab.

Wie kann eine solche Praxis auf die sich das BGH-Urteil bezieht, überhaupt möglich sein? Wie sind die Vorteile des Residenzmodells belegt? Welche belastbaren Erkenntnisse führt die psychologische Forschung hier ins Feld? Ich sage es ihnen: Keine. Keine einzige. Das sind alles nur Meinungen. Weshalb hat denn das Familienministerium nach 70 Jahren erstmals 2016 eine Studie in Auftrag gegeben – EINE Studie, zu einem Thema, das weltweit schon gut erforscht ist – um herauszufinden, was denn das Beste für Trennungskinder sein könnte. Heißt das im Umkehrschluss nicht, dass die Entscheidungen bisher im Dunkeln tappten und keinerlei wissenschaftliche Grundlage besaßen?

Es ist unter dem Strich genau andersherum: Das Wechselmodell reduziert ohne Zweifel die Elternstreitigkeiten und die nachteiligen Folgen für alle, nicht nur für die Kinder. Und das muss auch im Interesse von allen sein.

Das Thema ist sehr komplex, ja. Aber wie machen es eigentlich andere Länder? Und kann man verstehen, dass das aktuelle Familienrechtsystem die Eltern geradezu zwangsläufig gegeneinander aufhetzt?

Es gibt nicht wenige Anwälte, die ihre Mandanten für ihre Zwecke manipulieren und den Konflikt erst so richtig verschärfen. Dann die Gutachter, die nicht nur die Steuerkasse massiv belasten, sondern auch zu 3/4 unwissenschaftliche, untaugliche, ja, ich kann ihnen Beispiele nennen, menschenverachtende, tendenziöse Gutachten vorlegen, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen. Gutachten, die niemals an die Öffentlichkeit gelangen, von den Anwälten gegen den anderen Elternteil munitioniert werden und nur eins zeigen: Die Korrumpiertheit dieser anmaßenden Zunft von Sachverständigen in Familiengerichtsverfahren. Fragen Sie Prof. Dr. Werner Leitner danach, der erforscht das: www.wernerleitner.de und kann fundierte und beschämende Aussagen treffen. Und wie gesagt: Das ist die tagtägliche erschütternde Realität, weil der Staat, obwohl er dazu verpflichtet wäre, Trennungseltern nicht als gleichberechtigte Partner behandeln will.

Ich und viele andere Väter haben konkret erlebt, wie unsere Grundrechte und unser Persönlichkeitsrecht in den nicht öffentlichen Sitzungen faktisch nicht mehr existieren. Ein Familiengerichtsverfahren ist nicht selten der absolute Irrsinn, weil es jenseits von Vernunft, Gerechtigkeit und Grundrechten stattfindet. Unbemerkt von jeder Öffentlichkeit.
Es kommen Menschen maßgeblich zu Wort, die weder das Kind, noch die Eltern kennen. Und diejenigen, die etwas beitragen können zur Lösung des Konfliktes, sind nicht zugelassen: Die Freunde, Verwandten, Nachbarn, Kindergärterinnen, Ärzte, Lehrerinnen, Großeltern. Auch die Großeltern leiden nicht selten unfassbar unter diesen erzwungenen Residenzmodellen, bei denen sie absolut gar nichts mehr zu melden haben.

WESTART Talk Westart Talk – Entsorgte Väter, besorgte Mütter

Das ist ja eine landläufige Meinung: Die Anwälte sind Konflikt verschärfend. Ich sage das nicht, weil ich selbst Anwältin bin. Sondern man muss sich ja mal vor Augen führen, was haben die eigentlich für eine Rolle in einem Gerichtsverfahren? Sie sind Interessenvertreter. Und wie oft kommen Mandanten zu mir und sagen: „Ich habe zwar schon einen Anwalt oder Anwältin, aber die sind mir nicht scharf genug. Dass heißt, es wird von den Beteiligten erwünscht. Aber ich habe eine ganz andere Methode. Ich versuche, oft auch mit Erfolg, die Familie an einen Tisch zu bringen. Das heißt also auch den – in Anführungsstrichen – Gegner. Im Grunde können wir an diesem Tisch das leisten, was auch das Gericht leisten kann. Also da kann man viel machen. Deshalb ist es richtig, wenn Sie sagen: Die Konfliktverschärfung brauchen wir überhaupt nicht. Aber es ist die Erwartung vieler Eltern.

