Offener Leserbrief: Betrifft „Gunnar Schupelius – Mein Ärger: Lasst die Kinder in Frieden. Das Wechselmodell nicht erzwingen!“

Väter wollen keine Besuchsonkel sein

Dies ist ein offener Leserbrief, der auf meinem Vaterblog veröffentlicht wird. Ihr Beitrag: Gunnar Schupelius – Mein Ärger: Lasst die Kinder in Frieden. Das Wechselmodell nicht erzwingen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

als betroffener Trennungsvater, als Besuchsonkel und Zahlvater, als ausgegrenzter Kindesvater einer wundervollen Tochter kann ich den Brüllkommentar des Gunnar Schupelius in seinem „Mein Ärger: Lasst die Kinder in Frieden. Das Wechselmodell nicht erzwingen!“ nicht ohne Einspruch stehen lassen. Die Haltung des Journalisten ist ganz offensichtlich von keinerlei Sacherkenntnis erleuchtet, da er die Katastrophe in den deutschen Familiengerichten nicht zur Kenntnis nimmt oder nehmen will. Ich will auf seine undurchdachten Aussagen mit fundierten Argumenten eingehen.

Vorweg erinnere ich an die Resolution 2079 (2015) des Europarats, die Deutschland dazu auffordert, die gleichberechtigte Elternschaft (die einer Trennung faktisch nicht existiert) in Form des sogenannten „Wechselmodells“ einzuführen. Ich möchte an mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) erinnern, der die deutsche Familiengerichtsbarkeit rügte, unsere Gesetze seien lückenhaft, die Familiengerichte zu lasch:
Urt. v. 21.04.2011, Beschwerdenummer 41599/09, Urt. v. 15.01.2015, Beschwerdenummer 62198/11, Urt. v. 21.12.2010, Az. 20578/07 – Anayo ./. BRD und Urt. v. 15.09.2011, Az. 17080/07 – Schneider ./. BRD.

Das ist der Kern des Problems: Die Verfahren in den deutschen Familiengerichten, sie sind in vielen Fällen eine einzigartige Katastrophe.

Ich verweise auf die erfolgreichen Verfahren in Skandinavien und Belgien, die die paritätische Betreuung (Wechselmodell, Paritätsmodell, Pendelmodell oder Doppelresidenzmodell) zum Nutzen aller etabliert haben. Ich verweise auf die internationale Forschung, die ohne einen Zweifel belegt, dass dieses Wechselmodell die beste aller Lösungen sein kann (siehe: Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf, die dazu geforscht hat und auch das Familienministerium berät.)

Schauen Sie sich die entsprechende HEUTE-Meldung zum BGH-Urteil an, das ja der Anlass für den Beitrag Ihres Herrn Schupelius ist und in der Frau Professor Sünderhauf zu Wort kommt:
BGH stärkt Wechselmodell für Eltern

In dem angesprochenen Urteil des Bundsgerichtshofs heißt es: „Dass zwischen den Eltern über die Betreuung des Kindes im Wechselmodell Konsens besteht, ist (..) keine Voraussetzung für eine entsprechende Anordnung.“

Das Urteil zum Wechselmodell ist glasklar

 
Und weshalb ist es das? Weil eine konkrete Umgangsregelung im Gesetz nicht existiert. Dass es bisher Usus war, das Residenzmodell gegen den Willen eines Elternteils auszusprechen, wenn über das Betreuungsmodell bei den Eltern keine Einigkeit besteht, beruht auf bestimmten unbelegten Annahmen, auf nicht objektivierbare Meinungen, auf Vorurteilen und Ideologie (Siehe „Jenseits des Kindeswohls“ u.a. von Anna Freud von 1974!). Aber die aktuelle Praxis fußt eindeutig nicht auf Gesetzen zum Kindeswohl, Wissenschaft und Vernunft.

