Pressefreiheit & Meinungsäußerung: Ein Jahr Terror – ein Jahr Vaterentwertung, Beschuldigungen, Ablehnung, Kampf ums Kind

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Der 3. Mai ist der Internationale Tag der Pressefreiheit. Die Pressefreiheit – das verbriefte Recht über Belange von allgemeinem Interesse frei und offen zu berichten, zu recherchieren und zu publizieren, das „unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen“ – ist ein hohes Gut und untrennbar mit der freien Meinungsäußerung (Free Speech) verbunden. Dieses Recht wird aber vom Großvater meiner Tochter und seiner rücksichtlosen, brutalen Rechtsanwältin in meinem Fall nachhaltig bekämpft.

Praktisch alles, was ich hier um den schwerwiegenden Elternkonflikt schreibe, der mich schwer belastet, wird dem Gericht mit entsprechenden abwertenden, diskreditierenden Kommentaren vorlegt. Ich soll zum Schweigen gebracht, klein gehalten, die Vaterbeziehung meiner Tochter geschwächt werden. Auch private E-Mails werden in dieser Hinsicht missbraucht, denn es soll mit allen Mitteln bewiesen werden, dass meine freie Meinungsäußerung das Kindeswohl, die seelische und am Ende körperliche Unversehrtheit meiner Tochter gefährdet. Was für ein hanebüchener Schwachsinn. Es wird aus meinen Texten durch die Rechtsanwältin des Großvaters böswillig konstruiert, ich wäre in der Lage, meiner Tochter auch nur das kleinste Haar krümmen. Ich bin dem schwerwiegenden, grausamen Verdacht ausgeliefert, ich wäre in der Lage … meine Tochter umzubringen. Ich spucke aus vor so viel Perfidie und Unanständigkeit und muss schon während ich das schreibe mit einem heftigen Würgereflex kämpfen.

Dabei ist Öffentlichkeit hier praktische die einzige Möglichkeit, Unrecht zu bekämpfen. Das Familiengericht tut das nicht, diese schmerzhafte Erkenntnis musste ich teuer bezahlen.

Ich habe in meinem ganzen Leben nichts Ungerechteres, Böswilligeres, Unredlicheres erlebt, das für sich genommen, ein Fall für den Mülleimer wäre. Aber es geht um meine Vaterschaft und meine wundervolle, stabile und sehr gute Beziehung zu meiner Tochter. Diese soll mit allen Mitteln geschwächt werden. Das aber ist der Grund, weshalb ich an dieser Stelle auf meinem Recht auf freie Meinungsäußerung bestehe und, da ich selber zur Presse gehöre, mich hinter das Presserecht stelle. Mein Fall, die eskalierte, unsäglich fatale Entwicklung vor dem Familiengericht, das diese Art von Fällen überhaupt nicht händeln kann, ist für die Öffentlichkeit, für erwachsene Trennungskinder, Väter, Familientherapeuten und Pädagogen von Belang.

Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährleistet:

„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention

(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

Das hohe Gut der Meinungsfreiheit auch im … Familienstreit

Und ich werde in dieser Sache weiter öffentlich tätig werden, denn ich werde nicht nur einer kriminellen – möglichen! – Handlung bezichtigt, es soll auch der Kontakt zu meiner Tochter, wenn nicht ganz aufgehoben, so doch erheblich eingeschränkt werden. Das ist weder mit dem Grundrecht, noch mit dem gesunden Menschenverstand in Einklang zu bringen. Das Familiengericht tritt zwar hier wie ein Strafgericht auf, es wird aber gar nicht nach den Motiven der Anschuldigungen und den Ursachen meiner VERBALEN Wut, die hier zugegebenermaßen sehr unglücklich wirkt, gefragt. Es werden vorgestanzte Versatzstück aus den Schubladen gekramt und uns übergestülpt. In sämtlichen Anträgen, Beschlüssen, Gutachten und Kommentaren ist von einem Mann und Vater die Rede, der absolut gar nichts mit mir gemein hat – außer, dass er dieselben Dinge sagt/schreibt. Aber ich erkenne mich darin absolut nicht wieder. Es beruht auf Verdacht, Spekulation, Frust, Klischee, Böswilligkeit, Vermutungen, Theorien, Küchenpsychologie und faschistoiden Impulsen gegen einen verletzen Vater einer zauberhaften Tochter. Man kann es sich wirklich nicht ausmalen, wenn man es nicht selbst erlebt hat.

Art. 5 Abs. 1 GG (verkürzt)

„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [..] Eine Zensur findet nicht statt.“

Deshalb noch einmal zum Mitschreiben mit schönen Grüßen an im Umgangsstreit konfliktverschärfende Rechtsanwälte, rückgratlose Mitarbeiter der Pestalozzi-Stiftung und konservativ-verhärmte Großväter:
Wer nicht sagen kann, was er denkt, kann andere nicht zum Nachdenken bringen. Wenn man seine Meinung nicht äußern darf, dann wird die gängige Meinung zur Doktrin. Wer nur die eigene Meinung gelten lässt, hat keine Meinung, sondern eine Ideologie. Wer nur sagt, was alle hören wollen, sagt nicht die Wahrheit. Wer glaubt, die absolute Wahrheit zu wissen, weiß nicht genug.

FREIHEIT ist immer die Freiheit des Andersdenkenden.

Foto: DIE WELT auf Facebook

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