Lore Maria Peschel-Gutzeit

Unser Familienrechtssystem erzeugt also sehr viele Verlierer. Und das soll gut für unsere Kinder sein? Wenn sich einer ihrer Eltern als Verlierer fühlt, runiert, beschämt, angegriffen, diffamiert? Das soll dem „Kindeswohl“ (ein ausschließlich juristischer Begriff, den sie in der Pfeife rauchen können) dienen?

Wenn der Vater verzweifelt ist, gedemütigt, traurig, durch das Gericht zum Verlierer wird, denunziert, ausgrenzt, ein Bittsteller, Zahlvater und Besuchsonkel – das soll gut sein für seine Kinder? Was für ein Rollenmodell! Wie so etwas dem Kindeswohl dient, soll mir mal jemand weismachen.?

Heribert Schüller, Familienrichter a.D. und Rechtsanwalt, ein Richter, der Geschichte schrieb, erklärte: „Herr Willutzki, früherer Direktor des Amtsgerichts Brühl und langjähriger Vorsitzender des deutschen Familiengerichtstags, der hat immer gesagt: 50% aller gerichtlichen Entscheidungen zum Umgangs- und Sorgerecht sind falsch, wir könnten jeden Fall andersrum entscheiden, dann wäre die Quote immer noch richtig. Das ist eben nicht nur der Justizirrtum, sondern das ist einfach das, was beim Gericht die Spitze des Eisberges ist, die Sie sehen, dann wissen Sie immer noch nicht, was da unter der Wasseroberfläche ist.“ Siehe: Wie Trennungsväter in Deutschland um Sorge und Umgang kämpfen … müssen

Der Filmemacher Douglas Wolfsperger sagt: „Wenn da nicht ne Instanz ist, die das reguliert. die zerstrittene Parteien wachruft und sagt: ‚Hey, Leute, ihr habt ein Kind oder Kinder zusammen, ihr habt die Pflicht euch beide um das Kind zu kümmern, und das Kind hat auch ein Recht auf beide Elternteile. Für mich ist die Instanz immer noch das Familiengericht, was anderes gibt’s nicht, und ich habe das Gefühl nach den Beobachtungen all die Jahre, dass es ein völlig krankes System ist, das nicht funktioniert, und was ich da bei Gericht erlebt hab, ist eine einzige Katastrophe.“

Ich könnte noch mehr Zitate anbringen, die den Irrsinn in unseren Familiengerichten zeigen. Aber vielleicht können Sie DIESE Sache mal recherchieren. Es gibt gute Ansätze, es gibt Vernunft, es gibt sehr gute Lösungsmöglichkeiten – aber sie werden in dieser Debatte nicht aufgezeigt. Und die deutschen Familiengerichte machen ewig so weiter.

Ein Umgangskonflikt gehört nicht vor Gericht. Die Eltern müssen zu einer Einigung, zu Konfliktgesprächen mit gut ausgebildeten Beratern – von denen es viel zu wenige gibt (!) – gezwungen werden. Das geht. Wird aber nicht gemacht.

Als Lektüre empfehle ich die Videos bei YouTube des 4. Bundeskongresses „Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Sorgerechts- und Umgangsverfahren“ am OLG Dresden 2013. Wir Väter fordern das Wechselmodell als Regelfall. Wir wollen den Müttern nichts wegnehmen und unseren Kindern helfen. Wir wollen Verantwortung und fordern Menschlichkeit und Respekt. Bislang wurde uns das von Staatswegen, von Juristen und angeblichen Sachverständigen verweigert. Damit muss Schluss sein. Wir fordern die Umsetzung der Resolution 2079 (2015) der Europarats.

Herzliche Grüße aus Hamburg

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7 Kommentare

  1. Guten Morgen,

    ………. DANKE für diesen Leserbrief! Er schildert auch meine Situation! Gut und anschaulich geschrieben. Deutliche Stellungnahme zum ursprünglichen Artikel. Eigentlich ist alles klar, doch mit der Hilfe des Staates wird Unrecht produziert.

    Ich lebe und liebe diese Demokratie. Habe nach dem GG verweigert und stehe für Gleichberechtigung für Mann und Frau! Helfe nicht nur der Oma über die Straße usw… Dennoch möchte ich nach all dem Stress mit den Gerichten, JA und Behörden einen Gedankengang teilen „…was mit mir als Vater (Trennungsvater) hier passiert wo ist der Unterschied zur aktuellen Lage in der Türkei?“ …. vielleicht nur die Panzer, das Gefängnis und der Tod. Der Rest Ächtung, Ausgrenzung, Verlust der „Grundrechte“ ….? Da erkennen ich so manche Parallelen. Wie z.B. nicht nur Herr Gabriel der sehr populistisch allen nicht Unterhaltszahlenden (Vätern) den Führerschein entziehen möchte. Da geht noch mehr liebe Bundesregierung, Beugehaft wäre doch etwas oder….

