Meine erste Petition an den Deutschen Bundestag zur Einführung des Wechselmodells im Umgangsrecht der deutschen Familiengerichtsbarkeit

Trennung mit Kindern und die Gerechtigkeit

Wortlaut der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen …
in der Umgangsrechtsprechung des Familienrechts das paritätische Wechselmodell einzuführen. Damit würde der Forderung des Europarats „Resolution 2079 (2015)“ entsprochen. Diese Regelung ist schnellstmöglich einzusetzen, um weitere nachhaltige Beschädigungen (Traumatisierungen) von Kindern, aber auch von Väter durch die deutsche Familiengerichtsbarkeit dringend zu verhindern.

Begründung
Familienministerin Schwesig hat aufgrund der Empfehlung des Europarats, das Wechselmodell endlich einzuführen – wie es sehr erfolgreich etwa in Skandinavien, Belgien, Australien u.a. Staaten schon der Fall ist – Studien in Auftrag gegeben, die feststellen sollen „wie sich die verschiedenen Umgangsformen wie Wechselmodell und Residenzmodell auf das Wohlergehen der Kinder auswirken.“

Das Erschütternde an dieser Aussage ist, dass der „Brauch“ – von nichts Anderem kann man hier reden – die Kinder in einem Umgangskonflikt nach der Trennung ihrer Eltern – quasi automatisch der Mutter im Rahmen des sogenannten „Residenzmodells“, bisher ohne Studien, ohne wissenschaftliche Rückendeckung und Forschung Kindern und vor allem Vätern aufgezwungen wurden. Ein Skandal, wie man unschwer schlussfolgern kann.

Dabei gibt es schon sehr viel Forschung zum Wechselmodell, mit dem sehr gute Ergebnisse erzielt werden, wie etwa Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf ausführlich schon 2013 darlegen konnte (Siehe: https://youtu.be/HpV4AXJFqHQ).

Andere renommierte Forscher und Familientherapeuten kommen allein aus ihrer täglichen Arbeit heraus, zu denselben Ergebnissen (etwa der dänische Jesper Juul in diesem Interview: https://youtu.be/jpnrKu-h8hE).

Viele Menschen sind sich einig, dass das deutsche Familienrecht an dieser Stelle hoffnungslos veraltet ist und vielen Bürgern und Bürgerinnen teilweise großen Schaden zufügt. Hierbei sei die ruinöse Praxis der „Düsseldorfer Tabelle“ nur am Rande erwähnt.

Selbst wenn alle Bedingungen für eine hälftige Aufteilung der Kinderbetreung spricht – etwa die Wohnungsnähe, flexible Betreuungszeiten, gleiche Freundeskreis der Kinder – entscheiden die Familiengericht dennoch anders und bevorzugen einseitig und ohne echte, nachprüfbare, belastbare Begründung das Residenzmodell.

Das sogenannte Residenzmodell hat seinen Ursprung in dem bisher ebenso wenig belegten Mythos, die Mutter sei mehr oder weniger automatisch die wichtigere Bezugsperson für das Kind. Bei dieser Haltung spielt die Beziehung zum Vater und die der Eltern untereinander absolut keine Rolle. Dies mag aus der langen gesellschaftlichen Tradition der Arbeitsteilung herrühren – Mann bringt Geld, Frau betreut die Kinder zuhause – was in unseren Gesellschaften schon längst keine Gültigkeit mehr hat. Und es mag aus den Zeiten der „Schwarzen Pädagogik“ mit ihren Gewaltexzessen herrühren, die im 3. Reich in einer pervertierten Mutterverehrung mündete. Damit muss nun Schluss sein.

Schluss nicht nur mit der Diskriminierung von Männern und Vätern, Schluss mit der Benachteiligung hilfloser Kinder, die an Anrecht darauf haben, von beiden Eltern im Alltag betreut und bereichert zu werden.

Die Studien werden sicher zu einem klaren Ergebnis für die Einführung des Wechselmodells kommen. Es sollte sehr schnell eingeführt und umgesetzt werden. Es erspart vielen Menschen sehr viel Leid und dem Staat sehr viel Geld und Aufwand mit der Beseitigung der Folgen der bisherigen Ungerechtigkeit. Anregungen für die Forendiskussion Das paritätische Wechselmodell wird in anderen Ländern, etwa in Skandinavien, seit langem erfolgreich umgesetzt. Es gibt weniger Streit zwischen den getrennten Eltern, die Kinder gewöhnen sich schnell an die neue Lebenssituation und müssen auf keinen Elternteil verzichten. Es gibt sicher weniger Gerichts-, Gutachter und Anwaltskosten, aber auch weniger Folgekosten etwas wegen psychologischer Betreuung.

Es wurde in den 80ern nach neuen Männern gerufen. Irgendwann hatten wir die „neuen Väter“. Aber spielt sich das im Umgangsrecht auch nur annähernd wieder? Man hat ja gar nicht gefragt, ob die Bevorzugung und Beweihräucherung der Mutterbindung im Residenzmodell sinnvoll ist. Und wenn man mit Betroffenen spricht, trifft man auf ein Elend und ein Leid, das einem schon mal die Sprache verschlagen kann.

Kurzum: Die gängige Praxis im Familienrecht das Residenzmodell automatisch zu bevorzugen, traumatisiert, diskriminiert, entrechtet einen Teil der Bevölkerung, Väter und ihre Kinder.

Meine Petition muss erst noch angenommen werden.

Einreichen einer Petition an den Deutschen Bundestag: https://epetitionen.bundestag.de/epet/peteinreichen.html

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