Offener Brief an Familienministerin Schwesig & Justisminister Maas zur Beschädigung unserer Kinder durch und die Menschenverachtung des Residenzmodells

Die Menschenverachtung des Residenzmodells

Sehr geehrte Ministerin Schwesig, sehr geehrter Minister Maas.

Ich möchte Sie in diesem offenen Brief auf einen eklatanten Missstand in unserem Rechtsstaat hinweisen. Viele Väter haben das schon gemacht und versuchen seit Jahrzehnten, Menschlichkeit und Vernunft in diese Sache reinzubringen und das Problembewusstsein für die eindeutigen Missstände, die ohne Zweifel Menschenleben kosten und Kinder nachhaltig beschädigen, zu schärfen. Kaum etwas wurde, seit den Trennungsvätern gnädigerweise Umgangsrecht gewährt wurde, verbessert. Was für ein Skandal! Davor war es allerdings umgekehrt, da hatten die Väter das Sagen und die Mütter wurden ausgegrenzt. Beides ist vollkommen inakzeptabel und da diese himmelschreiende Ungerechtigkeit immer noch praktiziert wird, schreibe ich Ihnen.

Die Verantwortung für das gerade aktuelle katastrophale Familienrechtssystem schieben Sie sich dabei gegenseitig zu. Der Justizminister sagt, das wäre Sache der Familienministerin, die kann nichts machen, da es ja die Justiz betrifft und widmet sich lieber ihren ausgebufften Marketingkampagnen und Hochglanzbildern für (noch) heile Familien oder den angeblich Alleinerziehenden. Dass gut die Hälfte dieser ach Gott so heilen Familien auseinanderbrechen, dass die Verfahren vor den Familiengerichten immer mehr werden, dass es viele „Alleinerziehende“ nur gibt, weil ein untaugliches, inhumanes Familienrecht dahintersteckt, interessiert offensichtlich niemanden. Das Familienrechtssystem diffamiert und missachtet Väter. Und, das ist das Absurde an dieser Haltung, auch Frauen. Denn Frauen waren Mädchen und Scheidungsväter haben Mädchen. Sie diskreditieren, demütigen, entwürdigen Väter in den Familiengerichten und behandeln fürsorgliche, erwachsene Väter wie Verbrecher oder kranke Irre. Sie sorgen so dafür, dass diese Mädchen ihre Väter als absolut ohnmächtig, rechtlos und entwürdigt erleben. Es ist eine einzige Katastrophe. Wenn Ihnen diese einfachen Tatsachen nicht bekannt sind, dann haben Sie keinen Kontakt zur Realität. Und sollten sich schämen, da Sie maßgeblich Verantwortung tragen für diese menschenunwürdigen Zustände.

Das Hauptproblem der Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten – die gerade massiv zunehmen, weil es endlich diese anderen Männer gibt, die seinerzeit gefordert wurden, neue Männer, neue Väter – ist der Einsatz von Rechtsanwälten und Gutachtern. Beide Berufsgruppen profitieren finanziell in hohem Maße von möglichst schlimmen Streitigkeiten zwischen den Eltern. Sehr viele Rechtsanwälte befeuern also den Konflikt, verschärfen ihn, ja, weigern sich, konkrete und konstruktive Lösungsvorschläge zu unterbreiten, sondern im Gegenteil, kultivieren eine menschenverachtende Gegnerschaft zwischen den Trennungseltern. Das muss sofort aufhören und – wie in Norwegen – dürfen Rechtsanwälte nur in extremen Ausnahmefällen bei diesen Streitigkeiten überhaupt zugelassen sein. Denn es handelt sich hier nicht um Rechtstreits, sondern um zwischenmenschliche Konflikte.

Was die Gutachten angeht, so sind die in vielen Fällen mit einer humanen Medizin nicht zu vereinbaren. Hier scheint es eher um eine Medizin, eine Psychologie der Macht zu gehen. Damit sie ein Problembewusstsein entwickeln können, schlage ich Ihnen vor: Unterwerfen (!) Sie sich einmal einem familienpsychologischen Gutachten oder auch einem psychiatrischen Gutachten mit anschließender Begutachtung ihrer Beziehung zu ihren Kindern mittels einer Kinder- und Jugendpsychologin. Danach wissen, Sie, was ich, was Tausende von Vätern meinen, wenn sie sagen: absolute Katastrophe! Sie können froh sein, wenn Sie danach ihre Kinder häufiger als alle 14 Tagen besuchen dürfen. Denn Sie finden bei allen Eltern, allen Menschen Defizite in der Persönlichkeit. Es gibt keine perfekten Eltern und keine unbeschädigten Menschen.