    1. Ich verstehe dich sehr gut. Der Vergleich mit der Türkei passt aber nicht und es heißt „Erzwingungshaft“, die ich erwarte, wenn ich die Gerichtskosten nicht zahle, weil mit die Verhandlungen und Ergebnisse schwer geschadet haben, mit und meiner Tochter. Am Ende auch der Kindesmutter. Weil, aus meiner Sicht der Hauptgrund, perverse, psychopathische Rechtsanwältinnen bei Gericht zugelassen sind, die ohne Scham und Gewissen ihre Mandantin manipulieren und auch vor Straftaten, die hier natürlich nicht geahndet werden, zurückschrecken.

      Auch ich habe verweigert und damals vom Amtsgericht Recht bekommen. Allerdings ist nach der unfassbaren Farce im Familiengericht mein Vertrauen in unseren Rechtsstaat tief erschüttert.

      1. Hallo,

        ok beim Terminus werde ich demnächst besser nachsehen. Der Vergleich, ja der hinkt. Was ich damit sagen wollte ist in dem letzen Satz von die zusammengefasst „… Vertrauen in unserem Rechtsstaat tief erschüttert“ Das ist das unfassbare und daher kam mein Vergleich mit der Türkei. Es ist unfassbar …..
        LG

  2. Die BRD ist kein Rechtsstaat. Wenn sich ein Staat ein so massives Unrecht leistet wie das deutsche Familienunrecht, dann hat er seinen Status als Rechtsstaat verwirkt. Da hilft auch nicht wenn er rechtsstaatliche Elemente hat, das hat jeder andere Unrechtsstaat auch. Da hilft auch nicht ein gutes Grundgesetz wenn Regierung und Bundesverfassungsgericht kriminellen Hochverrat am diesem Grundgesetz betreiben.
    Man sollte mutig werden und die BRD als das benennen was sie ist, ein Unrechtsstaat.

    1. Na ja, einige Sachen funktionieren ja in unserem Rechtsstaat. Nur diese Streitigkeiten der Trennungseltern gehören nicht vor Gericht. Die Familiengerichte sollten nur dazu da sein, zu gewährleisten, dass die Kinder keinen Elternteil verlieren und sie ihre Eltern auch im Alltag haben dürfen. Da dies nicht der Fall ist, gibt es hier noch viel zu tun.

  3. Alle 2500 Väter, die ich in den letzten 17 Jahren beraten habe, mussten erkennen, dass dieser unser Staat die Zuschreibung „Rechtsstaat“ nicht verdient. Sie meinen aber immer noch intuitiv, sie würden in einem Rechtstaat leben und benutzen z.B. den Begriff „Bananenrepublik“ rein rethorisch. Das ist der falsche Ansatz.
    Mann muss wissen, dass Bereiche unserer Rechtslandschaft menschenrechtswidrig, ideologisch prädisponiert und illegal funktionieren. Das sogenannte „Gewaltschutzgesetz“ ist ein gutes Beispiel dafür. Wenn eine Parteiaussage als Wahrheitsbeweis dient, ist dies rechtswidrig.
    Unsere PolitikerInnen im Bundestag sind die Konstrukteure von Menschenrechtswidrigkeiten und haben das Gewaltschutzgesetz eingeführt, WEIL es „verfassungsrechtlich äußert bedenklich“ ist und weil es „eine Einladung zum Missbrauch“ darstellt. So waren die Aussagen von Fachleuten bei der Anhörung in den Bundestagsausschüssen dazu. Aber frau wollte eine illegale Methode, um den menschenrechtswidrigen Umgang mit Männern zu legalisieren.

    Was im gesamten Familienrecht abgeht, ist genau so gestrickt.
    Die Reden im Bundestag am 15.03.2018 zur Einführung des Wechselmodells sind ein weiteres Beispiel, wie Ideologie gegen Vernunft im deutschen Bundestag funktioniert.
    Dazu:
    https://vater.franzjoerg.de/familienrechtsideologinnen-bei-der-arbeit/

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