Die Menschenverachtung eines erzwungenen Residenzmodell im Falle eines Umgangsstreit zwischen Trennungseltern ist für mich eine Tatsache. Wer trägt dafür die Verantwortung? Der Rechtsstaat. Nicht nur im Falle des Residenzmodells entscheidet dieser Rechtsstaat nicht aufgrund von Vernunft, Wissenschaft und Menschlichkeit, sondern aus althergebrachten Überzeugungen und einer Ideologie. Einer betreut, der andere zahlt. Wie die Familiengerichte dies mit den Gutachtern durchsetzen, ist unter dem Strich menschenverachtend und mich kann das bis ins Details belegen, wobei Menschenverachtung dort beginnt, wie wir seit der großen Hannah Arendt – „Die Banalität des Bösen“ – und der Arbeit des brillanten Psychoanalytikers Arno Gruen – „Wider die kalte Vernunft“ – wissen, wo Mitgefühl nicht existiert. Und das unser Rechtsstaat fehlt, falsche Entscheidungen trifft, Unrecht spricht, wissen wir Bürger schon lange. Im Zusammenhang mit der Rehabilitierung und Entschädigung von nach §175 verfolgten Homosexuellen öffnet uns der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck noch einmal die Augen. (mehr …)