Nur dass die deutsche Familiengerichtsbarkeit dafür sorgt, dass Väter über keinerlei Rechte verfügen und täglich gedemütigt werden und ihre Kinder nachhaltig beschädigt und traumatisiert werden. Das System ist krank. Und Sie verantworten dieses System. Schauen Sie nach Skandinavien, schauen Sie nach Belgien, schauen Sie sich die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an, setzen Sie sich mit den Erkenntnissen der Cochemer Praxis auseinandern – und tun Sie endlich was! Schnell. Denn die aktuelle Praxis kostet Menschenleben.

Es gibt keine Zahlen, keine Forschung darüber, wie viele Selbstmorde es im Zusammenhang mit Familiengerichtsverfahren in Deutschland gibt. Das ist eine Forschungslücke, die schnellstmöglich geschlossen werden muss. Initiieren Sie ein Forschungsprojekt dazu und zwar so schnell es geht! Und was ist mit den Folgen der Beschlüsse für die ausgegrenzten Elternteile? Folgen wie den eben erwähnten Suizid, aber auch Herzinfarkte, psychosomatische Erkrankungen mit Klinkaufenthalt, Depressionen, Krebs, Unfälle, Arbeitsausfälle und so weiter. Oder gibt es diese Daten schon? Wenn ja: Wo? Initieren Sie Forschung und stopnnen Sie die gängige Praxis sofort. Wir haben übrigens gehört, dass Sachsen hier vorbildlich sein soll. Helfen Sie! Bitte!

Appell gegen die Katastrophe in den Familiengerichten

Wir können ohne einen Zweifel sagen, dass unser deutsches Familienrechtssystem den wesentlichen Erkenntnissen aus Forschung und Familientherapie geradezu zuwiderläuft. Deshalb versteige ich mich dazu, zu behaupten: Das deutsche Familienrechtssystem ist nicht mit Art. I GG vereinbar und im Kern – auch wenn hier viele (außer manchen Rechtsanwälten, Jugendamt-Pädagogen und Gutachterinnen) nichts Böses wollen unmenschlich.

Was heißt das? Menschen, Eltern, gerade in Trennungen haben Gefühle, Ängste, Nöte, Sorgen, sind gekränkt, verzweifelt, enttäuscht und unfassbar gestresst. Kinder oft nicht weniger. Anstatt dieser Sache mit einer wenn es irgendwie geht paritätischen Betreuung der Trennungsopfer – nämlich der Kinder – die Spitze zu nehmen, sie in Konfliktgesprächen professionell zu betreuen, wird in der Regel das Kind der Mutter zugeschustert und der Vater hat die Arschkarte. Um das mal in Amtsdeutsch auszudrücken. Warum ist das?

Man muss sich nur einmal bewusstmachen, dass es hierzulande überhaupt erst seit 1998 ein Umgangsrecht gibt. Darüber komme ich nicht weg. Was habe ich für ein Glück, wenige Jahre später ein entwerteter Vater zu sein. Jetzt weiß man also, woher der Wind weht. Die Resolution 2079 (2015) des Europarats sollte eigentlich vorbehaltlos umgesetzt werden, weil sie mit dem gesunden Menschenverstand und viel Sachverstand entwickelt wurde. Aber dass sie jetzt erst eine Studie in Auftrag geben, die herausfinden soll, was denn das Beste für unsere Kinder wäre, bekomme ich furchtbare Bauchschmerzen. Das bedeutet nämlich im Umkehrschluss, dass man niemals die Auswirkungen des Residenzmodells erforscht hat und man somit gar nicht wissen kann, ob diesen Modell für die Kinder wirklich Sinn macht. Ich und viele, viele andere Bürger behaupten: Nein! Das gebietet schon der gesunde Menschenverstand, die Vernunft. Aber auch der scheint in der deutschen Familiengerichtsbarkeit nichts zu bedeuten.