Die alltägliche Praxis in unseren Familiengerichten produziert Verlierer, meistens den Vater, der seine Kinder nur noch alle 14 Tage sehen, aber voll bezahlen darf. Durch das brutal durchgesetzte Residenzmodell wird der Vater aus dem Alltag seiner Kinder entfernt, kann weder an der schulischen Entwicklung teilnehmen, noch sonst einer sogenannten „sozialen Vaterschaft“ gerecht werden. Es ist ein unfassbarer Skandal.

Beide Eltern, die sich das von Staatswegen gefallen lassen, sind ein bitteres, trauriges Vorbild für ihre Kinder. Denn dass diese Praxis das Elternzerwürfnis auf Kosten der Kinder zementiert, ist den sogenannten „Experten“ vollkommen egal. Das Kindeswohl ist vollständig losgelöst von den Befindlichkeiten und dem Umgang der Eltern miteinander, es ist losgelöst von seiner gesamten Familie und den Meinungen der Kindergärtnerinnen, Lehrerinnen, Freunden und Nachbarn. Und das soll irgendwie vernünftig sein?

Die Folgen dieses brutalen, unwissenschaftlichen und widersinnigen Verfahrens sind denn auch kaum erforscht. Da will man wieder nicht hinblicken, dass die Familiengerichte mit ihren menschenverachtenden, korrupten Gutachtern und den geldgeilen, unmoralischen Rechtsanwältinnen bei den Bürgern und ihren zerbrochenen Familien anrichten. Ja, es kommt in der ganzen Debatte überhaupt nicht zur Sprache. Sie und Ihr Autor wissen überhaupt nicht, was sich für Unmenschlichkeiten in den deutschen Familiengerichten tagtäglich abspielt. Aber wir betroffene Väter, wir wissen das. Die Beratungsstellen wissen das und die Rechtsanwälte, die es noch mit Ethik und Moral haben, die wissen es auch.

Folgen der deutschen Familiengerichtsbarkeit

 
Wie viele Selbstmorde gab es durch den unmenschlichen Einsatz der Familiengerichte? Die betreiben das auf diese Art seit Mitte der 70er-Jahre, auf dem ersten Höhepunkt der feministischen Bewegung und der Psychoanalyse. Wie viele schwerwiegende Erkrankungen – auch Suchterkrankungen – in Folge der Ausgrenzung eines Elternteils wurden registriert? Was sind die Folgekosten durch Ausfälle, Therapien, Verfahren, die durch das rücksichtslos erzwungene Residenzmodell in späteren Jahren zu Tage treten? Nicht zuletzt die der betroffenen Kinder, die ihr Leben lang leiden, eine verkürzte Lebenszeit haben und wieder kaputte Familien erzeugen? Wurde das mal erforscht, registriert, kenntlich gemacht? Nein, das existiert nicht, weil es nicht sein darf. Es ist alles nicht öffentlich.

Das Wechselmodell wird auch von streitenden Eltern erfolgreich praktiziert, nur weiß das niemand!

 
Nebenbei bemerkt gibt es Eltern, die zähneknirschend aber freiwillig sehr erfolgreich das Wechselmodell eingerichtet haben. Und sie streiten sich trotzdem und sind sich nicht immer einig und manchmal auch nicht grün. Aber sie reißen sich zusammen für die Kinder.

Zurück zur undifferenzierten und nicht fundierten Meinung des Kollegen Schupelius

 
Ihr Autor schreibt, dass das angesprochene Urteil der Bundesrichter „schwer zu verstehen“ sei, „denn gerade dann, wenn sich die Eltern furchtbar streiten, wird es für das Kind unerträglich, zwischen den verfeindeten Parteien hin- und herzupendeln.“ Das müssen die Kinder aber beim aktuell durch die rückständige Familienrechtssprechung in Deutschland erzwungenen Residenzmodell auch. Nicht nur das unterschlägt Herr Schupelius vollständig.

