Wie Trennungsväter in Deutschland um Sorge und Umgang kämpfen … müssen

Trennungsväter und die deutsche Familiengerichtsbarkeit

Du bist nicht allein. Es ist liegt nicht an dir. Du kannst nichts dafür, lieber Papa. Es ist das System. Und eine Mutter, die den Kontakt der Kinder zu ihrem Vater einschränkt, ist grausam und nicht ganz bei Trost. Als Vater hast du nichts zu melden, gar nichts, wenn eine auf diese Art gewalttätige Mutter es nicht will. Kommen noch böswillige dritte Kräfte von außen hinzu, wie ein sich aus dem Hintergrund einmischender überheblicher Großvater und eine Rechtsanwältin, die mehr als nur ein seelisches Problem hat, dann nehmen die dich beim Familiengericht in die Mangel. Deine Grundrechte, deine Menschenwürde kannst du gleich selber verbrennen, sie werden dich, wie in meinem Fall, erpressen, unter Druck setzen, dich wie einen Verbrecher behandeln, übelste Mutmaßungen anstellen und dir das Schlimmste unterstellen, zu dem Menschen nur fähig sind. Das ist alles erlaubt im Gericht. Aber der Widerstand gegen den Status Quo, der vollständigen Entrechtung von uns Trennungsvätern, von den Großeltern unserer Kinder und von den Kindern selbst, die ihren geliebten Papa nur noch alle 14 Tage sehen dürfen, wächst. Wir werden gewinnen, der Wahnsinn, die Entwürdigung und die Unmenschlichkeit wird aufhören. Aber bis dahin gibt es noch einiges zu tun. Wie auch dieser frische Beitrag von DEUTSCHLANDRADIO zeigt. Prädikat: Unbedingt hörenswert.

Die Väter der Demo vom 11. Juni 2016 in KölnVäteraufbruch – kommen auch zu Wort. Es wird zwar leider wieder Sorge- und Umgangsrecht verwechselt. Der Beitrag spiegelt jedoch meine Erfahrungen im Familiengericht zu 100% wider. Es ist die Hölle, eine einzigartige Katastrophe, ein Unmenschlichkeit, die nicht nur entgegen der modernen Studien und Erkenntnisse immer noch Usus ist, sondern die ich in einem modernen Rechtsstaat niemals erwartet hätte. Und die Unkenntnis in der Bevölkerung, was tatsächlich in den Familiengerichten geschieht und zu was Rechtsanwältinnen hier in der Lage sind – diese Unmoral, dieser Irrsinn, der vom Zaun gebrochen wird, die Beschuldigungen und Unterstellungen, der sich nicht wenige Trennungsväter erwehren müssen – muss beseitigt werden, alle Eltern VORHER aufgeklärt werden. Und die Gesetze müssen schnellstmöglich im Sinne der Kinder geändert werden. Wir arbeiten daran und wir sind nicht wenige.

Trennungsväter am Arsch

Aus dem Wochenendjournal des Deutschlandfunks vom 25.06.2016 zum Thema „Nicht ohne meine Kinder„:
Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Doch das verlieren Paare nach einer Trennung oft aus den Augen. In Deutschland erhält im Streitfall dann meist die Mutter das Sorgerecht, viele Trennungsväter fühlen sich ausgegrenzt. Nun soll das Umgangsrecht neu geregelt werden.

In 90 Prozent aller Fälle leben Trennungskinder bei der Mutter. Trennungsväter fühlen sich ausgegrenzt, wollen nicht mehr auf den Unterhalt „reduziert“ werden. Wiederholt hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ihnen den Rücken gestärkt.
Nun soll das Umgangsrecht neu geregelt werden. Das Familienministerium prüft etwa, ob die gleichwertige Aufteilung der Betreuung, das sogenannte Wechselmodell, Standard in Deutschland werden könnte. Claudia Hennen hat Väter begleitet bei ihrem Kampf um ihre Kinder.

In dem sehr erhellenden Beitrag finden sich folgende Personen:

Hartmut Wolters (2 Kinder, 10 Jahre Kampf ums Sorge- und Umgangsrecht)

Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. – Allen Kindern beide Eltern
„Die Gesetze wurden tatsächlich geändert, aber die Rechtsprechung hat sich noch nicht geändert. Das Recht ist nach wie vor der Meinung, dass Eltern, die zerstritten sind, also Eltern, die sich nicht unterhalten und nicht miteinander reden können, nicht in der Lage sind, gemeinsam das Kind zu betreuen. Das wirkt sich dann aus auf das gemeinsame Sorgerecht, es wird also das Sorgerecht … falls vorhanden, entzogen, so dass dann in der Regel die Mutter das Sorgerecht bekommt, weil die Kinder bei der Mutter leben – das ist halt in 95% der Fälle so; nur 5% der Alleinerziehenden sind Väter – und das macht die Situation einfach ganz schwierig. Denn es wird niemand gezwungen mit dem anderen Elternteil eine kooperative Basis einzunehmen, wenn ein Elternteil diese kooperative Basis verweigert – und sei es die Mutter – wird keine gemeinsame Sorge verhängt.
Gerichte sind dazu angehalten, innerhalb von einem Monat einen Termin zu machen, wenn ein Vater einen Umgangsantrag stellt. Das findet aber fast nie statt.
Die Gerichte brauchen mindestens 6 bis 8 Wochen bis der Termin stattfindet, oft sogar noch länger. Ich kuck nur nach Belgien, ich kuck nach Schweden, da ist Wechselmodell Standard, es sei denn die Eltern können tatsächlich das Wechselmodell nicht ausüben, dann können die Eltern sich natürlich jederzeit auf eine andere Regelung einigen. Aber solange die Eltern sich nicht geeinigt haben, werden die Kinder im Wechselmodell betreut.
Auch dann wenn die Eltern sich nicht gut verstehen, denn die Studien haben gezeigt, dass in Schweden diese Zerstrittenheitsrate viel geringer ist. Denn wenn die Eltern quasi gezwungen werden, zu kooperieren, dadurch, dass sie das Wechselmodell führen, dann beruhigt sich auch die Situation, dann kooperieren sie auch miteinander. Also warum nicht die Kinderbetreuung aufteilen, damit auch beide Elternteile gleichermaßen ins Berufsleben gehen können?!“

Frage der Redakteurin Claudia Hennen an Passanten bei der Demo der entrechteten Väter am 11. Juni 2016 in Köln:

Was muss noch getan werden im Familienrecht? Wo sehen Sie die Hauptprobleme?

Erste Dame: „Die Hauptprobleme sind einfach, dass die Männer zu wenig Rechte haben, gerade wenn sie nicht verheiratet waren mit der Frau [Anmerkung des Verfassers: Das stimmt so natürlich nicht (mehr)]. Also das ist einfach wirklich ein großes Problem und dass die Kinder dann wirklich auch als Instrument benutzt werden von den … Frauen!“
Zweite Dame: „Ja, ich find es traurig, wenn die Begrifflichkeiten nicht stimmen, nä. Gemeinsames Sorgerecht, müsste auch gemeinsame Sorgepflicht noch mal dazu.“
Dritte Dame: „Da steht unter anderem [sie meint ein Plakat auf der Demo): Vater ist nicht gleich auch ein Geldautomat.“
Vierte Dame: „Also bei mir in der Familie waren Frauenrechte immer nur mit Männerrechten verbunden. Also Gleichberechtigung finde ich eine ganz wichtige Sache, aber eben Gleichberechtigung auf allen Ebenen dann …“

Heribert Schüller, Familienrichter a.D. und Rechtsanwalt, ein Richter, der Geschichte schrieb.

„Herr Willutzki, früherer Direktor des Amtsgerichts Brühl und langjähriger Vorsitzender des deutschen Familiengerichtstags, der hat immer gesagt: 50% aller gerichtlichen Entscheidungen zum Umgangs- und Sorgerecht sind falsch, wir könnten jeden Fall andersrum entscheiden, dann wäre die Quote immer noch richtig. Das ist eben nicht nur der Justizirrtum, sondern das ist einfach das, was beim Gericht die Spitze des Eisberges ist, die Sie sehen, dann wissen Sie immer noch nicht, was da unter der Wasseroberfläche ist.

Der Klassiker des Umgangsrechts war bei Kindern, die aus dem Windelalter raus waren, zu sagen, der nicht betreuende Elternteil hat einen Umgang am Wochenende, ich sach jetzt mal so in der Größenordnung von Freitagnachmittag bis Sonntagabend. Das hat sich in den letzten Jahren, wenn es unstreitig war, durchaus ausgeweitet auf zusätzliche Nachmittag, wie man so sacht, unter der Woche, bis zum Wechselmodell. Wobei nach wie vor umstritten ist zwischen den Gerichten, ob ein Wechselmodell durchsetzbar ist gegen den Willen des anderen Elternteils. Es gibt Gerichte, die sagen es geht, gibt Gerichte, die es ablehnen – da werden wir wohl früher oder später mal eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes mal bekommen, wie das höchstrichterlich gesehen wird.“

Redakteurin: Ein sogenannter Wochenendevater nimmt ja am Alltag der Kinder dann ganz wenig teil!

