Sorgerecht-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kassiert ein Sorgerechts-Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das eine Klage eines Vaters, der seit 8 Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter kämpft, abwies. Der aufrechte Vater „machte das Diskriminierungsverbot und einen Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend“, wie SPIEGEL online weiß.

Nun muss das deutsche Sorgerecht endlich grundlegend reformiert werden. Laut SPIEGEL Online gilt in den meisten Ländern Europas „ein gemeinsames Sorgerecht. Nur in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein haben Mütter ein Vetorecht gegenüber dem Recht der Väter. Bei ehelichen Kindern ist die Rechtslage klar: In der Regel gilt das gemeinsame Sorgerecht.“

Wie Leid das bestehende Sorgerecht, das vor wenigen Jahren schon reformiert wurde, in den Familien, den Kindern und Vätern verursacht hat, bleibt unbekannt. Aber das ein Gerichtshof für Menschenrechte sich in diese Sache einschalten muss, ist schlichtweg ein Skandal. Oder wie Fokus titelt: Attest vom EU-Menschenrechtshof: Antiquiertes Sorgerecht diskriminiert deutsche Väter

Die betroffenen Väter – und eigentlich wir alle – können nur froh sein, dass die Von der Leyen nicht mehr das Bundesfamilienministerium führt. Wenn ein Menschenrechtsgerichtshof ein Bundesdeutches Urteil kassiert, ist das Grund genug für einen Rücktritt – aber wie sie oft, wird hier niemand persönliche Verantswortung übernehmen …

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