Weiter: „Der Deutsche Familiengerichtstag, ein wichtiges Gremium der Fachleute, empfahl daher im Februar 2014, dass das Wechselmodell nur zugelassen werden dürfe, wenn sich die Eltern einig sind.“

Ein altes fadenscheiniges und nicht durchdachtes Argument muss für die Entrechtung und Kränkung der Kinder und ihrer Väter herhalten. Denn wenn die Eltern sich einig wären, bräuchten doch die Gerichte gar nicht eingreifen. Und im Deutschen Familiengerichtstag finden wir dafür keine Fachleute, sondern Richter. Die kennen sich mit Recht aus, aber nicht mit Kindern und Familie. Fachleute sind Sozialpädagogen und Psychologinnen, die ausgebildet sind, mit konflikthaften Trennungseltern lösungsorientiert zu arbeiten. Die deutschen Richter verweigern aus unerfindlichen Gründen jede Hilfe, jede vernünftige Autorität und vor allem jede Transparenz, also genau das, was sich Eltern in Not wünschen. Und damit schaden die deutschen Familienrichter allen. Nicht alle und nicht überall, in Sachsen soll es anders sein. Aber das gesamte deutsche Familienrechtssystem ist krank, unheilbar krank.

Die Krankheit des deutschen Familienrechts

 
Heribert Schüller, Familienrichter a.D. und Rechtsanwalt, ein Richter, der Geschichte schrieb, erklärte: „Herr Willutzki, früherer Direktor des Amtsgerichts Brühl und langjähriger Vorsitzender des deutschen Familiengerichtstags, der hat immer gesagt: 50% aller gerichtlichen Entscheidungen zum Umgangs- und Sorgerecht sind falsch, wir könnten jeden Fall andersrum entscheiden, dann wäre die Quote immer noch richtig. Das ist eben nicht nur der Justizirrtum, sondern das ist einfach das, was beim Gericht die Spitze des Eisberges ist, die Sie sehen, dann wissen Sie immer noch nicht, was da unter der Wasseroberfläche ist.“
Siehe: Wie Trennungsväter in Deutschland um Sorge und Umgang kämpfen … müssen

Gunnar Schupelius macht in ihrem Beitrag das, was irgendwie alle und vor allem die Familienrichter machen: Eine subjektive Meinung vertreten. Die naturgemäß von keiner Wissenschaft, keiner Objektivität und weder von Einfühlungsvermögen noch von Vernunft berührt ist. Weiß denn Ihr Herr Schupelius um die Geschichte des Sorge- und Umgangsrechts? Dass es Umgangsrecht erst seit Ende der 80er Jahre gibt? Dass es Väterforschung – wie geht es den Vätern eigentlich nach Trennung und Verzicht auf ihre eigenen Kinder und sozialer Vaterschaft (!) – erst seit Anfang der 1990er Jahre in Deutschland gibt? Dass Deutschland beim Familienrecht Entwicklungsland ist und rückständig das Rollenmodell Mutter bevorzugt? Anstatt Müttern mit Hilfe des Wechselmodells eine bessere berufliche Perspektive zu gewähren. Das kann es doch nicht sein, dass einer bezahlt und einer betreut, wo alle doch nach Elternzeit, Elterngeld und neuen Vätern rufen.

Weiter mit „Mein Ärger“ …

 
Die Unkenntnis Ihres Mitarbeiters zeigt sich in diesem Absatz:
„Schließlich verpflichten die Bundesrichter alle Familiengerichte in Deutschland dazu, die Trennungskinder anzuhören, ob sie denn das Wechselmodell gut heißen würden.
Meine Güte, wie blauäugig sind diese Juristen! Wissen sie überhaupt, was eine feindselige Trennung der Eltern für furchtbare Schäden in der Seele des Kindes anrichtet? Das verunsicherte, geplagte, traurige Kind soll also mit dem Richter über das Wechselmodell diskutieren? In welchem Alter? Mit drei Jahren oder mit sechs, mit neun oder mit 13?
Wer sich auskennt, der spürt den Wahnsinn, der in dieser Entscheidung steckt, die Kinder zwangsweise vor den Richter zu führen.“

Dass das gängige Praxis ist, ahnt Herr Schupelius nicht einmal. Es geschieht tagtäglich in den Gerichten. Dazu brauchte es kein BGH-Urteil. Meine Tochter wurde einmal vor den Richter gezwungen – wegen eines missbräuchlichen Antrags auf „Begleiteten Umgang“ aufgrund von falschen Anschuldigungen, der später zurückgewiesen wurde – sie wurde in dem Verfahren insgesamt 4 Mal befragt bzw. begutachtet. Das wäre bei einer glasklaren Hälftelung der Betreuung, die ohne Einschränkungen für das Kind problemlos möglich wäre und den Elternkonflikt, der ja auf einseitiger, aufgezwungener Regelung beruhte, schnell beruhigt hätte, nicht passiert.