Hier eine kluge Einschätzung eines betroffenen Vaters: » Die Quelle der Menschenverachtung ist die noch nicht restlos getilgte Ideologie der „Dekomposition von Familie“. Heißt auf deutsch: Der Staat glaubt, den Elternteil, bei dem die Kinder leben und die Kinder selbst von dem anderen Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben „schützen“ zu müssen, damit die klägliche „Rest-Familie“ „zur Ruhe“ kommt. Das ist nicht etwa ein Scherz, sondern eine Ideologie, die sowohl dem aktuellen Familienrecht als auch dem aktuellen Familienverfahrensrecht und Jugendhilferecht Pate stand. Es ist diese Ideologie, die als „Ratio“ hinter dem Ganzen steht! Das heißt: wenn der Residenzelternteil guten Willen hat und freundlich ist, hat auch das Jugendamt und die Familiengerichtsbarkeit nichts dagegen. Aber wenn nicht, d. h. wenn keine Bereitschaft besteht – und dafür werden Anwälte schon sorgen! – dann muss man die Kinder vor dem anderen Elternteil „schützen“. Deshalb gilt ja auch, dass die Anordnung gemeinsamer Elternschaft in Form des Wechselmodelles „gegen den Willen eines Elternteils“ als nicht zulässig gilt. Dass das Schwachsinn ist, weil jeder Gerichtsentscheid immer gegen mindestens einen Elternteil gerichtet ist, merken die Mitglieder des Familienrechtsregimes nicht, weil eben diese „Dekompositions“-Ideologie weiter gilt. «

Wobei man immer betonen muss, das das Residenzmodell nicht im Gesetz verankert ist und auf bestimme Urteile einiger Oberlandesgerichte beruhen. Wie gesagt, gibt es keine Studie, die die Vorteile des Residenzmodells belebt, bzw. gibt es weltweit mehr Studien, die die Vorteile des Wechselmodells untermauern, was, wie gesagt, schon die menschliche und elterliche Vernunft geradezu gebietet.

Residenzmodell heißt: Es gibt einen Verlierer. Der sieht in der Regel seiner Kinder kaum noch, darf aber bezahlen. Etwas Ungerechteres, Widersinniges, Menschenfeindliches lässt sich an dieser Stelle kaum denken. Residenzmodell heißt in nicht wenigen Fällen auch: Ein Elternteil und die Kinder werden nachhaltig verletzt, beschädigt, missachtet und entwertet. Die Kinder haben das Nachsehen. Sie sind eh gebeutelt von der Trennung der Eltern, aber nun ist ein Elternteil auch noch zu ihrem Wohl ausgegrenzt. Wenn die Mutter nicht will, hat das ausgegrenzte Elternteil keinerlei Chance. Wir traurig das für die Kinder ist, wie bitter für den Vater, der meist der ausgegrenzte Elternteil ist. Kann das gut für Kinder sein, wenn es einem Elternteil schlecht geht, er verbittert, jahrelang trauert, durch große Verzweiflung geht, manchmal in Behandlung muss oder sich etwas antut. Wie kann dies dem Kindeswohl entsprechen? Oder ist es, weil so viele Professionen von dem Elend dieser Praxis profitieren? Wie dem auch sei: Das Residenzmodell im Zusammenhang mit einer entwürdigenden, erzwungenen 14-tägigen Besuchspapa-Regelung, mit ruinösen Unterhaltszahlungen nach der extrem ungerechten „Düsseldorfer Tabelle“ und die vollständige Entfernung des Vaters aus dem Alltag seiner Kinder verstößt gegen Kinder- und Menschenrechtw, richtet sich gegen jede Vernunft und Menschlichkeit, gegen alle Liebe und am Ende gegen die moderne Forschung und ist zutiefst und grausam und grundsätzlich menschenverachtend.

Wissen Sie, was Ihnen einige Väterberatungen ans Herz legen, wenn Sie als Vater verzweifelt um ihr Kind kämpfen: „Lerne heucheln, dann hast du eine Chance. Du als Vater hast die Arschkarte. Vernunft gibt es nicht. Gerechtigkeit ist eine Spielkarte im Tatort.“ Sie können sich die Bitterkeit von uns Väter direkt anschauen, wenn Sie uns einmal wirklich Gehör schenken würden. Wir Väter wollen nichts Böses gegen die Mütter unserer Kinder, wollen ihnen nichts wegnehmen. Aber wir wollen auch nicht Eltern zweiter Klasse sein.

Die Mutter verweigert die Kooperation, der Vater dreht am Rad und verliert … sein Kind. Destruktives Verhalten von Müttern, die offenbar und in der Regel psychisch krank sind, da sie sich sonst niemals so verhalten würde, wird von der Familienrechtsprechung geradezu belohnt. Wie kann das sein? Wie kann es sein, dass eine Mutter dafür belohnt wird, dass sie ihrer elterlichen Verantwortung nicht gerecht wird und lösungsorientierte Konfliktgespräche zu ihren Gunsten verweigern darf? So etwas gibt es in anderen Länder nicht.

