Der Vater ist im Alltag seiner Kinder nicht von Nöten

Familienväter sind im Alltag nicht so wichtig

Es ist in diesem Land problemlos möglich, einen Vater aus dem Alltag seiner Kinder zu entfernen. Die Frau zieht aus, trennt sich und nimmt die Kinder mit. Der entfernte Familienvater hat dann kaum eine Chance, am Alltag seiner Kinder beteiligt zu sein. Da kann die Beziehung zu seinen Kindern noch so gut, da kann er die Jahre zuvor noch so viel Alltag mit seinen Kindern verbracht haben – wenn die Kindesmutter nicht will, geht gar nichts, steht er da mit leeren Händen, wie ein Ochse vorm Berg. Das einzige, das er darf, ist zahlen und alle 14 Tage seine Kinder bespaßen. Die deutsche Familienrechtsprechung ist hier eine Farce.

Wer profitiert eigentlich von einer solchen „Rechtsprechung“ in Sachen Umgangsrecht? Klare Antwort: Die Mütter und die Anwälte. Niemand sonst. Gut, die Gutachter, Psychologen, Pädagogen, Jugendamt-Mitarbeiter, die von dem unsäglichen Schlamassel gar nicht so schlecht leben. Dabei sieht es so aus, als hätte niemand ein echtes Interesse, die Konflikte für Scheidungskinder und Trennungseltern so gering wie möglich zu halten. Und auch wenn das Richter und einige schlechte Anwälte bestreiten: Die Mutter hat am Ende alle Macht, kann machen, was immer sie will. Der Vater hat in der Regel nicht die Spur einer Chance, seine Kinder auch im Alltag betreuen zu können. Und das soll gut für die Kinder sein? Das soll sinnvoll sein und dem „Kindeswohl“ entsprechen? Wer sagt das? Wo steht das? Wo sind die Beweise, die Studien, die kompetenten Stimmen, die uns glaubhaft machen können, dass gerade diese Beschlusslage die Kinder schont? Kann sich das ernsthaft jemand mit gesundem Menschenverstand vorstellen?

Ich wiederhole gerne noch einmal, was mir Väterberater erklärten und was ich tatsächlich vor dem Hamburger Familiengericht erfahren habe:

  • Du (als Vater) hast die Arschkarte. Nämlich gar nichts zu melden.
  • Gerechtigkeit ist eine Spielkarte im Tatort, sie existiert vor dem Familiengericht nicht.
  • Vernunft gibt es nicht. Niemand entscheidet hier nach Vernunft. Teilweise nicht einmal nach „Recht“, denn es ist nirgends gesetzlich geregelt, wie eine Umgangsregelung auszusehen hat.
  • Lerne heucheln. Wenn du dem Gericht, den Verfahrensbeiständen, der Kindesmutter und ihrer Anwältin nicht das erzählst, was sie hören wollen, hast du verloren.

Und das ist so, genau so. Und das soll mit dem Kindeswohl kompatibel sein? Wie kommt das? Was ist da los? Was läuft schief? Warum kann die Mutter vollkommen durchgedreht sein, voller Verachtung, Arroganz, Angst und Hass und es interessiert keine Sau, auf sie wird keinerlei Druck ausgeübt, mal zur Vernunft zu kommen. Aber wenn der Vater einen Fehler macht, dann fliegt er raus. Wenn er nicht gleich ganz im Gefängnis landet, Strafzahlungen ausgesetzt ist, sein Sorgerecht verliert oder zu jahrelangen „begleiteten Umgang“ verdonnert wird.

Die Vaterentfernung aus dem Alltag seiner Kinder und seine Befürworter

Wie kann das sein? Wie hängt das zusammen? Warum kann man nichts tun? Was läuft schief? Und warum ist es ohne Weiteres, ohne Skrupel, ohne ein Wort möglich, den Vater aus dem Alltag seiner Kinder zu entfernen? Was ist das für eine Haltung? Woher diese Inhumanität, Abwertung, Härte und Arroganz?

Antworten geben:

  • Fachanwältin für Familienrecht Anke Weidner-Hinkel, Wedel, die mich sauber aus dem Alltagsleben meiner Tochter, die sie überhaupt nicht kennt, entfernen half, missbraucht juristische Instrumente – in meinem Fall „Antrag auf begleiteten Umgang“ – um Zeit zu schwinden und von der eigentlichen Sache, dem Streit um die Umgangsregelung, anzulenken. Sie wollte mich für geisteskrank erklären, wollte mich kriminalisieren und mich zu einem begleiteten Umgang mit dem Jugendamt zwingen, weil ich gegen sie, den Großvater meiner Tochter und der Kindesmutter schriftlich ausfallend geworden bin, was natürlich ein bescheuerter Fehler war. Aber mit Menschlichkeit oder gar Schutz des „Kindeswohls“ hat diese Frau nun gar nichts zu schaffen. An ihr lernte ich, dass Rechtsanwälte weder über Ethik, noch über Moral verfügen müssen, sondern in unserem System eine Art Narrenfreiheit genießen und tun und lassen können, was sie wollen. Ihr Interesse ist es allein, die absolute Macht der Kindesmutter zu schützen und zu erhalten. Deshalb sei vor dieser „Rechtsanwältin“ eindringlich gewarnt. Sie zeigte sich mir gegenüber erbarmungslos, profitiert jedoch ausgiebig von Elternkonflikten, die sie vorher z.B. mit Unterhaltsforderungen und subtilen Drohungen erst richtig anheizt, wie ich belegen kann. Wenn sie vom Radio interviewt wird, verkauft sie sich als verständige, humane Anwältin, die nichts weiter will, als dass alle Kinder ihre Eltern behalten dürfen. Nur den Alltag, den dürfen Väter nicht mit ihren Kindern bestreiten, 14 Tage Wochenendpapatum ist für diese alte Frau offenbar schon beinahe mehr als genug, so ist jedenfalls meine Erfahrung mit diesem unsympathischen Menschen.
  • Ein gewisser Christian Ebel von der Pestalozzi Stiftung Hamburg, der, ohne den Vater auch nur einmal anzuhören, Haltung, Einstellung, Aussagen und damit auch glatte Lügen der Kindermutter 1 zu 1 übernimmt, dem Vater nicht die Spur einer Chance lässt, sich dazu zu äußern. Offenbar tut der Mann das, um sich selber bei Gericht und seinem inhumanen Arbeitgeber zu profilieren. Dienstaufsichtsbeschwerde und eine ausgiebige Rückmeldung an die Pestalozzi Stiftung wurden nicht beantwortet. Dabei hält man dort angeblich christliche Werte hoch. Sie haben mich dort wie letzten Idioten behandelt.
  • Psychologin Andrea Pargätzi, die angeblich Paartherapie anbietet und für familienpsychologische Gutachten angeheuert wird. Was mir naiven Kerl überhaupt nicht klar war: Sie ist gar keine unabhängige Gutachterin – wie übrigens die anderen Beteiligten auch nicht – sondern Sprachrohr, verlängerter Arm des Richters und deshalb … voreingenommen. Ich wusste nicht, dass man das „Gutachten“ nennt. Pargätzi hat überhaupt keine Schmerzen damit, den Vater aus dem Alltag seiner Tochter ohne mit der Wimper zu zucken zu entfernen. Ihr Zynismus und die Heuchelei sind atemberaubend. Sie „spiegelt“ geradzu übergriffig „Mitgefühl“ (widerlich war das, mir läuft es jetzt noch eiskalt den Rücken runter, wenn ich daran denke), nur um dir im nächsten Moment eine Störung der Impulskontrolle, die sie zudem weder diagnostizieren kann noch darf, zu unterstellen. Was das mit dem abgeblichen Kindeswohl zu tun tun, bleibt sie selbstverständlich schuldig. Hatte zuvor jedoch festgestellt, dass mit meiner Tochter alles in Ordnung ist, die natürlich sehr gern zum Papa geht und eine lustige Zeit mit ihm hat. Sie redete dem Familierichter nach dem Mund, anstatt mit uns nach Lösungen zu suchen, was ich dachte, das ihr Auftrag wäre. Ganz schlimm diese „Psychologin“, ich kann nur vor der warnen. Ich empfehle dringend, diese Frau als Gutachterin abzulehnen! Die Männerverachtung, die ich hier wahrnehme, zusammen mit dem Duckmäusertum vor dem Richter – der diese extrem lukrativen Gutachten ja verteilt – sind absolut unaushaltbar.
  • Und schlussendlich „Verfahrensbeistand“ Sandra Tiemann, die es nicht nur brillant verstand, mich grob zu täuschen und aufs Glatteis zu führen, sondern auch einen Vater vom Kind entfernt, wenn der nur „Leck mich am Arsch“ der Kindesmutter mailt. Hält sich frei und verweigert jede echte Verantwortung. Vermutlich aus Angst vor der BILD-Zeitung, wenn wieder ein Kind stirbt. Bezahlt natürlich. Hat alles weder was mit mir, noch mit meiner Tochter zu tun. Ganz falscher Dampfer, auf dem die segelt. Allerdings steht sie auf Macht und die kann man im Familienrecht ausüben, in dem man auf Verantwortung einfach verzichtet.

Durch diesen Machtmissbrauch hat der Vater nichts mehr zu melden

Niemand von diesen Fachleuten hatte ein echtes Interesse daran, den Elternkonflikt zu entschärfen. Wäre mit ein wenig Druck auf die Macht missbrauchende Mutter ganz einfach gewesen. Aber, nein. Jeder hält sich frei, keiner ist in der Lage tatsächlich Verantwortung zu übernehmen. Und der, der das will, der Vater nämlich, darf nicht. Weil das angeblich nicht dem Kindeswohl entspricht. Ich kann bei diesen Leuten nur eins empfehlen: Lehnt sie ab, verweigert die Zusammenarbeit, sagt denen nix. Sie hängen einer veralteten „Psychologie“ an, die Väter diskriminiert, Kinder verletzt und Mütter eine Macht zugesteht, die kein Mensch an sich haben dürfte. Und ich bin ganz, ganz sicher, dass all diese Personen, die auf dich und dein Kind am Ende Scheißen, dass diese Personen gar nicht wissen (können), was ein guter Vater ist und was der macht. Haben die nie erlebt. Und hätten die ein echtes Gewissen, könnten die diesen absurden Irrsin in Umgangsverfahren vor dem Familiengericht nicht mitmachen. Vielleicht glauben sie tatsächlich, Kinder zu schützen. Aber sie tun das genaue Gegenteil.