Auch wenn Sie während eines solchen Verfahrens einen Antrag auf Ferienbetreuung oder erweiterte Betreuung stellen, wird das Kind zusätzlich und noch einmal befragt. Zuweilen macht das ein Verfahrensbeistand, der dafür ausgebildet ist. Also, wie gesagt, das ist gängige Praxis, aber für Ihren Ärger-Kommentator offenbar eine neue Nachricht.

Weiter im Text. Ich lese: „Die organisierte Lobby der streitenden Väter nimmt starken Einfluss auf die öffentliche Meinung. Konnten sich die Bundesrichter diesem Einfluss nicht entziehen? Sie urteilten lau, als wollten sie ihre Hände in Unschuld waschen.“

Hier schreibt der Journalist schlichtweg Unfug. Welche organisierte Lobby von streitenden Vätern gibt es denn? Und wo findet diese Gehör? Was wollen denn „streitende Väter“? Hat sich Herr Schupelius darüber mal Gedanken gemacht? Ich kann Ihnen sagen, was wir – und unsere Freunde, Schwestern, Mütter, Omas und Cousinen aber auch viele Mütter – wollen: Eine gleichberechtigte Elternschaft, die bisher von den Regierungsparteien (und damit dem Gesetzgeber) und manchen offenbar psychisch beeinträchtigten Müttern verweigert und negiert wird. Das wollen wir für unsere Kinder, für den Rechtsfrieden und für ein friedliche Zukunft unserer zerbrochenen Familien. Wir wollen keine Eltern 2. Klasse sein, keine Zahlväter und keine Besuchsonkel. Wir wollen Verantwortung und wir wollen unsere eigenen Kinder betreuen. Und das soll den Kindern schaden? Das ist verwerflich? Das ist doch Wahnsinn wenn Sie so etwas wirklich glauben!

Wir Väter wollen nix Böses und den Müttern unserer Kinder auch nichts wegnehmen. Ein Vater ist für seine Kinder von großer Bedeutung. Stichwort „Vaterlose Gesellschaft“, „Neue Männer braucht das Land“. Aber auch die Kinderschutzverbände sagen, dass insbesondere kleinere Kinder beide Eltern – vor allem, wenn sie schon eine sichere Bindung zu beiden haben – in kurzen Abständen regelmäßig sehen sollten. Und nicht nur alle 14 Tage. Wir sind und haben keine Lobby. Ich bin nicht organisiert. Ich bin ein einfacher Bürger, ich bin ein liebevoller, engagierter Vater und will gleichberechtigt sein, mein Kind hat ein Recht auf angemessene Zeit mit seinem Vater! Alle 14 Tage und vielleicht ein zusätzlicher Nachmittag sind nicht genug.

Doch Ihr Ärger-Journalist setzt hier noch einen drauf und wütete: „Ausbaden werden dieses Urteil die Kinder, die künftig in einen noch schlimmeren Trennungskrieg hineingezogen werden.“

Es ist genau andersherum. Ein Ungleichgewicht zwischen den Eltern ruft diese Konflikte ja erst hervor. Die Mutter braucht nur das Gespräch verweigern und das Kind als ihren Besitz an sich reißen. Wenn du als Vater dich darüber aufregst, heißt es, die Eltern sind zerstritten, ein Wechselmodell damit unmöglich. Was für ein echter Irrsinn! Es ist schon eine ungeheure Leistung von uns betroffenen Vätern da nicht wahnsinnig zu werden oder aus dem Fenster zu springen.