Wenn man dann erfährt, wie in anderen Ländern Vernunft und Menschlichkeit an dieser Stelle regiert, erscheint Ihr Familienrechtssystem hier noch bitterer, ja wie aus dem finsteren Mittelalter!

Die Würde des Menschen ist unantastbar? Außer im Familiengericht.

„In Norwegen sind keine Familienrechtsanwälte beteiligt, nur in ganze wenigen Ausnahmefällen. In Norwegen einigen sich die Eltern zumeist auf irgendeine Form des Wechselmodells, da es keinen Ehegattenunterhalt gibt. Sie norwegischen Frauen wollen das auch nicht, so sind sie dann froh, wenn der Vater die Kinder gleichberechtigt. oder so, wie es für beide passt, zu sich nimmt. In hochkonflikthaften Fällen bestimmt der norwegische Richter einen Psychologen, der mit den Eltern arbeite. Der bekommt dafür 6 Monate Zeit und der Richter kann die Zeit verlängern, aber das passiert sehr selten. Was passiert, ist, dass die Richter von Anfang an klarstellen – und es geschieht etwas, was wir uns hier wünschen würden – dass die Richter keinen Zweifel daran lassen, dass sie es nicht zulassen, dass ein Kind den anderen Elternteil verliert. Dass die Eltern das wissen, ganz anders als in Deutschland.
Wir haben noch viel Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.“
Zitat von Ursula Kodjoe. Die Dipl.-Psychologin, systemische Familientherapeutin und Sachverständige bei Familiengerichten in Sorgerechtsverfahren referierte am 21.11.2013 als Eröffnungsrednerin des 4. Bundeskongresses „Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Sorgerechts- und Umgangsverfahren“ am OLG Dresden u.a. über psychische Kindesmisshandlung durch ausgrenzende Elternteile und die KIMISS-Studie 2012.

Alleine das niederschmetternde Ergebnis dieser KIMISS-Studie 2012 muss einem die Schamesröte ins Gesicht treiben. Und ich sage Ihnen, nach allem, was ich erlebt habe, was mir andere Väter und Mütter erzählt haben und nach dem ich diese Studie gesehen habe: Ich schäme mich für dieses Land, in der solch eine menschliche Katastrophe, so etwas Inhumanes überhaupt möglich ist. Da ist jedes Zögern, jede weitere Studie zum Thema zynisch. Denn die dringenden und ersten Maßnahmen müssen sofort und ohne Verzögerung sein:

  • Das Entfernen der Rechtsanwälte aus den Umgangs- und Sorgerechtsverfahren.
  • Bei Umgangsstreitigkeiten der Eltern bis die sich mit professioneller Hilfe geeinigt haben: Paritätische Betreuung der Kinder so dies möglich ist.
  • Ausbildung der Berater, damit diese mit den Eltern an konkreten Lösungen arbeiten können im Sinne der schon erwähnten Cochemer Praxis.

Wenn Sie dies installiert haben und bereit sind unmittelbar Verantwortung zu übernehmen, kann man in Ruhe mehrere Forschungen zum Thema anstellen. Wie gesagt: Das würde konkret Menschenleben retten. Und außerdem unmittelbar den Steuerzahler, die Gerichte aber vor allem unsere Kinder entlasten. Lassen Sie die Vernunft siegen – und nicht die deutsche Mutter!

Es ist dies die Meinung von vielen 1000 ausgegrenzten Vätern, Großeltern und Müttern. Und von noch mehr Scheidungskindern, die erst im erwachsenen Alter eine Stimme bekommen. Machen Sie dringend Schluss mit diesem inhumanen System der rückständigen deutschen Familiengerichtsbarkeit. Trauen Sie sich mal was, lehnen Sie sich aus dem Fenster für eine humane Rechtsprechung – es ist für alle Bürger und unsere Gemeinschaft von höchster Bedeutung.

Ich zeige Gesicht und bin bereit, ins Licht der Öffentlichkeit zu treten. Die Öffentlichkeit muss erfahren, was sich im Dunkel der Familiengericht gegen die Würde und die Interessen der Bürger, unbescholtener Bürger, gegen die Interessen der Familien (Stichwort „Ausgrenzung der Großeltern“) und ihre Kinder abspielt. Ich stehe für alle Fragen gerne zur Verfügung.

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