Es ist so dermaßen unfassbar, was da geschieht und wer hier mitmischt – unqualifiziert, unreflektiert, bestechlich und inkompetent, das sich mir die Fußnägel aufrollen. Diese Leute können keine Moral haben, die haben keine Werte, nach denen sie vorgehen. Da ist gar nichts. Sie wissen nicht, was sie tun. Sie verdrängen, dass sie ihren Mitbürgern extrem wehtun und unschuldigen Kindern wichtige Erfahrungen und Lebensbereiche regelrecht wegnehmen. Mich kotzen diese Menschen und ihre Helfershelfer so dermaßen an, dass mir die Worte … beinahe fehlen.

Diese Fachleute dienen einem System, das verletzbare Wesen, Menschen, Väter und Kinder, schwerst beschädigt, traumatisiert und missachtet. Einem kranken System. Und das Fatale daran ist, dass diese Fachleute es in ihrem Herzen genau wissen. Aber sie tun nichts, sie ordnen sich einem überkommenen, menschenverachtenden System unter, um ja nicht ihren Broterwerb zu verlieren oder, in Deutschland noch bedroherlicher: Eine Rüge zu kassieren.

Ich weiß nicht, wer diese oben beschriebenen Leute sind. Aber unter dem Strich sind sie Teil eines Systems, dass sich eher darüber wundert, wenn ein Vater wütend und emotional wird, weil er aus dem Alltag seiner Kinder ohne Weiteres entfernt wird, als dass es den Umstand für seine Wut schlimm fände. Man bekommt Angst um das angebliche Kindeswohl, wenn der Vater die massive Existenzbedrohung der Unterhaltsforderungen und die fiese Täuschung der Kindesmutter wortstark und laut anprangert. Es macht dagegen niemanden Angst, dass ein Kind auf seinen eigenen Vater von heute auf morgen nach sechs guten Jahren im Alltag verzichten muss. Das ist nicht einmal eine perverse Logik, das ist gar keine Logik. Das ist absurd, unmenschlich, ja Menschen verachtend, feige und verletzt alle Beteiligten. Aber auch das interessiert niemanden.

Alle 14 Tage Vaterbespaßung reichen aus, damit sich ein Kind gesund entwickeln. Wie ist das belegt?

Die Kindermutter unterstellt mir Narzißmus und Egoismus nur weil ich meine Tochter Donnerstags sehen und ich die Übergaben nur noch über die Schule will. Und bisher hatte ich bei Gericht nicht erfahren, dass auch nur ein einziger „Mensch“ mir halbwegs wohlgesonnen war. Die Mutter wurde sich nicht eine einzige Minute genauer angesehen.

Stillschweigend wird der Vater aus dem relevanten, alltäglichen Leben entfernt, auch wenn es weder einen Wechsel des Freundeskreises, noch die Wohnungen weiter als 10 Fußminuten auseinanderliegen. Das interessiert alles nicht. Wichtig allein ist, dass der Vater seine Kinder nicht öfter als alle 14 Tage sieht, damit sie nicht Schaden nehmen. Wie belegt man das? Wer hat das herausgearbeitet und worauf fusst es? Auf Wischiwaschi-Blabla-Psychologie? Küchenpsychologie? Emanzipations-Frauen-sind-die-besseren-Menschen-Psychologie? Werden die Kinder gefragt? Weshalb darf der Vater seine Kinder im Alltag nicht bereichern, nicht betreuen, nicht helfen bei Schulaufgaben und Alltagsproblemen? Wer masst sich eine solche Entscheidung an? Familienrichter und Rechtsanwälte, die sich diese einsamen, unsauberen, einseitigen, unbegründeten, widersinnigen und inhumanen Entscheidungen regelrecht vergolden lassen. Eine Schande, bei der ich mich frage: Wie kann ein Mensch mit einem normalen Gewissen bei solch einer Ungerechtigkeit, bei solcher einer Schande, die unschuldige Kinder und Väter traumatisiert und schädigt, beteiligt sein? Oder ist da je ein Gewissen beteiligt gewesen? Sieht nicht danach aus.

Es interessiert einfach nicht, ob die Mutter etwa mit einer neurotischen Bindungsstörung wie Maternal Gatekeeping oder mit ihrer mangelnden Bindungstoleranz das Kind belastet. Nein, es interessiert nur der Vater. Der darf auf keinen Fall im Alltag relevant sein, er ist halt nicht so wichtig, er ist verzichtbar, überflüssig, reicht als Zahlemann und Bespaßungsvater am Wochenende. Höchstens. Mich wollten sie in die Psychiatrie bringen, weil ich diese grausame Haltung meinem Kind gegenüber nicht ertrage. Was sind das nur für „Menschen“? Wie armselig, hart, rücksichtslos und … moralisch krank!

Wisst ihr was? Leckt mich alle am Arsch!

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16 Kommentare

  1. Es ist furchtbar, all das zu lesen und dabei Ohnmacht, Schmerz, Wut, Traurigkeit, Hilflosigkeit, usw. nachzuempfinden.

