Sammlung von Beiträgen zur Frage: Umgangsrecht – Wie oft darf ich mein Kind sehen?

Trennung

Ich hätte nie gedacht, dass ich in eine derartig traurige Situation komme. Nach wie vor ist mein Umgang mit meiner Tochter von ihrer Mutter erheblich eingeschränkt, so dass ich das Familiengericht anrufen musste. Der Termin ist nächste Woche.

Ich fühle mich deprimiert, ohnmächtig, verzweifelt, bitter enttäuscht und bin zwischen durch unglaublich sauer auf die Gegenseite, bin voller Zorn und wütend auf diese zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit. So kann es kommen. Ich möchte heute eine Sammlung von sinnvollen Links zum Thema Umgangsrecht und zu der alles entscheidenden Frage teilen: Wie oft darf ich mein Kind sehen? Was ist sinnvoll, was ist gut? Ich weiß es nicht, es ist natürlich individuell und hängt an den Umständen. ich weiß nur, dass meine Tochter ihren Vater viel zu wenig sieht und eine gesunde, gelebte Beziehung zwischen uns – wie es ihr Recht und meine Pflicht ist – auf dem Spiel steht.

Bevor wir uns den Links und einigen Auszügen zuwenden, wollen wir ein wenig von der natürlichen Wut abbauen, die aufkommt, wenn wir verletzt, gedemütigt, ignoriert und ungerecht behandelt werden. Das macht man natürlich am besten mit Rage Against the Machine und einer schönen Frau, wie beispielsweise Anna Sentina; Take the Power Back

Rage Against the Machine – Take the Power Back Cover by Anna Sentina

Linksammlung Umgangsrecht – Wie oft darf ich mein Kind sehen

  • Umgangsrecht – Wie oft darf ich mein Kind sehen? www.jugendaemter.com/umgangsrecht-wie-oft-darf-ich-mein-kind-sehen/
    Auszug: „Die Häufigkeit und Dauer des Umgangsrechts ist gesetzlich nicht festgelegt worden – es ist vielmehr Aufgabe der Eltern, eine Umgangsregelung zu finden, die dem Kindeswohl dient und auch die Wünsche der Eltern einbezieht. Dabei ist etwa zu berücksichtigen: das Alter des Kindes, seine Belastbarkeit, die Stärke der Bindung an seine Bezugsperson, die Distanz der Wohnorte der beiden Elternteile sowie etwa deren Arbeitszeiten. „
  • Trennung mit Kind: Umgang – wann, wie oft und wie lange? 
    Auszug: „Ein äußerst weit verbreiteter Irrtum in Bezug auf das Umgangsrecht des Kindes ist die Annahme, derjenige Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt bzw. direkt nach der Trennung gemeldet ist, habe die Entscheidungsgewalt über den Umgangsumfang oder die Ausgestaltung. Das ist schlicht falsch.
    Nicht umsonst heißt es außergerichtliche Einigung der Eltern bzw. Umgangsregelung im Einvernehmen. Nicht selten entwickelt sich durch diese Haltung der erste Elternkonflikt – einer will Umgang, der andere entscheidet darüber, wieviel er haben darf. Frisch nach der Trennung sind Konflikte und Meinungsverschiedenheiten ohnehin schnell entstanden und oft genug endet es damit, dass der betreuende Elternteil die Herausgabe des Kindes oder das Einräumen von Umgangszeiten praktisch als Sanktion gegen den anderen Elternteil verweigert.
    Das Kind wird zum Erziehungsmittel gegenüber dem Ex-Partner.
    Das Recht des Kindes, mit beiden Eltern Beziehungspflege zu betreiben, gerät dabei vollkommen aus den Augen. Es geht nicht mehr um das Kind und seine Interessen. Es wird zum Druckmittel und allzu oft erinnern die Verhältnisse fast an eine Geiselnahme: ‚Du kriegst das Kind nur, wenn du xy tust!'“
  • Das Umgangsrecht – die Umgangsregelung: www.familienrecht-heute.de/scheidung/umgangsrecht.html
    Auszug: „Das Umgangsrecht gibt dem nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteil die Möglichkeit, sich von dem körperlichen und geistigen Wohl seines Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen. Er kann so die verwandtschaftlichen Beziehungen mit dem Kind aufrechterhalten und einer Entfremdung vorbeugen. Das Umgangsrecht soll auch das Bedürfnis nach Liebe auf beiden Seiten (Vater oder Mutter und Kind) erfülle“
  • Eltern im Netz: www.elternimnetz.de/familie/krise/umgangsrecht.php
    Auszug: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes kann ein Elternteil auch zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet werden, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.
    Da man mittlerweile weiß, wie wichtig und förderlich der Umgang eines Kindes mit all den Personen, zu denen es eine Bindung aufgebaut hat, für seine Entwicklung ist, sind auch folgende Personen umgangsberechtigt, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient:
    – die Großeltern des Kindes

    – andere enge Bezugspersonen des Kindes aus „sozial-familiären“ Beziehungen, d.h. Personen, die für das Kind Verantwortung tragen oder getragen haben.
  • Umgangsrecht für minderjährige Kinder bei getrenntlebenden Eltern: www.recht-finanzen.de/contents/1157-umgangrecht-fuer-minderjaehrige-kinder-bei-getrenntlebenden-eltern
    Auszug: Diese Umgangsregelung soll idealerweise außergerichtlich festgesetzt werden, das Kind auf möglichst schonende Weise vor gerichtlichen Auseinandersetzungen zu schützen. Dies soll den Trennungsstress des Kindes mindern und ihm dabei helfen, die Trennungsschmerzen in kürzerer Zeit zu überwinden.
    Durch das Umgangsrecht soll gewährleistet werden, dass ein Entfremden des Kindes und des woanders lebenden Elternteils vermieden wird. Das Familiengericht kann über den Umfang (Dauer) des Umgangs entscheiden und auch seine Ausgestaltung näher regeln (§ 1684 Absatz 3 Satz 1 BGB).

Ich wünsche allen Vätern, die es mit verwirrten Müttern zu tun haben, die sich gegen heuchlerische und niederträchtige Familien wehren müssen und die sich einem bösartigen, zynischen und unmenschlichen Familienrechts-Anwalt gegenüber sehen, viel Kraft, Durchhaltevermögen, Mut und gute Freunde! Gebt nicht auf. Es geht um eure Kinder! Ihr seid nicht allein, vielen Männern geht es so. Ich erkläre mich mit euch solidarisch. Es gibt viel zu tun und wir müssen gemeinsam initiativ und politisch aktiv werden. Wir dürfen uns nicht unterbuttern und diskriminieren lassen. Habt keine Angst und lasst euch den Mund nicht verbieten!

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