Helfen können hier nicht Gerichte, sondern Beratungsstellen mit Mitarbeitern, die dafür ausgebildet sind, mit hochstrittigen Eltern zu arbeiten. Davon gibt es viel zu wenig. Abgesehen davon, dass die Verfahren entgegen des Gesetzes viel zu lange dauern. Dieses Elend kann sich ihr Autor offenbar nicht mal im Traum ausmalen.

Die Praxis der deutschen Familiengerichtsbarkeit bringt die Eltern gegeneinander auf

 
Kennen Sie die KiMiss-Studien – – die im Übrigen auch klaren Aussagen zur sogenannten Kindeswohlgefährdung machen, an denen sich die Familienrichter aber offenbar nicht orientieren wollen. Die Studien belegen die wahre Qualität und das Ausmaß der Streitigkeiten in den Familiengerichten. Es wird mit falschen Aussagen operiert, mit Lügen und mit dilettantischen Gutachtern, die ohne Probleme einen Elternteil diskreditieren und ausgrenzen.

Der Filmemacher Douglas Wolfsperger sagt: „Wenn da nicht ne Instanz ist, die das reguliert. die zerstrittene Parteien wachruft und sagt: ‚Hey, Leute, ihr habt ein Kind oder Kinder zusammen, ihr habt die Pficht euch beide um das Kind zu kümmern, und das Kind hat auch ein Recht auf beide Elternteile. Für mich ist die Instanz immer noch das Familiengericht, was anderes gibt’s nicht, und ich habe das Gefühl nach den Beobachtungen all die Jahre, dass es ein völlig krankes System ist, das nicht funktioniert, und was ich da bei Gericht erlebt hab, ist eine einzige Katastrophe.“

Was könnte den Kindern und Eltern helfen?

 
Was schwächt denn einen Trennungskonflikt ab? Gleichberechtigung und Kommunikation. Das würde bedeuten: Wenn es irgendwie möglich ist, wird die Betreuung der Kinder – und auch die Kosten, also der Kindesunterhalt (siehe das neue Rosenheimer Modell) – gehälftelt und über alles andere müssen die Eltern zusammen mit einem ausgebildeten Konflikt- und Erziehungsberater reden (das kann nicht jeder Psychologe, nicht jede Therapeutin automatisch), bis eine Lösung, mit der alle gut leben können, gefunden wurde. Siehe auch: Das Cochemer Modell des Familienrichter a. D. Jürgen Rudolph:
Familienrichter Jürgen Rudolph, „Vater“ der Cochemer Praxis, über kindgerechte Sorgerechtsverfahren

Verstehen Sie? Es ist nicht so, dass die Mutter nur das Interesse des Kindes im Blick hat. Es ist nicht selten, dass der Mutter die Beziehung zu den Kindern ausreicht, um glücklich zu sein, sie braucht keinen erwachsenen Partner. Die Gerichte sollten den Eltern mit Autorität helfen, wie etwa in Norwegen. Sie müssen deutlich machen, dass sie den Krieg, den Kampf ums Kind im Gericht nicht akzeptieren. Sie müssen die Eltern zur Kooperation zwingen, z. B. in Form von Konfliktberatung und Mediation, zu einer lösungsorientierten Arbeit mit dafür geschulten Helfern (von denen es viel zu wenige gibt).

Eine angemessene Vaterbeziehung, die sich auch im Alltag bewährt, ist eine große Bereicherung für seine Kinder. Aber das darf es nicht geben, weil es der Residenz nachgeordnet ist. Das „Kindeswohl“ – wohlgemerkt ein juristischer Begriff – isoliert zu betrachten, wie durch ein kleines Schlüsselloch, wie es derzeit in diesem Land Gang und Gäbe ist, wird einem heranwachsenden Menschen und seinem „Wohl“ kaum auch nur annähernd gerecht. Hier hilft nur ein systemischer Ansatz, der die erweiterte Familie, die Freunde, das Umfeld, aber auch die gesellschaftlichen Interessen mit einbezieht, man muss das Ganze und die Zukunft sehen. Aber nein, so läuft es schon mal gar nicht.