    Zunehmend, wenngleich langsam, ist ein Umdenken sowie Kursänderung bemerkbar – auf das es wie im Großteil Europas und anderen Ländern auch in Deutschland gehandhabt wird.

    Auch Dank solcher Posts!

  2. Meine ehrliche Anteilnahme!

    Der Beitrag beschreibt 2 wesentliche Rechtswidrigkeiten
    – zum Einen die Rechtswidrigkeit des standardisierten Kindesentzugs mit Aufteilung der Elternaufgaben in divergierende Rechte und Pflichten (Erzieher-/Zahler-Modell)

    – zum Anderen die intriganten Methoden, mit denen diese Rechtswidrigkeiten von den Institutionen praktisch umgesetzt werden

    Leider beschränken sich die meisten Initiativen heute noch darauf, für den scheinbar ideologischen Teil im Familienrecht zu kämpfen. So steht man sich aufgrund der in der konkreten Sache individuell oder geschlechtlich auseinanderfallenden Interessen gegnerisch gegenüber, obwohl es ein gemeinsames Übel zu bekämpfen gilt.

    Es steht doch vordringlich die allgemeinen Rechtstaatlichkeit zur Debatte.
    „Vor Gericht ist es wie auf hoher See.“ ist doch eine Kurzbeschreibung eines rechtstaatswidrigen Zustandes der Justiz. Das Grundgesetz und das Verfahrensrecht gebietet eine Änderung dieser Gerichtspraxis nicht nur an den Familiengerichten. Die Manipulationsmöglichkeiten, Klüngelwirtschaft und unkontrollierte Allmacht der Richterschaft ist das übergreifende Grundübel. Wer sich dem vereinbarten Recht (Wahrheitspflicht, Wohlverhaltenspflicht, Menschenwürde, Recht der Familie) entgegen stellt, missachtet und übergeht die Rechtsordnung. Das muss bestraft werden. Da diese Rechtsmissachter in vielen Institutionen und Büros sitzen und sich in ihrem Tun gegenseitig straf- und haftungsfrei stellen, muss diese kollektive Rechtsbeugung öffentlich thematisiert werden. Denn sonst wird jede inhaltliche Neuregelung durch intrigante Spielchen dieser Juristen und ihrer Helfer den Eigeninteressen dieses Klüngels weiter untergeordnet und pervertiert.

  3. Europarat unterzeichnet Resolution zur Doppelresidenz als Standardmodell

    Am 02.10.2015 fand eine Sitzung der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg statt. Alle Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, die Doppelresidenz/Wechselmodell, also die Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile, als bevorzugtes anzunehmendes Modell im Gesetz zu verankern. Die Resolution wurde mit 46 Stimmen dafür:, 0 Gegenstimmen und 2 Abwesenden einstimmig verabschiedet und soll von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.

    Abstimmungsergebis im Detail, mit Namen, Fraktionszugehörigkeit und Nationalität

    Eine erste Übersetzung liegt uns bereits im Wortlaut vor:

    Gleichheit und gemeinsame elterliche Verantwortung: die Rolle der Väter

    Parlamentarische Versammlung

    1. Die Parlamentarische Versammlung fördert konsequent die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und im Privatbereich. Wesentliche Verbesserungen in diesem Bereich, auch wenn sie immer noch nicht ausreichend sind, können in den meisten Mitgliedsstaaten des Europarates beobachtet werden. Innerhalb der Familie muss die Gleichstellung von Eltern gewährleistet und gefördert werden, von dem Moment an, wo das Kind auf die Welt kommt. Die Beteiligung beider Eltern in ihrer Erziehung des Kindes ist von Vorteil für dessen Entwicklung. Die Rolle der Väter gegenüber ihren Kindern, ebenso kleinen Kindern, muss besser anerkannt und angemessener bewertet werden.

    2. Gemeinsame elterliche Verantwortung bedeutet, dass die Eltern bestimmte Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber ihren Kindern haben. Tatsache ist jedoch, dass Väter manchmal mit Gesetzen, Praktiken und Vorurteilen konfrontiert werden, die dazu führen können, ihnen die dauerhafte Beziehung zu ihren Kindern vorenthalten. In seiner Resolution 1921 (2013) “Die Gleichstellung der Geschlechter, der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben und gemeinsame Verantwortung”, fordert die Versammlung die Behörden der Mitgliedstaaten auf, das Recht der Väter zu respektieren, um die gemeinsame Verantwortung sicherzustellen, dass das Familienrecht im Falle einer Trennung oder Scheidung die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge im besten Interesse für die Kinder, auf der Grundlage gegenseitiger Vereinbarung zwischen den Eltern, sicherstellt.

    3. Die Versammlung möchte hierbei hervorheben, dass die Achtung des Familienlebens sowohl durch das Grundrecht der in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (ETS No. 5), sowie durch zahlreiche internationale Rechtsinstrumente, zu bewahren ist. Für jeden Elternteil und sein Kind ist die Möglichkeit, zusammen zu sein, ein wesentlicher Bestandteil des Familienlebens. Eltern-Kind-Trennung hat unheilbare Auswirkungen auf ihre Beziehung. Eine solche Trennung sollte nur von einem Gericht und nur unter außergewöhnlichen Umständen mit ernsten Risiken für das Wohl des Kindes angeordnet werden.

