Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Umgangsrecht unverheirateter Väter
Zuweil muss man den Eindruck gewinnen, die Deutsche Justiz halte an vielen Stellen an überkommenen konservativen „Werturteilen“ und muss sich von Außerhalb in Richtung gesunden Menschenverstand korrigieren lassen. Gut, dass es den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gibt, der jetzt einem klagenden Vater ein Umgangsrechts mit seinen leiblichen Kindern zubilligte. Dies war ihm bisher auf Initiative der Mutter und ihres Ehemannes (!) verwehrt worden.
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