Erkenntnisse und fehlende Studien

 
Wir halten also fest: Ihr Autor weiß im Grund nichts. Es gibt keine belastbaren Erkenntnisse über die These, dass ein Wechselmodell schadhaft ist, wenn die Eltern sich zerstritten haben (meistens ja genau wegen des Residenzmodells – es ist also vollkommen absurd). Deshalb hat Familienministerin Schwesig, letztes Jahr (2016!) eine Studie darüber in Auftrag gegeben, welches Betreuungsmodell denn das sinnvollste sei. Heißt im Umkehrschluss: Die letzten Jahrzehnte wurde von den Familiengerichten etwas ins Werk gesetzt, von dem niemand wirklich wusste oder erforscht hat, ob dass das Beste für die Kinder und damit für alle ist. Das Ganze ist hanebüchen und eine Farce.

Haben Sie sich mal ernsthaft gefragt, weshalb es zu den Elternstreitigkeiten überhaupt kommt? Wie hier die Mechanismen sind, was tatsächlich geschieht? Einer bestimmt, der andere wird wütend. Einer dominiert die Lage und besetzt das Kind, der andere hat das Nachsehen und nicht die Spur einer Chance, auf diesen Konflikt schnell im Sinne der Kinder einzuwirken.

Oder hören wir, was Ursula Kodjoe, Dipl.-Psychologin, systemische Familientherapeutin und Sachverständige bei Familiengerichten in Sorgerechtsverfahren in ihrem Vortrag von der OLG Dresden 2013 schildert:
„Stellen Sie sich das vor: Ein Elternteil ist bereit, alles zu tun, zur Beratung zu gehen und der andere sagt mehr oder weniger maliziös lächelnd ‚Nein, Danke, nicht interessiert‘. Wie ohnmächtig – versuchen Sie sich in diesen Elternteil zu versetzen – wie ohnmächtig, wie hilflos und wie wütend er sich mit der Zeit fühlen muss, weil er allein ja nichts bewirken kann.“

Ursula Kodjoe, Dipl.-Psychologin zu Kindesmisshandlung durch entfremdende Elternteile

Und das Familiengericht sagt: Seht ihr, die Eltern können nicht angemessen kooperieren, das Wechselmodell funktioniert nicht für das Kind. Was für eine Anmaßung, was für ein Irrtum, was für eine tendenziöse, unbewiesene Behauptung.

Man trifft sich ja nicht im Familiengericht und sagt: Bitte helft uns, das zu regeln. So funktioniert es nicht, obwohl es so sein müsste. Ein Familiengericht ist kein Dienstleistungsunternehmen, obwohl es sich die Verhandlungen gerne mit 3 bis 6000 Euro von den Eltern bezahlen lässt, zuweilen auch mehr. Das Familiengericht versucht sich klar an den Gesetzen zu orientieren und möchte eine Einigung, ein Vergleich der Eltern mit allen – fruchtbaren Mitteln, wie etwa eine menschenverachtende und auch rechtswidrige und untaugliche Begutachtung – erreichen. Und wie gesagt: Man befindet sich nicht vor Gericht, weil man sich einig ist, sondern weil ein Elternteil den anderen als grob verzichtbar und nachgeordnet betrachtet.