    4. Darüber hinaus ist die Versammlung überzeugt, dass die Entwicklung gemeinsamer Obsorge hilft, Geschlechterstereotypen in Bezug auf die Rolle von Frauen und Männern in der Familie zu überwinden, welche lediglich ein Spiegelbild der soziologischen Veränderungen darstellt, wie sie sich in den letzten fünfzig Jahren in Hinblick auf die Privat- und Familien-Sphäre entwickelt hat.

    5. Angesichts dieser Überlegungen fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf:

    5.1. das Europäische Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten (ETS Nr 160) und das Übereinkommen über den Umgang mit Kindern (ETS Nr 192) zu unterzeichnen und / oder zu ratifizieren, wenn sie es nicht bereits getan haben,

    5.2. das Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, sofern sie es noch nicht gemacht haben, zu unterzeichnen und/ oder zu ratifizieren und diese in einer Form umzusetzen und zu implementieren, dass sichergestellt ist, dass jene Behörden, welche für die Durchsetzung zuständig sind, diesen umgehend nachkommen und sie befolgen.

    5.3. sicherzustellen, dass die Eltern die gleichen Rechte gegenüber ihren Kindern nach dessen Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis haben, und jedem Elternteil das Recht garantieren, informiert zu werden, und ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Leben und die Entwicklung ihres Kindes beeinflussen, im besten Interesse des Kindes zu erhalten.

    5.4. von ihren Gesetzen jede Benachteiligung zu entfernen, die auf dem Familienstand der Eltern basiert, die ihr Kind anerkannt haben;

    5.5. in ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) nach einer Trennung einzuführen, und Ausnahmen ausschließlich auf Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sind;

    5.6. respektieren das Recht der Kinder in allen Angelegenheiten angehört zu werden, die sie betreffen, wenn sie ein ausreichendes Verständnis für die betreffenden Fragen besitzen;

    5.7. berücksichtigen die geteilte Betreuung bei der Vergabe von Sozialleistungen;

    5.8. setzen alle erforderlichen Schritte um, damit Entscheidungen in Bezug auf den Wohnsitz der Kinder und deren Zugang zu diesen Rechten voll durchgesetzt werden, inklusive dem Nachgehen von Beschwerden bezüglich Behinderung der Kindesübergaben;

    5.9. Mediation im Rahmen der juristischen Familienverfahren, die Kinder involvieren, zu fördern, insbesondere durch die Einführung einer gerichtlich angeordneten Pflicht der Informationsberatung, um die Eltern aufzuklären, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) eine sinnvolle Option im besten Interesse des Kindes darstellt, und eine solche Lösung zu erarbeiten, indem sichergestellt wird, dass die Mediatoren eine angemessene Schulung erhalten und durch die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit auf der Grundlage des “Cochemer Modells ” trainiert sind;

    5.10. stellen sicher, dass alle Fachkräfte, die während des Familien-Gerichtsverfahrens in Kontakt mit Kindern kommen, die notwendige interdisziplinäre Ausbildung auf die spezifischen Rechte und Bedürfnisse von Kindern der verschiedenen Altersgruppen besitzen, wie auch sonst bei allen Verfahren, in die Kinder involviert sind, den Leitlinien des Rates für eine kinderfreundliche Justiz entsprechen;

    5.11. Elternschaftspläne zu fördern, die Eltern ermöglichen, die wichtigsten Aspekte, die das Leben der Kinder betreffen, selbst zu bestimmen und die Einführung der Möglichkeit für Kinder, eine Überprüfung der Vereinbarungen, die sie selbst betreffen, zu überprüfen bzw. zu bewerten, insbesondere ihrem Wohnort;

    5.12. bezahlten Elternurlaub für Väter einzuführen, wobei ein Modell der nicht übertragbaren Karenzzeiten zu bevorzugen ist.

    Hier das Dokument im engl. Original und zum Download:

    Europarat Resolution 2079 equality and shared parental responsibility the role of fathers

    05.10.2015 20:34

    https://www.kindergefuehle.at/news0/news/article/europarat-unterzeichnet-resolution-zur-doppelresidenz-als-standardmodell/browse/2/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=34&cHash=5bfe24d02f23b40f3ad08f5a5b6ba4d9

    Tags: Doppelresidenz – Wechselmodell – alternierenden Obhut – Familienrecht –

  4. Ich erlebe es gerade…Kindes Entzug mit Hilfe des Jugendamts.
    Jugendamt Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

    Jugendamtsdirektorin
    Frau von Pirani

    Bearbeiterin
    Frau Schüttler

    Gegen die Mutter und Ihren jetzigen Lebensgefährten liegt eine Anzeige wegen Kindesmissbrauchs vor, und das Jugendamt empfiehlt mir im bei sein der Mutter ich soll eine Beratung aufsuchen. Sowas nennt man unterlassene Hilfeleistung, und Beihilfe zum Kindes Entzug.