„Das habe ich immer für problematisch gehalten. Vor 20 Jahren hat uns jeder, äh, deutsche Psychologe erklärt, das sei für die Kinder nicht gut, Kinder müssten einen festen Lebensmittelpunkt haben. In der Zwischenzeit hat die kinderpsychologische Forschung da wohl eine Veränderung gesehen. Ich bin mir da auch nicht 100%ig sicher was günstiger ist, aber das ist keine rechtliche Frage, sondern das ist sicherlich eine Frage, die die Kinderpsychologen beantworten müssen. Ob man das zur Regel machen will, halte ich für zweifelhaft. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass man da jeden Einzelfall sehen muss. Ich halte es insbesondere dann für schwierig, wenn Eltern sehr zerstritten sind, dann zu so einem wöchentlichen Wechsel zu kommen und die Kinder ganz verschiedenen Erziehungsmodellen auszusetzen.

Der Künstler Peter Kees dokumentiert in seinem Film Vaterlandschaften seinen Kampf um Kontakt zu seinem Kind.

Peter Kees schildert in dem Radiobeitrag seine Motivation für seinen Film und die ist genau meine, weshalb ich in diesem Blog die Katastrophe des Umgangsstreit öffentlich begleite: „Da gibt es etwas, das sie, wenn sie mal erwachsen ist, bekommen kann, was sie wahrscheinlich sehr interessieren wird. Also das ist was sehr authentisches aus dieser Zeit, was vielleicht meiner Tochter hilft, ihre Problematik, die durch diese Geschichte entstehen kann, zu verstehen. Ich kann nur sagen, wenn ich heute Briefe meines Vaters oder ein Filmdokument meines Vaters aus der Zeit um meine Geburt fände – ich würde das aufsaugen wie nur sonstwas, ich wäre wahnsinnig neugierig. Und ich wünsche, dass es meine Tochter auch mal ist.“

Seit Monaten hat Kees seine Tochter nicht mehr gesehen. Als sein Film in die Kinos kam, stellte die Mutter seines Kindes beim Gericht einen Antrag auf Aussetzung des Umgangs. Ohnehin hatte Kees sein Kind nur im Rahmen eines „begleiteten Umgangs“ gesehen. Auf einem Spielplatz zu toben, wie auf dem in Köln, wo man ihn zum Interview treffe, das kennt der Vater ist.

Jeannette Hagen, Autorin von Die verletzte Tochter: Wie Vaterentbehrung das Leben prägt, Mutter von drei Kindern.

Ihr Buch liegt mir als Rezensionsexemplar vor. Mit Jeannette bin ich auf Facebook in Kontakt, wir diskutieren dort hin und wieder das europäische Flüchtlingsdrama.

„Wir sind nun mal aus Vater und Mutter entstanden und wenn auf der Vaterseite diese Leere bleibt – und bei mir war es definitiv eine Leere, weil ich ihn ja auch gar nicht kannte – dann fühlt man sich nur halb. Also man fühlt sich nicht als ganzer Mensch und man weiß eigentlich gar nicht so richtig, wer man ist.

Es taucht bei Kindern auch häufig die Frage auf: Bin ich denn jetzt schuld daran, habe ich irgendwas falsch gemacht, ist mit mir irgendwas nicht richtig. Das sind alles so Fragen, die tauchen auf und die rufen auch in gewisser Weise Scham hervor. Auf der anderen Seite schämt man sich als Kind auch, wenn die Elternbeziehung nicht in Ordnung ist. Das erleben auch Scheidungskinder ganz häufig, man kuck sich um, man sieht, bei anderen läuft alles und man schämt sich – also ich hab mich geschämt – keinen richtigen Vater mehr zu haben.“

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Ein Kommentar

  1. Hallo,

    wie ich schon zu einem anderem Artikel geschrieben habe:

    Muss ein Gesetz erstehen, das man Anrecht auf sein Kind hat, und auch bei egal welchen Vorwürfen keine Unterbrechung beider Elternteile zustande kommen dürfen.

    Davon überzeugt, das durch solch eine Regelung mindestens die Hälfte der Eltern, welche versuchen einem das Kind zu entnehmen dadurch schon vorzeitig aufhören werden aus Rache weiter als Sieger und das Kind als Siegespokal dem anderem Elternteil vorzuenthalten.

    Natürlich muss dieses über Aufsicht geschehen bis bewiesen worden ist um welchen Vorfall es sich handelt und das Kind nicht zu gefährden.

    Auch sollte man die Kosten ohne Rücksicht auf Einkünfte der Person in Rechnung stellen, welche für diese schlimme Situation verantwortlich ist.
    So können auch arbeitslose Personen keinen Profit oder Erpressung aus solchen Vorfällen ziehen.
    Falls so ein Gesetz in Kraft treten würde, bin ich überzeugt das sich solche Situationen mehr als halbieren werden.

    MfG.

    O.Meyer

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