Meine Tochter ist 7, sie glaubt, dass die Zeit, die sie jeweils bei einem Elternteil verbringt, gerecht aufgeteilt ist. Es fühlt sich wegen ihrer guten Bindung zu uns beiden für sie so an, obwohl die Regelung 1/4 zu 3/4 ist. Das beleuchtet einen immer wieder unterschätzen Aspekt: Die sichere Bindung. Wenn die Kinder zu beiden Eltern sichere Bindungen besitzen, sind sie sehr flexibel, sehr stabil, ertragen die Trennung ihrer Eltern besser und sehr wohl problemlos in der Lage, wöchentlich zwischen den Eltern zu pendeln, wenn es sich irgendwie einrichten lässt. Und vergessen sie nicht: Auch im Residenzmodell wechseln die Kinder, wenn es sein muss zwischen zwei streitenden sorgeberechtigten Eltern. Es ist nicht der Wechsel das Problem, der ist immer nachgeordnet. Der Konflikt zwischen den Eltern ist es. Hier müssen die Gerichte helfen, beim Elternkonflikt. Doch das deutsche Familiengesetze sind lückenhaft und rückständig, wie u. a. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach feststelle. Wir Väter und einige betroffene Mütter sagen: Es ist eine Schande. In einem modernen Rechtsstaat, der die Würde des Menschen zu schützen vorgibt, ist diese Familiengerichtsbarkeit eine Schande.

Der Vater, der dieses Urteil vorm dem Bundesgerichtshof erstritten – und sicher sehr teuer bezahlt – hat, ist ungewöhnlich mutig, entschlossen und kämpferisch. Ihm gehört großes Lob sich so für seine Kinder zu engagieren. Ihm zu unterstellen, er würde aus egoistischen Motiven handeln, wäre böswillig und müsste dann auch für die Mutter mit ihrem Residenzmodell gelten. Nein, die meisten Väter geben viel früher auf. Weil sie keine Kraft mehr haben, ausgebrannt sind, krank, depressiv, ruiniert, am Ende, vielleicht, weil sie eine neue Partnerin gefunden haben und sich mit dem Verlust der sozialen Vaterschaft halbwegs abgefunden haben. Aber die gängige Praxis der deutschen Familiengerichtsbarkeit ist erbärmlich. Jeden Tag. Und es sind nicht nur Väter – und ihre Kinder! – betroffen: Es sind Freunde, Großeltern, Onkel und Tanten betroffen, das Leid und das Elend ist unfassbar. Deshalb nenne ich die deutsche Familiengerichtsbarkeit, wie wir sie heute sehen … menschenverachtend.

Darüber, über die intransparente, nicht öffentliche, teilweise menschenverachtende Praxis der deutschen Familiengerichtsbarkeit sollte sich ihr Autor ärgern. Nicht darüber, dass Väter mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen wollen, auch, um die Folgen der Trennung für diese abzuschwächen.

Mit freundlichen Grüßen

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5 Kommentare

  1. Wie gelangt man eigentlich zu der Ansicht, daß ein Vater, der seine Kinder betreut, keinen Unterhalt leistet ? Aus Verblödung ?

    Richtig ist, daß Väter, die ihre Kinder betreuen, den Unterhalt in diesem Augenblick nach aktueller
    Rechtsprechung doppelt leisten.
    Und zwar in Form von Betreuung und Unterhalt, wenn sie bei ihm sind plus Geldtransfer in voller Höhe in Richtung Kindsmutter.
    (Mit kleinen Kompromissen, wenn er sich rechtlich dagegen wehrt)
    Aber was soll man schon erwarten von einem solchen Feld-Wald-Wiesen-Schreiberling, der seinen Senf zu jedem Blödsinn abgibt ?

  2. Vielen Dank für diesen wunderbaren Kommentar! Ich denke inzwischen auch, dass so manche Frau gerade aus der Mittel- und Oberschicht mehr in die Paarbeziehung investieren würde, wenn beide gleichberechtigt wären. Die moderne Frau steht aber selbstständig und unabhängig mit beiden Füßen im Leben. Was schert es sie, wenn sie den Kindesvater abschießt. Der darf zahlen und sie hat ihre Ruhe. Ein Automatismus. Gegebenenfalls wird noch ein sozialer Vater als Ersatz ins Haus geholt, der ebenfalls keinerlei Ansprüche hat und bei Bedarf wieder entsorgt werden kann. Ein schönes Leben, bei dem der Kindesvater mitunter kurz über dem Existenzminimum lebt und ihr durch ein erweitertes Residenzmodell auch noch genügend Freizeit organisiert, weil er sich um seine Kinder kümmern möchte. Genau diese Fälle sind es, über die wir hier reden.

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