  5. Dieses Verhalten ist leider Standard im Streitfall. Es ist nicht so , dass die Beteiligten naiv und unwissend sind. Jeder weiß, dass es falsch ist und alle machen mit. Es ist schlicht und ergreifend für Justiz und Helferindustrie einfacher mit uralten Phrasen und rückwärtsgerichteten Rollenklischees Geld zu verdienen. Sonst müßte man sich tatsächlich arbeitsaufwendig mit dem Kindeswohl beschäftigen.
    Hier wird die Richtung vorgegeben und alle Helfer schlagen in die gleiche Kerbe.
    Gleichberechtigung , gleichwertige Elternschaft und Fairness sind in dieser Branche Fremdworte.
    Ich habe die Richterin mal darauf angesprochen, dass unsere Tochter sich gleich viel Kontakt zu beiden Elternteilen wünscht. Die Antwort der Richterin: Das wollen alle Kinder. Aber Kinder wissen nicht was gut für sie ist.

  6. Ich bin seit sechs Jahren allein erziehender Vater, mich hat der Sohn bis jetzt nicht einmal
    was ich für ihn bin-ich-verzichte auf technische Banalitäten in der Sprache -denn sie führen zu nichts ich fühle es immer wieder wie ihm die Mutter fehlt in ein einem geschützten Rahmen -es ist für mich als Vater sehr befremdilch was den Muttergestalten alle zugestanden wird.würde ich als Vater das Gleiche machen ,so würde ich vom Gesetz und Vom Kind gleichermassen abgestraft und zwar in dem Kontext Nehmen und Geben, das verstehen Kinder wenn ich Ihnen auf Grund von
    eigenen Ausrichtungen den Boden Entziehe, dann steht das in keiner Zeile. darüber sollen sich Mütter so fern sie welche sind Ihre Identität den Kindern gegen über zu äußern und sich auch entsprechend äußern.Was manche unter Gleichberechtigung Verstehenist für mich nichts anderes als ein fortpflügen des Gedankens des eigenen
    Egozentrums. Es ist eine Verwerfliche Ideologie die sich leider so muss ich es wohl sagen die nur diejenigen pflegen die, die sich als Wurzel der Welt halten aber die Krone
    und Wurzel nicht wahrhaben wollen. Und diese Gestalten sollen die Lehrmeister der Gesellschaft sein- da wird mir nur lau im Magen- denn die Haben Das Wahre Leben nicht begriffen sondern nur als Rezept wahrgenommen und zahlen sollen die Die das Rezept sich nicht aussuchen können-ich wünsche denen nicht einmal die Rechnung ,sondern
    nur soviel gebe und Nehme mit Mass- und Seelen werden getötet
    der Lyirker Bernhard

  7. In meinem Fall ist die KM ebenfalls vom eigenen Vater entfremdet worden und musste mit einer nicht anwesenden, aber DOMINANTEN Mutter aufwachsen. Endziel: Belesen ohne jeglichem Selbstwert, welches zu NULL Selbstverantwortung führte. Auf der Suche nach dem eigenen Vater, der BRUTALST ausgegrenzt wurde ist dem „Hamsterrad“ die nächste Möglichkeit gegeben. Unser Familiengesetz hat jener kranken Entwicklung ein Ende zu setzen.

  8. Auch ich lebe in Hamburg und habe genau das Gleiche erfahren. Die Mitarbeiterin der Vereinigung Pestalozzi hat beim ersten, von der Richterin verordneten, Elterngespräch erklärt, wie man es als Mutter anstellt, das von mir beantragte gemeinsame Sorgerecht zu verhindern:
    Sie muss nur Streit provozieren und für Uneinigkeit sorgen, was dann auch geschah. Dieses Ergebnis nahm die Richerin dankbar zur Kenntnis und lobte die Vereinigung Pestalozzi für ihre gute Arbeit. Das OLG hat meine Beschwerde verworfen, ohne Anhörung und ohne auf die verfassungsrechtlichen Argumente meiner Anwältin auch nur einzugehen.
    Ich würde mich nicht so hasserfüllt ausdrücken, aber dieses erkennbare Netz zur Verhinderung der gelebten Vaterschaft sollte aufgedeckt und in die Schranken gewiesen werden. z.B. durch eine höchstrichterliche Entscheidung. Nur das Verfassungsgericht steht über der Politik.

    Es muss die Frage erlaubt sein, was die Intention hinter dieser Rechtsprechung ist.
    Der gut verdienenden Mutter wird der Maximalunterhalt gesichert, sie bekommt auch noch einen gerade erhöhten Steuervorteil als sog. Alleinerziehende, obwohl das Kind zu 100% von meinem versteuerten Einkommen lebt. Und obwohl ich über ein Drittel der Betreuung übernehme, aber eben nicht die Hälfte. Darauf wird penibel geachtet.

    Ist es politischer Wille, Frauen mit dieser Konstruktion das Mutterwerden zu versüßen? In dieser Zeit der geburtenschwachen Jahrgänge Leihmütter zu schaffen für gut zahlende Väter?
    Immerhin bin ich schon der zweite Vater, der dieses Spiel mit der Mutter durchmacht. Beide Väter untadelige Mitglieder der Gesellschaft, Freiberufler und Steuerzahler.

    Die Mutter sieht ihre Rolle als gut bezahlten Job, den es zu verteidigen gilt. Und die Rechtsprechung hilft dabei, das angebliche und nirgends belegte Kindeswohl wird dafür als Legitimation missbraucht.

    Politisch gilt es die Sozialsysteme zu retten. Dafür brauchen wir Kinder. Wenn die sog. Emanzipation dazu führt, dass Frauen lieber Karriere machen als Kinder zu bekommen, dann muss man ihnen Anreize für Letzteres schaffen. Was liegt da näher als sie für die Mutterrolle zu bezahlen. Nur der Zahlungspflichige muss noch gefunden werden. Aber die Lösung dafür liegt ja auch nahe, und viel Frauen haben sie gefunden. Gelegenheiten sprechen aich schnell rum.
    Ich würde das staatliche Förderung der Leihmutterschaft nennen, wenn nicht gar der Prostitution. Und die Justiz macht sich zum Büttel, von Unabhängigkeit keine Spur.
    Auch wir leben in einer Bananenrepublik, nur gut versteckt hinter politisch korrekten Worthülsen, wie z.B. dem Kindeswohl. Das klingt nach ethischer Reinheit, ist aber nichts weiter als eine Lüge in diesem Zusammenhang.
    Dr. Mathias Jancke

  9. Ich kenne auch die Seite, dass dem Vater gesagt wurde, er könne das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur bekommen, wenn er mir Kindeswohlgefährdung nachweist. Worauf hin er anfing mich zu drangsalieren und zu beschimpfen und hanebüchene Beschuldigungen hervorzuzaubern und das obwohl wir vorher ein gutes Verhältnis trotz Trennung hatten und gute Eltern waren. Ich konnte ihn sogar verstehen. Immerhin wollte ich mit den Kinder 100 km weit weg ziehen. Ein anderer Weg wäre gewesen mit mir darüber zu sprechen. Das ist aber tatsächlich in unserer Gesellschaft nicht gewollt. Gott sei Dank habe ich mich coachen lassen und bin dann da geblieben wo ich war mit meinen Kindern und für sie. Ich pendel seit dem jeden Tag, kostet mich Zeit und Geld, aber meine Kinder sind das wert und sie sind glücklich. Sie dürfen jederzeit zu ihrem Vater und wir haben die Regelung 5 Tage alle zwei Wochen. Mein Tipp: redet mit Euren Frauen, notfalls über Mediatoren und nicht aufgeben . Sucht Euch Leute, die euch beide unterstützen. Das ist das Beste für die Kinder!!

  10. Danke Frau Schepers, ein wunderschönes Beispiel was freiwillig und bei entsprechender Rücksicht auf die Kinder möglich ist. Die gelebte Praxis der Kinderbetreuung vieler getrennter Eltern ist auch viel weiter entwickelt als die beschränkte Sichtweise der Familiengerichte, Jugendämter und Beratungsstellen.
    Das Problem ist allerdings, wenn der Elternteil (meistens die Mutter) bei dem das Kind wohnt keine Beteiligung des anderen Elternteils (Vaters) zulassen will.
    Dazu möchte ich 2 Beispiele selbst erlebter Perversitäten aus der Praxis nennen:

    Per eidesstattlicher Versicherung im Eilverfahren hatte die Mutter Umgangsaussetzung beantragt. Dies wurde von der Richterin auch so vom Schreibtisch angeordnet. Der Wahrheitsgehalt spielte keine Rolle. Zu meiner Verwunderung gab es dagegen noch nichtmal ein Rechtsmittel . Ich musste notgedrungen die Hauptverhandlung abwarten und mir wurde völlig grundlos der Umgang (nur weil die Mutter es so wollte) drastisch gekürzt wieder zugebilligt. Die Ahndung der erlogenen eidesstattllichen Versicherung lag nicht im öffentlichen Interesse . Konsequenzen daher für die Mutter keine.

    Wegen massiver Alkoholprobleme , Selbstmordabsichten und häuslicher Gewalt (die Mutter biss einen Familienangehörigen, der sie am Selbstmord hinderte) gab es bei der Mutter 2 Polizeieinsätze und natürlich je einen Bericht ans Jugendamt. Alles geschehen in Gegenwart unserer Tochter, die danach traumatisiert war. In meiner Naivität glaubte ich an eine Unterstützung durch das Jugendamt für einen Wechsel unsererTochter in meinen Haushalt. Stattdessen wurde ich hingehalten und schnell eine „Hilfe“ für die Mutter installiert. Konkret war es eine Sozialpädagogin, die bei Kaffee und Zigarette die Mutter besuchte und sich mit ihr im „Kampf ums Kind“ gegen den Vater“verbrüderte“ . Das Jugendamt lehnte jede Beteiligung des Vaters am Hilfeplangespräch ab mit der Begründung , dass es sich wegen der Erkrankung der Mutter um Datenschutz handelt. Da ich damit nicht einverstanden war und das auch klar geäussert habe , folgte eine absolut verquirlte Stellungnahme des Jugendamtes ans Gericht. Dem Vater fehle jede Einsicht, er wäre unkooperativ , er hätte das Kindeswohl aus dem Blick verloren und das Kind soll bei der Mutter bleiben.

    Nach 6 jährigem Einsatz für die Tochter-Vater Beziehung könnte ich die Liste noch um viele negative Beispiele erweitern.

  11. Es bedarf endlich klarster Gesetze mit entsprechender Anwendung!

    1. Umgang: Ohne eine konkrete und nachgewiesene Kindeswohlgefährdung hat jeder Elternteil nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht auf regelmäßigen Umgang (14-tägig, bei Babys / Kleinkindern 2x wöchentlich). Generell wird eine Umgangspflegschaft über einen Zeitraum von mind. 24 Monaten eingerichtet.
    2. Umgangsausfall: Der betreuende Elternteil hat bei Krankheit des Kindes (nicht transportfähig) ein amtsärztliches Attest binnen 3 Werktagen zu erbringen. Verstöße gegen die formell im Familiengesetz festgeschrieben Umgangsregeln (neu!) werden mit dem vorläufigen Entzug des Sorgerechts sowie Ordnungsgeld geahndet.
    2. Elterncoaching: Bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, sind mind. 2x wöchentlich Termine bei einer systemischen Familienberatung von beiden Eltern wahrzunehmen,und dies bei einer Dauer von bis zu 6 Monaten. Diese Dauer kann im Zweifel um weitere 6 Monate verlängert werden (gängige Praxis bei Langzeitarbeitslosen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt). Als erfolgreiches Ergebnis legt ein Mediator zukünftige Regeln fest, die von Gerichtsseite als Beschluss bestätigt werden.
    3. Nachgewiesene(grobe)Verstöße gegen die Trennung von Eltern- und Paarebene vor dem Kind führen zum Verlust des Sorgerechts
    4. Nachgewiesene Manipulationen des Kindes sowie Verstöße gegen richterlichen Beschluss werden mit Ordnungsgeld in Höhe von 3.000€ geahndet – bei Wiederholung mit 15.000€.

  12. Auch ich in Würzburg, kann den o.g. Blog in jedem Detail nur unterstreichen. Für mich ist es unfassbar, dass dieser Staat stets Recht und Ordnung proklamiert, aber Väter im 21. Jhd. vollkommen asozial behandelt. Eineinhalb Jahre habe ich um meinen Sohn gekämpft, bis er letztendlich planmässig durch die Mutter, gestützt durch Jugendamt, Gutachterin, Verfahrensbeiständin und Familiengericht, durch Umzug entfernt wurde. Wen interessiert eine „enge Bindung“? Auch ich bin in dieser Bespassung gelandet und fahre dafür hunderte Kilometer.

    1. Tut mir sehr leid, Rolf. Es passiert so oft. Bei Umzug ist es besonders tragisch, aber dann aus meiner Sicht eher eine Charakterfrage der Mutter. Man sollte es niemals so weit kommen lassen, dass man vor Gericht diese Dinge entscheiden muss.

      Bleibe tapfer, kämpfe weiter, aber nun einen anderen Kampf, nicht den vor Gericht, sondern den um das Herz deines Sohnes. Du bist sehr wichtig für ihn und er wird zurückkommen. Halte durch!

      1. Ich stehe voll und ganz dazu! Beide Eltern sollten such ums Kind kümmern, den Alltag des Kindes zusammen erleben. Ich 49, Mutter eines Sohnes (20) aus 1. erster Ehe und einer wunderbaren Tochter, 7 Jahre aus 2. Ehe. Ich habe mich räumlich von meinem Mann, nach Burnout und Depressionen, getrennt, weil ich Leben wollte, ohne täglichen Stress und Streit. Ja, ich liebe meinen Mann und möchte mein Leben aber nicht mehr meine Wohnung mit ihm teilen. Wir hatten beschlossen, dass wir Nahe bei einander wohnen, uns um unsere gemeinsame Tochter kümmern. Naja, dann zog er ohne jegliche Gewissensbisse gerade mal 95 km weit weg. Auf meine Bitten hin, dies unserer Tochter nicht anzutun,hat er gemeint, es wäre näher dort wo er ein Büro gegründet hat. Näher am Kunden. Seitdem bekomme ich Vorwürfe, weil ich alleine lebe, von ihm. Ich versuche meinen Mann in unser Leben zu integrieren und frage ihn nach seiner Meinung, bitte um Mithilfe bei der Erziehung unserer Tochter. Er möchte das nur, wenn er Zeit hat. Jüngster Fall ich möchte mit ihm über unsere Tochter sprechen, bat ihn zurück zuziehen da er ja, nach eigener Aussage seine Familie vermisst. Er kenne seine Tochter nicht im alltäglichen Leben. Ich frage mich nun, was ist mit dem Müttern die ernsthaft versuchen den Vater zu integrieren, er es kategorisch ablehnt. Die Väter, die Mütter an den Rand bringen. Ich für meinen Tril hätte gerne den Papa und Mann in unserem Leben, ich möchte nur nicht mehr mit ihm zusammen leben, weil es einfach nicht funktioniert hat. Ich glaube daran, dass ein familiäres Leben funktioniert auch ohne Zusammenleben und ich glaube daran, dass Väter sich einbringen können, wenn sie dies wollen. Nur halt nicht 95 km weit weg.

        1. Daran glaube ich auch. Es gibt nicht nur einen einzigen Lebensentwurf, wie man Familie sein kann. Aber es sollte selbstverständlich sein, dass ich ein Vater für sein Kind und seine Familie engagiert. Irgendwie. So, dass die es auch …merkt.

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